Umleitung bei Vogelbach

Vor einer Weile hatte ich die Pressemeldung des LBM Kaiserslautern kommentiert, in der die Vollsperrung der L 395 zwischen Bruchmühlbach und Vogelbach angekündigt wurde. Ich vermisste ein wenig die Angabe einer Umleitung für den Radverkehr, da am Beginn des Gemeinsamer Geh- und Radweg-Weges an der Einmündung „Am Güterbahnhof“ von Miesau kommend mehrere Absperrschranken mit Verbot für Radverkehr und  aufgestellt wurden und auf eine Umleitung verwiesen wurde. So eine fand ich aber nicht. Wohl auch deshalb, weil Umleitungsschilder für mich gelb sind, wie das die StVO so auch vorsieht.

Bei meiner Tour am 13. Juni kuckte ich mich dann dort mal genauer um, wo da denn diese Umleitung verlaufen soll. Es handelt sich dabei wieder „nur“ um eine weiß-grüne HBR-Umleitung – und jene Beschilderung ignoriere ich ja durchweg, weil sie für Rennradfahrer schlicht nix taugt. Ich hatte daher auch keine wirkliche Lust, die empfohlene Route auszuprobieren, sondern kehrte auf die Fahrbahn zurück.

Von Miesau (über den nicht als Radweg beschilderten linken Hochbord-Gehweg…) kommend sieht das derzeit so aus:

Welche Umleitung?

Ach, die hier etwa? Versteckt hinter dem kleinen Vorfahrt gewähren:

Interessant auch das fehlende  am Beginn der eigentlichen Absperrung, also darf man da wohl doch entlangstiefeln?

Im Portal „Radwanderland“ fand ich dann auf der Umleitungsseite diese Karte. Wie vermutet, soll der Radfahrer dabei die Fußgänger-Unterführung am Bahnhaltepunkt Bruchmühlbach benutzen. Das war auch die Empfehlung der netten Besitzerin des Gasthauses am Ortseingang von Bruchmühlbach. Es gäbe dort auch Aufzüge. Na toll, also komm ich da als Radfahrer (ohne mindestens 1 Mal abzusteigen und zum Fußgänger zu mutieren) gar nicht durch!

Die Frau fragte mich interessiert, was ich da denn fotografieren würde. Im folgenden Gespräch ging es dann auch um die chaotische Gehwegradelei, die in Bruchmühlbach wegen etwas breiterer Gehwege an der eigentlich ebenfalls sehr breiten Kaiserstraße besonders ausgeprägt ist; sie wäre jedes Mal froh, wenn Sie mit dem Auto aus ihrer Einfahrt rauskäme, ohne dass ihr ein Gehwegradler ins Auto knallen würde. Mit der Baustelle war sie auch nicht zufrieden, für Radfahrer sei die Sperrung des Geh- und Radwegs eigentlich unnötig, weil der Weg hauptsächlich als Abstellraum für Baumaschinen und -material genutzt würde.

In Richtung Vogelbach entspricht die im Radwanderland-Portal eingezeichnete Route meiner Vermutung / Empfehlung. Jene wird natürlich derzeit auch intensiv vom Kfz-Verkehr genutzt, da man sich die offizielle Umleitung über Bechhofen und Lambsborn nur äußerst ungern antut. Bis ich das Foto von der Absperrung (ohne nach links abbiegen wollende, aber wegen Rückstau vor der roten Baustellenampel nicht könnende Autos) machen konnte, verging auch eine Weile.

Hier findet man das „Umleitungsschild“ auf der anderen Straßenseite; wo die fest montierten HBR-Wegweiser einem nebenbei mal wieder die Gehwegradelei nahelegen:

Da wurde also mal wieder in erster Linie nur an den touristischen Radverkehr gedacht; meiner Ansicht nach sollten da auch ordentliche (d. h.) gelbe Umleitungsschilder   hin! Außerdem frage ich mich, warum die Gemeinsamer Geh- und Radweg nicht verhüllt oder durch eine Auskreuzvorrichtung ungültig gemacht wurden? Meines Erachtens ist das wieder mal eine widersprüchliche Beschilderung.


Folgebeitrag

Von Bruchmühlbach nach Miesau

7 Gedanken zu „Umleitung bei Vogelbach“

  1. Rheinlandpfalz nennt sich ja auch „Radwanderland“, also Radwandern im Sinne von Führung wie der Fußverkehr und öfter mal absteigen, damit das Wandern auch nicht zu kurz kommt. Bis zum Radfahrerland ist es da noch weit, leider…

    1. Das Wandern hat in RLP ja Tradition. Ich find die Bezeichnung jedenfalls treffend ehrlich: Man interessiert sich da nur für den Radwanderer, also den gemütlichen (anspruchslosen) Freizeitradler. Der Alltagsradler kann kucken, wo er bleibt.

  2. Es geht nicht um ein Entweder-Oder. Die Umleitung der Radwegweisung hat eine andere Funktion als die eigentliche Baustellenumleitung. Erstgenannte kann ja durchaus deutlich früher einsetzten und später enden als zweitgeannte. Erste muss man nicht beachten.

    Man muss ja generell keine (gelben) Umleitungsschilder beachten, die sind letztlich nur Empfehlungen. Es macht durchaus hier und da Sinn, den Radverkehr auch im Zuge offizieller Umleitungsbeschilderungen gesondert zu führen; das müsste man sogar, wenn ein Teil der „amtlichen“ Umleitung eben über Abschnitte mit Verkehrsverboten für Radler verläuft. Ich kann natürlich als Radfahrer auch bei „fest installierten“ Umleitungen (da hab ich zufällig auch noch einen Beitrag in Arbeit) immer bis zu der Stelle fahren, an der z. B. die Kraftfahrstraße beginnt oder das Z 254 steht. Wenn man (wie hier) explizit (nur) einen Geh- und Radweg sperrt, dann darf ich als Radler ja auf die Fahrbahn – und brauch keine Umleitung. Das weiß aber halt auch nicht jeder. Es gibt ja durchaus auch Autofahrer, die der Ansicht sind, dass man wegen dieser grünen Wegweiser auf Gehwegen zu fahren habe.

    Als Bürger des selbsternannten Fahrradlandes Nr. 1 in Deutschland würde mich freuen, wenn man Umleitungen im Radverkehrsnetz ausschildern würde, anstatt es einfach zu unterbrechen.

    Ich kann ja mit diesen HBR-Schildern halt grundsätzlich nix anfangen, weil sie eben nix taugen. Sie sind rechtlich ja sowieso quasi nicht existent.

    „Radweg gesperrt. Bitte Umleitung folgen“ gibt es auch nicht. Es wiederholt eh nur den Regelungsgehalt, der sich aus anderen VZ ergibt.

    Es gibt hier aber keine „offizielle“ Umleitung(sbeschilderung) im Sinne der StVO. Außerdem darf man eine Bitte natürlich auch ablehnen. ;o)

    1. Die Grundidee ist es, dass du dich bei zielorientiertem Fahren daran orientieren kannst. Das ist richtig und sinnvoll. Dass das angesichts der Orientierung an den Vorschlägen der FGSV, nicht funktional umgesetzt wird, ist kein grundsätzliches Problem sondern im Mangel an 24/365-Erfahrung der Verantwortlichen begründet.

      Ja, soweit die Theorie. Aber wie ich bereits schrieb, ist das hpts. dafür verwendete (Wirtschafts-)Wegenetz grade wegen teils enormer Umwege oder miserabler Oberflächen (Schotter) wirklich nur für den „Radwanderer“ interessant.

      Bei Ortskenntnis kann man natürlich auch eine andere Route nehmen.

      Das mein ich ja. Wenn ich in für mich fremden Gegenden unterwegs war – und ich traf auf unerwartete Umleitungen, kramte ich lieber die Landkarte aus dem Rucksack. Weil meist sind die offiziellen Umleitungen extrem umständlich.

      Ich vermute, dass es keinen substanziellen Unterschied gibt, ob die Leute das wissen oder nicht, wenn man das benutzte Verkehrsmittel betrachtet.

      Ich meinte was anderes; natürlich haben auch Radfahrer oder Fußgänger keine Ahnung, was diese weiß-grünen Dinger da nun bedeuten (oder nicht). Ich wollte damit sagen, dass du halt gerne auch mal von Ahnungslosen von der Straße verwiesen wirst, weil der der Ansicht ist, dass du „den Radweg“ zu benutzen hättest. Oder Radfahrer fragen dich, warum du denn nicht „den Radweg“ nimmst. Diese Schilder stiften also noch mehr Unruhe.

      In NRW haben sie StVO-Status, unterliegen damit allen Anforderungen, die für alle anderen VZ auch gelten.

      Das hatten wir doch schon: Diesen „StVO-Status“ haben sie in NRW auch nur im „Innenverhältnis“ der Behörden untereinander.

      Die Kombination eines VZ mit einem Phantasie-Zusatzzeichen ist nicht zulässig. Punkt.

      Ich seh das da nicht als Zusatzzeichen (hat in dem Fall ja keinen wirklichen eigenen Regelungsgehalt), sondern eher eine „Textvariante“ eines Zeichen 458 (Planskizze)? ;o) Hinweise unter Verkehrszeichen (grade bei Umleitungen) sind ja nicht ausdrücklich verboten, oder?

      1. Dann müssen Land, Kreise und Kommunen entsprechende Lücken schließen, also z. B. die von dir verhassten Radwege bauen oder Feldwege asphaltieren.

        Falsch. Es gibt bereits ein Netz, welches Radfahrer (bis auf wenige Ausnahmen) benutzen können; das öffentliche Straßennetz. Jenes spiegelt in aller Regel die Verkehrsbeziehungen wieder, d. h. alle bedeutenden Relationen sind bereits miteinander (durch Straßen) auf die einfachste und kürzeste Weise verbunden. Daher braucht es keine Doppelinfrastruktur in Form eines eigenen „Radverkehrsnetzes“; das wäre in der Konsequenz dann absolute Separation im Stile der Niederlande. Gegen die eigenständigen Wege (parallel zu Straßen auf anderen Talseiten) in der Gegend hier hab ich ja nix. Ich wär schon zufrieden, wenn man HBR- oder Wirtschaftswege allgemein mit Z 260 statt 250 beschildern würde.

        Nicht die Schilder, sondern die Regelunkenntnis ist das Problem.

        Doch, diese Schilder haben auch ihren Anteil daran; selbst Radfahrer haben ja keine Ahnung, was sie bedeuten.

        Was auch immer ein VZ sein soll, dass nur verwaltungsintern gilt. Es gibt kein StVO-Status light.

        Eben. Oder hältst du die (bei euch roten?) HBR-Radwegweiser etwa für StVO-Verkehrszeichen?

        Die Doppelung einer Regelung ist fachlich abzulehnen.

        Ach, an anderer Stelle fandest du Erklärbär-Vz aber ganz toll! ;oP

        Es gibt keine Textvarianten von Planskizzen. Das ist auch richtig so, da es für alle nicht deutschsprachigen Menschen nicht verständlich ist.

        Als wenn grade die handelsüblichen Planskizzen verständlich und mit einem „beiläufigen Blick“ und ohne „Irritationen“ zu erfassen wären. ;o)

        Sie sind nicht erlaubt.

        Das steht eigentlich genau wo…? Kuck dir doch an was da draußen schon bei „normalen“ Verkehrszeichen für eine Anarchie herrscht. Reine, auf ein Blech gedruckte Informationen seh ich halt nicht als „Verkehrszeichen“; solange sie keine Regelung beinhalten.

      2. Naja, das Thema sollten wir zu passenderer Gelegenheit weiterdiskutieren. Nur soviel noch:

        Zum StVO-Status in NRW siehe das HBR NRW. Da es den Status in RP m. W. nicht gibt, sind Kombinationen mit VZ nicht zulässig, es muss also immer ein eigener Pfosten genommen werden.

        Das sind doch aber nur Wegweiser – und die StVO kennt die Dinger nicht, also kann das NRW-Verkehrsministerium sonstwas intern erlassen – im Zweifelsfall kann man sich nicht drauf berufen.

        Außerorts grundsätzlich auf der Fahrbahn zu fahren ist und bleibt nur was für euch adrenalinaffinen Rennradfahrer*innen. Da werden wir uns nicht einig werden.

        Geht es vielleicht noch stereotyper? Ich bin nicht „adrenalinaffin“; mir ist halt nur bis dato außerorts (außer auf einem linken 240er) noch nie irgendwas passiert und ich würde gerne auch Leute wie dich von ihrer irrationalen Angst heilen. ;o) Ich fahr auch mit dem MTB überwiegend auf der Fahrbahn / Straße. Wer eine eigene Infrastruktur will, muss halt mit den Nachteilen leben – denn es existiert bereits eine – und die hat allen Platz dafür in Beschlag genommen. Am Ende kommt halt der Murks raus, den man ja grade in den Großstädten oder im platten Land überall bestaunen darf – wenn mal schnell noch ein „Radweg“ dazwischengequetscht wird. Ich lass mir aber halt deshalb ungern alle Nase lang die Fahrbahn verbieten oder mich wegen dieser „Sonderwünsche“ auch noch auf gefährlichere Wege zwingen – wie ich sie hier zuhauf dokumentiert habe! Zumal auch weiterhin kein statistischer oder wissenschaftlicher Beleg exisitert, dass das Fahrbahnradeln außerorts nennenswert „gefährlich“ wäre; nachweislich passiert innerorts deutlich mehr.

        Aber die Ahnungslosigkeit liegt doch nicht in den Schildern begründet, wie es bei viel zu komplizierten Regelungen wäre.

        Das HBR-System ist ein reines Angebot, geregelt wird da gar nix. Leider hat aber grade der LBM in RLP in Sachen Radverkehr (grade bei Umleitungen) nur noch HBR im Kopf – und vergisst völlig, dass man auch auf der Fahrbahn fahren kann und darf.

        Weile andere Fehler machen … was für eine Argumentation ^^.

        Das war lediglich ein humorvoller Wink, dass derartige Skizzen nicht unbedingt das Verständnis fördern oder mit beiläufigem Blick zu begreifen wären. Und Fehler werden genug gemacht, u. a. bei der Blaubeschilderung. Soll ich da auch nachsichtig sein?

        Nur weil das häufig falsch läuft, wird es nicht richtiger.

        Es ist aber offenbar auch nicht unbedingt „falsch“ oder rechtswidrig. Ich poste in diesem Artikel später noch ein Update mit zwei Fotos. Wenn ich dich beim Wort nehme, sind die ZZ ungültig und ich da somit illegal unterwegs.

      3. Zu dem Abschnitt noch:

        Du sagst, dass die Behörden bei euch nur die Wegweisung primär abseits der Fahrbahnen von Kreis-, Landes- und Bundesstraßen führen und dass das zu erheblichen Umwegen führt. Wenn ich den Anspruch nicht aufgeben möchte, muss ich entsprechende Lücken schließen und Oberflächen entsprechend gestalten. Es war eine systemimmanente Folgerung.

        Noch einmal: Für mich ist die HBR-Wegweisung ein rein touristisches Konzept; für den Alltag weitestgehend unbrauchbar. Es dürfte auch in NRW in den seltensten Fällen der Fall sein, dass ein HBR-Weg kürzer ist als auf der Straße. Auf manchen Relationen ist es natürlich sinnvoller, ein Z 250 zu ignorieren und mit dem MTB durch den Wald zu fahren. Ich lebe hier halt auch in einer topographisch durchaus anspruchsvollen Gegend, in der man nicht mal eben überall einen (neuen) Weg anlegen kann. Deshalb gibt es ja auch (wegen der klar strukturierten Landschaft) so viele, oft parallel auf den anderen Talseiten verlaufende und für den Radverkehr nutzbare Forstwege. In meiner Analyse des Straßennetzes hatte ich ja festgestellt, dass es mehr dieser Sorte als „Blaue“ gibt. Die seltene und wenn, dann nur touristische Nutzung dieser eigenständigen Wege (die nicht einmal unbedingt größere Umwege beinhalten müssen) beweist m. E., dass ein „Angebot“ keinen (zusätzlichen) Radverkehr schafft – und auch Niemanden dazu bringen wird, sein Auto zu verkaufen.

        Die Handlungsalternative wäre es, dass Radfahren entlang der Straßen so zu gestalten, dass es für breite Bevölkerungskreise akzeptabel ist und die Wegweisung dort lang zu führen und auf Änderungen der StVO zu warten, die explizit vorschreiben, dass
        a) auf 2-spurigen Straßen außerorts grundsätzlich nicht überholt werden darf, außer deutlich langsamere Fahrzeuge und bei Zweiradfahrzeugen auch nur mit einer angemessenen Geschwindigkeitsdifferenz
        b) der Fahrstreifen grundsätzlich zu wechseln ist beim Überholen

        Menschen, die bisher zu viele „Ängste“ vorgeschoben haben, um lieber weiter im bequemen Auto sitzenbleiben zu können, wird das auch nicht dazu bringen, plötzlich zu Landstraßenradlern zu mutieren! Das pauschale Überholverbot hielte ich nebenbei auch für unverhältnismäßig; es würde eh nicht eingehalten. An unübersichtlichen Stellen ist es ja auch heute verboten – was das wert ist…!? Die Geschwindigkeitsdifferenz ist übrigens nach meinen „Alltagserlebnis-Studien“ in Sachen Überholen so gut wie nie eine Gefahrenquelle – denn es wird quasi immer vorher runtergebremst! Wenn, dann ist es unzureichender Seitenabstand. Es geschieht nach meinem Empfinden auch in der Vielzahl der Fälle nicht vorsätzlich, sondern fahrlässig.

        Mir persönlich ist es ja auch egal, dass ich hin und wieder bei durchgezogener Linie überholt werde (solange ich und der Gegenverkehr nicht gefährdet werden). Würde hier streng nach Vorschrift gefahren, müsste ich alle paar Meter anhalten, um die sich hinter mir bildenden Kolonnen durchzulassen…

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