Seit einiger Zeit herrscht Aufruhr vor allem unter Betreibern kleiner Blogs und Webseiten; aber auch Fotografen. Nach langen Überlegungen bin ich zum Schluss gekommen, dass ich (vorerst!) leider die Kommentarfunktion als auch das für mich hilfreiche Tool „Slimstat“ (Zugriffstatistiken) abschalten werde. Per e-mail bin ich aber natürlich noch zu erreichen.
Folglich wird dieser bislang auch von den Beiträgen der Kommentatoren lebende Blog somit durch die meines Erachtens völlig über das Ziel hinausschießende EU-Verordnung „zensiert“, denn als Blogger ohne ein IT-Studium kann (und will) ich das, was im Einzelnen durch diese Verordnung gefordert wird, nicht erfüllen. Das tut mir leid für jene, die sich gerne am Meinungsaustausch beteiligt haben. Andererseits hab ich keine Lust, mich wegen eines Blogs, den ich in meiner Freizeit (wenn auch mit viel dahintersteckender Arbeit) betreibe und bislang keinen Müden Cent damit „verdient“ habe, irgendwie in einem übertrieben unnötigen Maße „angreifbar“ zu machen.
Einerseits ist mir bewusst, dass die Horrorgeschichten über Massenabmahnungen eben überwiegend auch nur Solche sind; auch so wird nun einmal geschickt die freie Meinungsäußerung beschnitten und erschwert. Auch ab dem 25. Mai werden trotzdem nicht Hunderttausende von kleinen Webseitenbetreibern oder Bloggern Post von irgendeiner Anwaltskanzlei kriegen, weil irgendein Absatz in der notdürftig zusammenkopierten „Datenschutzerklärung“ nicht wasserdicht ist. Oder jene vielleicht ganz fehlt…
Nebenbei kotzt mich an dieser Verordnung am meisten an, dass mal wieder vorgegeben wird, gegen die großen Datensammler vorzugehen – doch die sind fein raus; die haben ganze Abteilungen voller Juristen und Server irgendwo auf der Welt, um dafür zu sorgen, dass der (vor allem kommerzielle) Missbrauch personenbezogener Daten weiter laufen wird, als hätte es diese DSGVO nie gegeben.
Fotografierverbot
Und als Sahnehäubchen obendrauf wird mit der DSGVO noch das Fotografieren in der Öffentlichkeit quasi völlig verboten, denn auf jedem in Zukunft beiläufig gemachten Foto (z. B. von einer Sehenswürdigkeit) werden ganz normale Smartphone- und Hobbyknipser zu kriminellen Datensammlern – denn wenn im Moment der Aufnahme auch nur ein einziges Gesicht zu sehen ist, hat man illegal personenbezogene Daten erfasst! Im Grunde ist die DSGVO daher der Tod der Streetphotography. Richtig freuen wird es die professionellen Fotojournalisten – denn die sind in Zukunft damit auch die lästige Konkurrenz der semi-professionellen Hobby-Fotografen los. Auch Aufnahmen z. B. bei Schulaufführungen, bei Sportveranstaltungen oder anderen öffentlichen Darbietungen sind quasi in Zukunft für Normalbürger verboten oder rechtlich zumindest sehr fragwürdig!
Auch (zeitgeschichtliche) Aufnahmen wie jenes von den Besuchermassen in der Pirmasenser Fußgängerzone anlässlich des Rheinland-Pfalz-Tages 2013 sind dann höchst illegal! Mehr zu diesem Thema findet sich auf dieser informativen Seite hier.
Trotz DSGVO werden aber weiter z. B. mittels elektronischer Gesundheitskarte (der ich mich bis heute immer noch verweigere und deshalb in der letzten Zeit mehr als genug Ärger mit der Krankenkasse hatte…) und lebenslanger Versichertennummer sensible Gesundheitsdaten elektronisch erhoben und unzähligen Dritten, ohne große Kontrollen zugänglich gemacht. Ein Widerspruch dagegen ist nicht vorgesehen; die Verweigerung der Kartenausstellung wird mit Leistungsverweigerung „bestraft“. Und trotz DSGVO dürfen natürlich Staat und Private „zur Sicherheit“ (ich denke da wieder an das Thema Radwege…) weiterhin anlasslos den öffentlichen Raum per Video überwachen. Als Bürger, der in Zukunft z. B. brutale Polizeieinsätze wie damals im Stuttgarter Schlossgarten filmen oder fotografieren will, darf dies dann auch nicht mehr.
Schöne, neue Welt.