Schikanen am Funkturm

Willkommen in der Rosenstadt Zweibrücken! Innerhalb des Stadtkerns hat sich in den letzten Jahren löblicherweise einiges getan und viele zweifelhafte Radverkehrsanlagen wurden von Ihrer Benutzungspflicht erlöst. Leider gilt dies nicht für die „Peripherie“, also einige der eingemeindeten Zweibrücker Stadtteile als auch die Gegend um den Flughafen, das Outletcenter als auch das Gewerbegebiet am Funkturm.

Einen Überblick liefert wieder Google Maps!

Das Letztgenannte liegt an der L 480 zwischen dem Outletcenter und der Stadt selbst. Wir beginnen an der Einmündung des Mitfahrerparkplatzes mit Blick Richtung Zweibrücken; das erste steht in dieser Fahrtrichtung bereits an der südlichen Ab- und Auffahrt zur A 8. Diese Situation habe ich im Rahmen eines weiteren Beitrags zum „Turbo-Kreisel“ am Outlet näher beschrieben. Jedenfalls erkennen wir auch hier wieder eine durchschnittliche Landstraße, ausreichend breit und wegen der Nähe zur Autobahn mit einem sicher etwas überdurchschnittlicheren, aber auch nicht problematischen Verkehrsaufkommen.

An der schraffierten Fläche erkennen wir bereits, dass dort eine Linksabbiegespur folgt. Jene führt zur Werkszufahrt eines Herstellers von Mini-Baggern.

Es folgt dann leider keine parallel zur Fahrbahn verlaufende, rot markierte Furt mit eindeutiger Vorfahrt, sondern die regional typische, recht „zackige“ Verschwenkung des Geh-Radwegs, um ihn an einer schmäleren Stelle über eine Querungshilfe zu führen.

Der Blick von etwas weiter links; man sieht: Keine kleinen Vorfahrt-gewähren-Zeichen Zeichen 205 StVO für den Geh-Radweg – also müsste er als zur L 480 gehörender, straßenbegleitender Radweg ja dann auch die gleichen Vorfahrtrechte wie jene genießen! Nur ob man sich da so immer drauf verlassen sollte…? Vor der Furt stehen vom Werk kommend jedenfalls schon einmal keine Zeichen 205 StVO, die dies dem PKW- oder LKW-Fahrer noch einmal in Erinnerung rufen würden; höchstens die Grundregel Rechts-vor-Links käme dann in Frage.

Leider wird aber auch von der L 480 her der Geh-Radweg von der Beschilderung her völlig ignoriert. Im Gegenteil – man hat sogar eine Situation geschaffen, die grade aus Zweibrücken kommende Radfahrer regelrecht zum Abschuss freigibt! Und das geht in etwa so: Wir stellen dem rechts abbiegenden Verkehr am Ende seiner Spur ein Zeichen 205 StVO hin. Dem links abbiegenden Verkehr gewähren wir jedoch durch ein an dieser einen Stelle Vorfahrt (warum auch immer…)! Werfen wir dazu von gegenüber einen weiteren Blick auf die Einmündung:

Folgendes könnte dann vorkommen: Ein rechtsabbiegender LKW (oder Transporter) hält an dem Zeichen 205 StVO an, um einem ebenfalls linksabbiegenden PKW oder LKW Vorfahrt zu gewähren. Jener erkennt dann aber nur noch schwer, dass hinter dem LKW ein Geh-Radweg verläuft, hinter dem ggf. ein auf seine Vorfahrt vertrauender Radfahrer entlanggefahren kommt. Auf einen Radweg deutet dort nur die gestrichelte Furt hin, die man aber auch erst spät erkennt. Angespornt von der Vorfahrt als Solcher wird nicht mehr darauf geachtet – und schon knallt es!

Nun ist das schon an und für sich übel genug – wenn es nicht noch eine Spur deftiger ginge. Dazu fahren wir weiter bis zur eigentlichen Einmündung in das Gerwebegebiet am Funkturm! Wieder werden wir im wahrsten Sinne schikaniert und zum Schleifenfahren gezwungen:

Die Stelle ist dazu auch bei weitem nicht so weiträumig wie die Stelle zuvor. In Sachen Vorfahrt gilt das gleiche wie bei der anderen Einmündung:

Den Vogel schießt man hier aber mit dieser gigantischen Hinweistafel auf die ansässigen Unternehmen ab; diese macht es einem Radfahrer nämlich verdammt schwer zu erkennen, was da von rechts eigentlich so alles angefahren kommt! Und umgekehrt gilt dies natürlich dann auch für jene, die motorisiert in diese Straße einmünden.

Ich hatte diese wahnwitzige Radverkehrsführung zuerst bei der KV Südwestpfalz moniert, jene leitete meinen Hinweis dann an die Stadtverwaltung Zweibrücken weiter, die mir am 20. März den Eingang bestätigte und versicherte, man werde sich bald darum kümmern. Ich forderte aufgrund der gefährlichen Wegführung die Aufhebung der auch allgemein für überflüssig gehaltenen Benutzungspflicht in beide Richtungen.

Am 13. Juni verkündete man mir per e-mail das Ergebnis; der Berg kreißte und gebar noch nicht mal ein Mäuschen: Anstatt die Fahrbahn für den Radverkehr freizugeben oder an den Einmündungen Vorfahrtregelnde Schilder für den motorisierten Verkehr aufzustellen und die Furten rot zu markieren, wählte man die einfachste Methode: Man hält an der Benutzungspflicht (dem LBM war dies besonders wichtig…) fest und stellt dafür an allen Einmündungen dem Radfahrer die kleinen Zeichen 205 StVO vor die Nase!

Begründet wurde dies auch recht unverblümt:

Da der Radfahrer aber hier gegenüber dem ein-/ausfahrenden Verkehr nachrangig sein soll, fehlen hier an allen o.g. Einmündungen die kleinen Vorfahrt gewähren VZ 205 (Größe 1) in beide Fahrtrichtungen. Diese sollen aufgestellt werden. Weiterhin muss die Furtmarkierung entfernt werden, da diese einen Vorrang wiedergibt.

Der Radfahrer soll nachrangig sein! Diese Aussage lässt dann für mich persönlich(!) nur diesen Rückschluss zu: Dieser Weg ist ein eigenständiger, von der Vorfahrtstraße L 480 allgemein unabhängiger Weg, für den allein aufgrund des dort verkehrenden Verkehrsmittels eigene (nachrangige) Vorfahrtrechte gelten sollen – und folglich bewirken die dort stehenden auch kein Fahrbahnverbot!

Nun denn, die Fotos wurden am 27. September aufgenommen. D. h. auch in den letzten drei Monaten hat sich dort oben rein gar nichts geändert; vielleicht gibt es da ja Lieferschwierigkeiten; kleine Zeichen 205 StVO sind ja bei Straßenverkehrsämtern heiß begehrt…!?

Ein Gedanke zu „Schikanen am Funkturm“

Schreibe einen Kommentar