Eine Sache, die mich auf meinen Touren in zunehmendem Maße stört, ist die immer seltener werdende Bankett-Pflege an Straßen außerhalb geschlossener Ortschaften. Und das im Land der Gartenzwerg-Schrebergartenkultur; wo der Rasen auch mal mit der Nagelschere geschnitten wird.
In der „warmen“ Jahreszeit sollten die Straßenränder jedenfalls meiner Ansicht nach aus Verkehrssicherheitsgründen regelmäßig gemäht werden. Leider gibt es in der Region nun Ende des ersten Juni-Drittels immer noch mehr als genügend Straßen, an denen seit Beginn der Vegetationsperiode (im April) noch kein einziges Mal der munter vor sich hinsprießende Urwald gelichtet wurde. Das gilt z. B. auch für die K 10 zwischen Nünschweiler und Windsberg (Beitragsbild).
Das kann auch teilweise bis in den August dauern. So hab ich grade eine e-mail an die Straßenmeisterei Dahn vom 18. August 2016 aus dem Archiv gekramt, in welcher ich bemängelte, dass entlang der Landesstraßen 478 zwischen Eppenbrunn und Fischbach („Eselsteige“) und 487 zwischen Fischbach und Salzwoog („Braunsberg“) bis zu diesem Zeitpunkt noch kein einziges Mal im Jahr 2016 die Bankette gemäht wurde. Brenneseln, Disteln und sonstiges Unkraut erreicht dann gerne Mal Höhen von über 2 Metern – und ragt in die Fahrbahn hinein. Eine Antwort erhielt ich damals übrigens keine. Erst später (über einen LBM-Mitarbeiter, mit dem ich mich über das Thema Wildzäune an der B 10 unterhielt…) nahm dann am 20. Juli 2017 die Fachgruppe Betrieb des LBM Kaiserslautern Stellung:
Grundsätzlich werden diese Arbeiten im Bereich des LBM Rheinland-Pfalz entsprechend den Vorgaben im Leistungsheft für den Betriebsdienst an Bundesfernstraßen und der Vorgaben des Merkblatts Grünpflege durchgeführt.
Diese sehen unter anderem vor, die Bankette 2-mal jährlich, sowie Gräben und Mulden 1-mal jährlich zu mähen. Die sich anschließenden Böschungsflächen werden insbesondere aus Gründen der Landschaftspflege im Normalfall nur alle 3 – 5 Jahre gemäht. Entsprechend dieser vorgenannten Vorgaben führen wir im LBM Kaiserslautern diese Leistungen aus.
Im Rahmen der politisch beschlossenen Schuldenbremse wurden u. a. auch die Tätigkeiten im Betriebsdienst intensiv geprüft und u. a. auch die Mäharbeiten auf den vorgenannten zur Gewährleistung der Verkehrssicherheit erforderlichen Umfang reduziert. Von daher stimmen Ihre Beobachtungen.
Da haben wir es: um im Sinne der neoliberalen Ideologie des finanziell ausgehungerten Staates ein paar Euro (vor allem fürs Personal) zu sparen, wird an den Straßenrändern halt auch nur noch 2 bis 3 Mal im Jahr(!) gemäht. Wie das mit der Verkehrssicherheit in Einklang stehen soll, kann ich jedenfalls nicht nachvollziehen; der Bewuchs ist teilweise über ein Meter hoch, die Katzenaugen der Leitpfosten bzw. jene selbst schon gar nicht mehr sichtbar. Der teils sehr hohe Bewuchs beeinträchtigt ganz allgemein die Sicht des Verkehrsteilnehmers, stellenweise (grade in Kurvenbereichen, an Einmündungen von Feldwegen oder an Böschungen) sogar enorm. Grade Wildunfälle sind bei einem vollkommen uneinsehbaren Straßenrand unvermeidbar.
Auch wurden früher die Leitpfosten von Hand regelmäßig freigemäht, heute erfolgt dies soweit möglich maschinell. Ergänzend wird nur noch vereinzelt bei hartnäckigem Bewuchs manuell freigeschnitten.
Als früher™ noch von Hand gesenst wurde, waren insb. Abschnitte mit Leitplanken auch keine Brutstätte für kleine Bäume und Hecken. Da mit den modernen Mähfahrzeugen nicht ganz exakt gearbeitet werden kann, wachsen hier und da dann halt eben auch mal dickstämmigere Gewächse. Das gilt auch für zahlreiche Verkehrszeichen- und Leitpfosten, die regelm. vom Arm des Mähkrans umgehauen oder gleich zerfetzt werden. In den Straßengräben und Böschungen liegen haufenweise dieser Leitpfosten herum. Bis jene ersetzt wurden, kann es auch gerne mal dauern. Wenn man mit dem Rad mal kurz ungeplant neben der Fahrbahn anhalten muss (z. B. wegen einer runtergefallenen Kette), verschwindet man fast völlig im Dschungel. Mit dem Auto kann man das völlig vergessen, weil man ja nur erahnen kann wie breit die Bankette ist und an welcher Stelle es in den Straßengraben geht.
Das Ganze betrifft natürlich nicht nur Fahrbahnen, sondern auch straßenbegleitende Radwege. Erst am 6. Juni wurde das eh schon sehr schmale Wegelchen zw. Bann und Queidersbach deshalb noch einmal um ein vielfaches schmäler.
Nun denn, abschließend noch ein paar Fotos; aufgenommen an der L 101 im saarländischen Bickenalbtal zwischen Peppenkum und Altheim:
Und noch zwei Fotos von der K 10 zwischen Nünschweiler und Windsberg: