Insbesondere Beschränkungen und Verbote des fließenden Verkehrs dürfen nur angeordnet werden, wenn auf Grund der besonderen örtlichen Verhältnisse eine Gefahrenlage besteht, die das allgemeine Risiko einer Beeinträchtigung der in den vorstehenden Absätzen genannten Rechtsgüter erheblich übersteigt.
Nachdem ich mich auf meiner Tour am 13. Juni von den Schrecken halbwegs erholt hatte, die ich in Homburg und Münchwies erleiden musste, wurde ich dann über viele Kilometer (u. a. durch das schöne Ostertal) von straßenbegleitenden Radwegen (an der B 420) verschont. Auch bei Kusel war überraschend wenig bebläut, lediglich ein „seltsam“ beschilderter (wohl neuer) Abschnitt an der B 420 war ganz amüsant:
, dann (ohne Auffahrtmöglichkeit) plötzlich ein
– und später wieder in
übergehend. Zurück im Glantal, stand allerdings wieder die Durchfahrt von Gimsbach und Matzenbach an der B 423 an – und die hatte mich schon während einer Tour im Frühjahr zur Weißglut gebracht.
Das Elend beginnt bereits weit vor der Ortsausgangstafel von Gimsbach, hier auf einer mapillary-Aufnahme zu erkennen. In der Gegenrichtung (Norden) ist nebenbei gar nicht klar, wo hier die Benutzungspflicht eigentlich endet. Hier wird also nun der Radfahrer auf einen schmalen, linksseitigen Bürgersteig geleitet. Innerorts sind (benutzungspflichtige) Radwege grade linksseitig quasi völlig tabu; die VwV zu § 2 StVO schreibt dazu in Rn. 33 bekanntermaßen:
Die Benutzung von in Fahrtrichtung links angelegten Radwegen in Gegenrichtung ist insbesondere innerhalb geschlossener Ortschaften mit besonderen Gefahren verbunden und soll deshalb grundsätzlich nicht angeordnet werden.
Aber was kümmert sowas wie eine Verwaltungsvorschrift die zuständigen Straßenverkehrsbehörden des Kreises Kusel oder der VG Oberes Glantal? Haben wir die zahlreichen Grundstückseinfahrten und die Fahrt auf dem auch deutlich die Mindestmaße von 2,50 Metern verfehlenden, einfachen Bürgersteig überlebt, bietet uns (immer noch innerorts…) der kreative, verbeamtete nordpfälzische Schilderkünstler immerhin eine gute Ausrede, den folgenden, deutlich abgesetzten Abschnitt bis nach Matzenbach zu ignorieren:
Es sei denn, es käme hier auf die Größe an…?
Aber genug der Witzelei, es wird wieder ernst. Wobei: kucken wir uns bei mapillary an, welche Schilder am Ortseingang von Matzenbach stehen. Vor der Verkehrsinsel erkennen wir auf der linken Seite ein mit dem Zusatz „Ende“. Juhu! Aber Halt – zu früh gefreut; hier soll nur dem ein- und ausfahrenden Kfz-Verkehr der Zugang zum parallelen, namenlosen Weg ermöglicht werden. Wegen des baulich sehr spitzen Winkels kann man hier nur sehr schlecht auf die Fahrbahn zurück, also bleibt man etwas unfreiwillig auf dem Parallelweg. Um dann an dessen Ende an der Einmündung „An der Wart“ einmal mehr ungläubig mit dem Kopf zu schütteln:
Genau; da geht es weiter (mein Rennrad ist übrigens 1,65 Meter lang):
Der Blick aus der Gegenrichtung. Das Elend hat dort in Richtung Gimsbach also vorerst einmal ein Ende:
Und von schräg gegenüber:
Na, wer erkennt es…!? Richtig, im Hinterrad meines abgestellten Rades taucht ein kleineres Rad auf (Yeah, sogar DSGVO-konform geknipst…)! In diesem Moment schob ein kleines Mädchen dort sein Fahrrad um die völlig uneinsehbare Ecke. Wäre dort ein den „Geh- und Radweg“ nutzender Radfahrer auch nur mit 15 km/h gefahren, hätte es einen Unfall gegeben.
Man muss jedenfalls weiterhin in Richtung Süden im kleinen Dörfchen Matzenbach wegen der fürchterlich gefährlichen Fahrbahn allen Ernstes mit dem Rad den schmalen, linken Bürgersteig benutzen; vorbei an vielen Grundstückseinfahrten und sogar Parkständen vor einer Bäckerei und einem Thai-Restaurant. Erlöst wird man erst an der Einmündung der Ringstraße. In Richtung Norden beginnt dort allerdings der verpflichtende, rechtsseitige, kaum 140 Meter lange („Wie? Stetigkeit? Was ist das denn? Hab ich ja noch nie gehört!“) Bürgersteigradel-Wahnsinn:
Ich hab gar keine Lust, detailliert zu beschreiben, was da alles rechtswidrig ist. Das ist schlicht gemeingefährlich! Insbesondere auch aufgrund der Tatsache, dass ein paar Meter weiter der eigenständige, touristische Glan-Blies-Weg verläuft, zudem vollkommen überflüssig. Hinter dem Ortsausgang(!) wird man dann jedenfalls Richtung Glan-Münchweiler auf der B 423 auch wieder über mehrere km von straßenbegleitenden Radwegen verschont.
Dieser Abschnitt ist meines Erachtens ein perfektes und (un)schönes Beispiel für eine „besondere Gefahrenlage“ – die erst durch die Beschilderung von hundsgewöhnlichen Bürgersteigen mit entsteht!
Die müsste aber halt auf der Fahrbahn vorliegen – und nicht auf den Gehwegen. Kleiner Schönheitsfehler, ich weiß. Man sollte diesen willkürlichen „Gefahrenlage“-Quatsch endlich auch mal auf „Radwege“ anwenden.
Das mit den 260ern wünsch ich mir ja hpts. außerorts. Innerorts haben Blauwege (vor allem in der dokumentierten Form) schlicht nix verloren. Und als wenn auch nur ein einziger Fußgänger wüsste, dass er auch auf 250ern oder 260ern am Rand gehen müsste – oder das irgendwer kontrollieren würde. Ganz ehrlich – auf reinen „Radwegen“ haben die eigentlich ja auch nix verloren? Vor allem auf den Wegen, die in erster Linie touristisch eben als „Radwege“ vermarktet werden – und nicht nur im Bewusstsein der Polizei immer als Solche bezeichnet werden (wenn es darum geht, den Radfahrer von der Straße fernzuhalten). Und ja, in den Fällen dürfen auch Fußgänger mal Rücksicht nehmen: Man muss nicht immer grade in der Mitte des Weges rumschlappen. Der Wieslauter-Radweg ist bspw. durchgehend mit Z 260 beschildert – die Leute laufen trotzdem immer in der Mitte des Weges rum, obwohl sie wissen, dass da sehr viele Radfahrer unterwegs sind. Dann kriegste noch einen blöden Spruch von wegen „Klingel halt“!
War sie; ich kenn ja deine Meinung. ;o)
In Sachen „Gefahrenlage“ finde ich ja auch die Grenze so spannend – es ist entweder besonders „gefährlich“ – oder halt: nicht. Einen Graubereich gibt es da nicht. Ich hab jedenfalls noch kein einziges Urteil gelesen, welches mich beim Herbeifabulieren eben solcher vermeintlicher „Gefahrenlagen“ auch nur annähernd überzeugt hätte. Es gibt Kraftfahrstraßen und Autobahnen – und damit sollte die Sache mit Verkehrsverboten für Radfahrer eigentlich erledigt sein.