Radweg-Einöd(e)

Die Homburger Straße (L 469) zwischen Zweibrücken und Einöd befahre ich relativ selten, da weiter südlich im Zweibrücker Stadtteil Bubenhausen ein direkt der A 8 folgender, asphaltierter Wirtschaftweg beginnt, der per für KFZ gesperrt ist. Jener bringt einen dann recht schnell und komfortabel Richtung Webenheim / Blieskastel (B 423) oder Einöd / Ingweiler (bzw. umgekehrt); man hat dann auch vor allem keine Ampeln vor der Nase. Und keine blauen Schilder…!

Für einen Überblick wieder ein Link zu Google Maps!

Hin und wieder hat man unterwegs aber halt auch mal Hunger. Und da der Globus-Supermarkt direkt an der saarländisch-pfälzischen Grenze eine recht preiswerte Gastro anbietet, stille ich das Magengrummeln auch gerne mal mit einem Schnitzel- oder Frikadellenbrötchen. Und wenn dort irgendwas Nützliches oder Süßes im Angebot ist, nehme ich es dann auch gerne im Rucksack mit gen Heimat.

Nun hatte ich im Beitrag zum Funkturm ja schon erwähnt, dass in der Zweibrücker Kernstadt die ein oder andere unzeitgemäße Blaubeschilderung verschwand. Leider gilt dies nicht für die Homburger Straße, denn dort fristen noch teils uralte und ihr Dasein an einer zudem recht fragwürdigen baulichen Infrastruktur.

Eines Maiabends befuhr ich dann nach längerer Zeit mal wieder die Homburger Straße Richtung Zweibrücken auf dem dortigen rechtsseitigen Geh-Radweg. Auf dem mit beschilderten östlichen Abschnitt im Zweibrücker Stadtteil Ernstweiler kam mir dann auf der recht schmalen Spur ein Geisterradler entgegen! Mit Kopfschütteln zwängte ich mich an diesem vorbei. Zu meiner Schande musste ich dann kurze Zeit später beim Blick nach hinten feststellen, dass dort allen Ernstes auch auf der linken Seite „umgedrehte“  stehen, die es den Radfahrern nicht nur erlauben, sondern sogar befehlen!

Noch erbost über die Entscheidung, am Funkturm und Outlet, den Radfahrer mit zahlreichen Zeichen 205 StVO zu schikanieren, monierte dies dann am 16. Juni 2017 in einer weiteren e-mail an die zuständige Sachgebietsleiterin beim Zweibrücker Straßenverkehrsamt und wies auf die zahlreichen Mängel hin, die dieser Weg im Hinblick auf die Vorgaben in der VwV aufweist. Bis heute ist dort nichts passiert, die Fotos wurden am 26. September aufgenommen.

Beginnen wir jenseits der Landesgrenze mit Blick Richtung Rheinland-Pfalz. Exemplarisch steht mal wieder ein Auto mitten auf dem auch vom Saarland her mit beschilderten Weg. Der Fahrer starrte gebannt auf das Display seines sogenannten „Schlaufons“. Man erkennt auch hier einmal mehr: breite Fahrbahnen und ein übersichtlicher Verkehr. Auf jeden Fall nichts, was man ernsthaft zu einer „besonderen Gefahrenlage“ aufblasen könnte!

Gehen wir ein Stück weiter nach vorne und erkennen die erste Engstelle an der Bushaltestelle am Kaplaneihof. Die Wegbreite dahinter ist immerhin wieder akzeptabel. An der Stelle, wo das Licht durch die Bebauungslücke scheint, befindet sich die Haupteinfahrt des John-Deere-Werks. Dass dieses Werk sinnvollerweise (wieder) hauptsächlich per Bahn bedient werden sollte, werde ich bei Gelegenheit in einem Beitrag zum Thema Eisenbahn ausführen. 😉

Dort blicken wir dann einmal zurück Richtung Saarland; die Einfahrt wird stark genutzt, wovon auch das kaum mehr erkennbare Rot der Furtmarkierung zeugt. Nicht nur die Markierung und die Radwegeschilder sind schon uralt, ebenso das Hinweisschild „Achtung Werkszufahrt“.

Ein Stückchen weiter Richtung Zweibrücken erreichen wir dann auch den Haupt-Personaleingang. Ab hier wird dann per der Rad- und Fußgängerverkehr getrennt. Der Teil für Radfahrer dürfte keine 2 Meter breit sein.

Beim Blick in die Gegenrichtung erkennen wir, dass ich beim anderen Foto etwa an der Bushaltestelle des John-Deere-Werks stand. Bei Schichtwechsel dürfte dort durchaus einiges los sein; wie man da dann noch mit dem Rad vorbeikommt…? Hier wird dann eben per die bauliche Trennung in Richtung Einöd aufgehoben. Richtung Supermärkte kommt man nur über die Bettelampel.

Es geht dann wieder weiter in Richtung Zweibrücker Stadtmitte; auf diesem Abschnitt begegnete mir der vermeintliche „Geisterfahrer“. Richtig „spaßig“ wird es dann an der Einmündung zur Oltschstraße. Dort wurde für eine Bushaltestelle eine große Bucht eingerichtet, die vom Rad- und Gehweg umkurvt werden muss.

Blick Richtung Saarland; angeordnetes Geisterfahren:

Nun wird es hier richtig kuschelig; der Radstreifen dürfte hier kaum noch breiter als 1,50 Meter sein. Hinten sehen wir auch ein parkendes Auto, welches noch einmal wertvollen Raum für sich beansprucht. Der Fahrgastwechsel erfolgt hier also regelmäßig direkt über die schmale Radspur.

Welche – man muss es noch einmal erwähnen – in beide Richtungen benutzungspflichtig ist! Wie das folgende Foto von etwas weiter unten beweist. Man erkennt auch noch ganz schwach sowas wie die Reste einer weißen Linie rechts vor dem Schild.

Richtung ZW geht die getrennte Benutzungspflicht urplötzlich in eine gemeinsame über. Der bauliche Streifen führt dort zwar weiter, wird dort aber kurzerhand in einen Parkplatz umfunktioniert! Für den gemeinsamen Verkehr mit Fußgängern und entgegenkommenden Radfahrern wird es hier also ggf. besonders eng.

Man muss dann dahinter noch einmal verpflichtend die Furt über die Einmündung der Straße „Speckgärten“ überqueren, ehe an der Ampel ein ergänztes die Weiternutzung des Bürgersteigs freistellt. Es zweigt dort zudem auch ein eigenständiger, (aber nur) freigegebener (d. h. streng genommen Schrittgeschwindigkeit) Gehweg am Schwarzbach entlang Richtung Stadtmitte ab. Wenn ein irgendwo mal Sinn ergäbe, dann eigentlich grade an diesem Weg…!

In Richtung Saarland beginnt dann eben hier das allgemeine Fahrbahnverbot per linksseitiger (innerörtlicher) Benutzungspflicht. Das ist wenn man nach nach rechts schaut und die Einmündung der Freudenbergerhofstraße (quasi die Hauptstraße von Ernstweiler) erkennt, grade für die besonders unsinnig, die im Stadtteil Ernstweiler leben. Der muss dann per Bettelampel die Straße überqueren. Ob dort überhaupt Kombi-Streuscheiben verwendet wurden, wage ich zu bezweifeln. Das hatte ich mir aber nicht genauer angeschaut. Der Radfahrer erkennt hier übrigens auch nicht wirklich, dass der rechte Streifen ein Parkplatz ist, befährt er diesen, kann jederzeit von Einöd kommend ein Auto auf diesen „Parkplatz“ auffahren…! Ich halte sowas für kriminell!

Fazit: Die Schilder müssen schlicht und ergreifend nach § 45 (9) StVO ersatzlos weg. Es ist der Radweg selbst, der hier eine „besondere Gefahrenlage“ darstellt, die jedoch eigentlich auf der Fahrbahn vorliegen müsste! Da bräuchte man sich im Grunde auch gar nicht noch aufwändig mit den zahlreichen Mängeln in Sachen VwV zu § 2 StVO oder ERA befassen! Also, liebe Zweibrücker Stadtverwaltung: macht hinne!

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30 Gedanken zu „Radweg-Einöd(e)“

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