Radweg zw. Lemberg und Langmühle

Lemberg

Die allerersten Zeichen 240 StVO, die durch meine Einwände entfernt werden mussten, betrafen den nur geschotterten Abschnitt entlang der L 486 zwischen der Einmündung der K 37 bei Langmühle und der Einmündung der L 485. Inzwischen gilt dort Zeichen 250 StVO , forstwirtschaftlicher Verkehr ist ebenfalls freigegeben. Logisch – schließlich war das auch nie was anderes, als ein (von der Fahrbahn teils deutlich abgesetzter) Forstweg.

Besonders fies ist daran, dass jener am Beginn des Weges an der Einmündung Langmühle für ein paar Meter asphaltiert ist. Ortsunkundige (Radwege bevorzugende) Rennradfahrer werden dadurch auch heute immer noch in die Irre geleitet.

Jedenfalls gibt es entlang der L 486 auch zwischen der Einmündung der K 37 und dem Lemberger Ortseingang einen noch gar nicht so alten Sonderweg. Wer die Fahrt über die Landstraße bis dahin überlebt hat, muss (theoretisch) dann wegen des Zeichen 240 StVO einmal quer rüber, in die K 37 einbiegen, um jenen (auch stellenweise mehr als 5 Meter von der Fahrbahn abgesetzten) Sonderweg zu erreichen; wenn er das kleine, blaue Schild überhaupt sehen kann. 😉 Vom Ende des ebenfalls (von der Langmühle her) mit Zeichen 240 StVO beschilderten Sonderweges entlang der K 37 sieht das so aus:

Der Weg beginnt hier meiner Ansicht nach zweifelsfrei in der K 37 und dient zudem noch als Zufahrt zu einem anderen Forstweg als auch einem Grundstück. In Verbindung mit dem deutlichen Abstand zur Fahrbahn (lt. google > 11 Meter) resultiert daraus meiner Ansicht nach kein Verbot der Nutzung der Fahrbahn der L 486, zumal den Radverkehr in Richtung Langmühle eh ein kleines  erwartet. Der Weg ist auch überwiegend nur knapp 2 m breit und verfehlt so die VwV-Sollmaße (2,40 m) für gegenläufige Geh- und Radwege.

Die folgende, langgezogene Linkskurve ist auch deshalb ziemlich heikel, weil hier die Steigung deutlich anzieht. Radfahrer Richtung Langmühle haben in der Kurve gut und gerne > 40 km/h auf dem Tacho. Die durchschnittliche Steigung / das Gefälle beträgt auf diesem Abschnitt 6,8 % auf ca. 840 m Wegstrecke. Was das für die Sicherheit und Rechtmäßigkeit einer benutzungspflichtigen Beschilderung bedeutet, ist in diesem Beitrag nachzulesen.

Ein kurzer Einschub dazu: Ich hatte grade erst die linksseitige Beschilderung mit Zeichen 240 StVO eines schmalen und über 10 % steilen Sonderwegs bei Martinshöhe bei der Kreisverwaltung Kaiserslautern bemängelt. Der schon an anderer Stelle meine Geduld ziemlich strapazierende Sachbearbeiter meinte in einer kurzen Mitteilung, dass sich die Angaben in den ERA 2010 zu Gefällstrecken ja nur auf Hauptverkehrsstraßen innerorts bezögen. Ja, nee – is klar; sinngemäß gelten diese Aussagen natürlich grade außerorts nur deshalb nicht, weil sie im „falschen“ Kapitel stehen! 🙄

Nun denn: Ein Stückchen weiter erreicht man dann die Querungshilfe; auf dem Foto erkennt man, dass die „protected bike lane“ eine pfälzische Erfindung sein könnte. 😉

Problem dabei ist, dass jene Leitplanke die „bike lane“ leider nicht vorm „dirt protectet“, sondern dessen Ablagerung regelrecht begünstigt. Hier wird nämlich baulich bedingt regelm. der gesamte Dreck mit dem Regenwasser von der Fahrbahn auf den Sonderweg gespült. Der dort sehr dichte Wald erledigt den Rest. Am Tag, als ich die Fotos machte, sah es da noch verhältnismäßig sauber aus:

Es wird zwar hin und wieder gekehrt – aber Dreck (und Nässe) ist dort ein Dauerproblem. Tja, jedenfalls endet hier nun die Benutzungspflicht – als auch das Benutzungsrecht, da auf der rechten Fahrbahnseite kein Zeichen 240 StVO angeordnet wurde und der Weg ab hier ein Gehweg ist. Das gilt auch in Gegenrichtung:

Der Wegweiser  ersetzt jedenfalls rechts kein Zeichen 240 StVO – und macht den Gehweg (auf der anderen Straßenseite) nicht zum (gemeinsamen Geh- und) Radweg. Nur erkläre man das mal hupenden Rentnern… 😉

Erst ab der Einmündung zur Bauschutt- und Recyclinganlage steht dann ein kleines, kaum sichtbares Zeichen 240 StVO mit zwei gegenläufigen Pfeilen drunter. Hier der Blick aus der Einmündung der vom Ortskern abgesetzten Siedlung:

Der wesentliche Grund für diese Form der Aufstellung ist wieder ein Wegweiser  (Zeichen 442-23) aus der Gegenrichtung vor der Einmündung in Richtung Langmühle, gut zu sehen auf dieser mapillary-Aufnahme. Nun sind solche Verkehrszeichen nur empfehlende Hinweise, man muss sie nicht beachten. Wer als Radfahrer von Lemberg Richtung Langmühle fährt (wegen des Gefälles mit durchaus schon > 40 km/h), soll wohl nach dem Willen der Planer hier also entweder mitten im fließenden Verkehr mal eben über den zudem recht schmalen Übergang nach links auf den Geh- und Radweg auffahren. Oder alternativ abbremsen, die  nach rechts in die Einmündung des Bau- und Recyclinghofs verlassen, dort dann die Haltelinie des Zeichen 206 StVO und den Verkehr aus beiden Richtungen beachten, beide Fahrbahnen queren und (siehe oben) keine 250 m weiter an der Querungshilfe wieder über beide Fahrbahnen nach rechts wechseln. 🙄 Mit „Stetigkeit“ hat diese Radverkehrsführung jedenfalls gar nichts zu tun.

Immerhin: Das bauliche Ende des gem. Geh- und Radwegs am Ortseingang von Lemberg ist in der Form einzigartig(!) in der Südwestpfalz, da der Radverkehr hier baulich und durch einen Breitstrich „geschützt“ an einer künstlichen Engstelle (auch zur Verlangsamung des in die Ortschaft einfahrenden Verkehrs) auf die Fahrbahn zurückgeführt wird:

Ohne Schönheitsfehler geht es aber auch hier nicht. Die Aufhebung des „Radwegs“ kommt ein paar Meter zu früh. Außerdem ist nicht klar, für wen das  da denn nun gelten soll? Warum soll ein Radfahrer hier Vorfahrt gewähren, wenn man ihm doch extra einen geschützten Einfahrbereich gebaut hat? 🙄

By the way: Ich frage mich immer wieder, ob es eigentlich wasserdicht ist, das Ende eines Zeichen 240 StVO-Weges so (also mit  und „Ende“) zu beschildern. Es gab ja vorher kein . Ein einzelnes Zeichen 239 StVO würde es da auch tun. In Pirmasens hingegen beschildert man freigegebene Wege aber sogar mit Zeichen 239 StVO  und „Ende“! :mrgreen:

Dieser Weg hier müsste bei der hoffentlich bald stattfindenden 3. großen Radverkehrsschau der Kreisverwaltung Südwestpfalz mit auf dem Programm stehen. Bergauf (also Richtung Lemberg) hab ich mit der Nutzung des letzten Abschnitts ab der Querungshilfe (abgesehen von gelegentlicher Verschmutzung durch Scherben und bergabrasendem Geisterradler-Gegenverkehr) kein großes Problem. Der Rest ist und bleibt aber vollkommen überflüssiger Radwege-Schrott.

Folgebeitrag

Radweg? Benutzungspflicht!

2 Gedanken zu „Radweg zw. Lemberg und Langmühle“

  1. Es ist mir nicht grundsätzlich „zuwider“. Wenn ich in diesem Blog gerne mal auf Paragraphen rumreite, dann eher nicht, weil ich da so unheimlich Bock drauf hätte oder mir das gar „Spaß“ bereiten würde. Andernfalls wär ich vor Jahren selber Beamter geworden…! 😛 Ich messe aber grade den Staat, der unheimlich viel Energie dafür aufwendet, mir z. B. durch viele blaue Schilder willkürlich meine Handlungsfreiheit einzuschränken, an den auch für ihn geltenden Gesetzen und Rechtsvorschriften. Das mag „einseitig“ sein, allerdings sind auch die „Gewichte“ ungleich verteilt.

    Zu den Ende-Schildern sind wir ja einer Meinung. 😉

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