Im Beitrag zur Dokumentation des „Radwegs“ zwischen Lemberg und Langmühle hatte ich ja erwähnt, dass ich der Kreisverwaltung Kaiserslautern am 22. April 2018 einen um die 10 % steilen 2-Richtungs- per Mängelbogen gemeldet hatte. Dieses schmale Wegelein (es dürften wieder nur knapp 2 Meter sein) verläuft auf der Westseite der L 466 zwischen Martinshöhe und Bruchmühlbach-Miesau. Er endet nach rund 850 Metern schon wieder hinter den Martinshöhener Sportplätzen. Das durchschnittliche Gefälle beträgt nur auf diesem Abschnitt (also ohne „Anlauf“) stolze 7,4 %; das maximale Gefälle dürfte im Bereich des Friedhofs bei 10 % liegen.
Kurz und knapp beschrieb ich das in meiner Mängelmeldung so:
Linksseitig. Sehr starkes Gefälle von teilw. um 10 %. Mehr als 3 % Gefälle ist gem. ERA 2010 ein Ausschlusskriterium für ein Z 240 (gemeinsame Führung mit Fußgängern). Bei Gefälle > 5 % wird die Fahrbahn empfohlen. Kurvige und unübersichtliche Führung. Furten fehlen oder sind schwer erkennbar. Auch ZZ 1000-32 fehlen. Keine baulichen Querungshilfen an Anfang und Ende. (…)
Die linksseitige Benutzungspflicht ist dringendst aufzuheben, eine Freigabe ist ebenfalls wegen des starken Gefälles für Bergauffahrende zu gefährlich! Die fehlenden Beschilderungen sind zu ergänzen und die Furten deutlich zu markieren.
Der mich schon im Queidersbachtal an die Grenzen meiner Engelsgeduld bringende Sachbearbeiter schrieb mir dann bei der „Annahmebestätigung“ kurz Folgendes:
Unabhängig der Tatsache, dass sich die von Ihnen zitierten Empfehlungen der ERA auf die Radverkehrsführung von innerörtlichen Hauptverkehrsstraßen beziehen, werden wir Ihre Einwände zur gegebenen Zeit prüfen und Sie über unsere Entscheidung in Kenntnis setzen.
Es spielt meines Erachtens keine Rolle, in welchem Kapitel der ERA 2010 das Thema Gefällstrecken behandelt wird – außerorts vergrößern sich logischerweise die damit verbundenen Gefahren, auf die ich in diesem Beitrag bereits näher eingegangen bin. Zumal sich in Kapitel 2.3.5 grundsätzlich zur Führungsform geäußert wird:
Das Kriterium berücksichtigt die bergab höheren Fahrgeschwindigkeiten des Radverkehrs und den bergauf größeren Breitenbedarf durch instabile Fahrweise. Die Längsneigung ist deshalb richtungsbezogen zu bewerten.
Je stärker und länger die Steigung, umso mehr spricht dies für eine Führung im Seitenraum. Je stärker und länger das Gefälle, umso mehr spricht dies dagegen.
Nun denn. Hinter der Ortstafel am leicht vom Kernort abgesetzten Häuserblock von Martinshöhe ist auch noch angeordnet, hierzu ein (nachgereichtes) Foto vom 19. Januar 2019:
Das Zusatzzeichen „Anfang“ (siehe Beitragsbild) gibt es ja nicht mehr. Es macht hier auch wenig Sinn, da man erst ein paar Meter weiter über einen Asphaltübergang auf das Wegelchen wechseln kann. Das ist auch derzeit durch Äste ziemlich zugewachsen – also eine gute Ausrede, um es einfach zu „übersehen“. ;o)
Wir sehen auch, dass hier noch einige Häuser folgen. Das hätte dann auch Auswirkungen auf die Frage, ob hier überhaupt eine dann innerörtliche „Gefahrenlage“ im Sinne des § 45 (9) S. 3 StVO vorliegt. Meiner Ansicht nach müsste hier auch das Ortsschild deutlich weiter nach Norden verschoben werden; auch die Siedlung am Friedhof müsste verkehrlich noch zur geschlossenen Bebauung dazugehören. Die VwV zu Zeichen 310 und 311 schreibt dazu u. a. vor:
Die Zeichen sind ohne Rücksicht auf Gemeindegrenze und Straßenbaulast in der Regel dort anzuordnen, wo ungeachtet einzelner unbebauter Grundstücke die geschlossene Bebauung auf einer der beiden Seiten der Straße für den ortseinwärts Fahrenden erkennbar beginnt. Eine geschlossene Bebauung liegt vor, wenn die anliegenden Grundstücke von der Straße erschlossen werden.
Zur Verdeutlichung ein Blick aus der Kurve vor der Friedhofssiedlung zurück nach oben, man erkennt hier auch recht gut die Steilheit des Weges:
Gefährlich wird es dann eben an jener Friedhofssiedlung, das schmale Wegelchen windet sich mit der Straße nach links um eine Böschung, den Vorrang des Radverkehrs soll hier wohl das rosa Pflaster sicherstellen:
Dahinter folgt dann die Einmündung zum Friedhof (hinsichtlich der Gefährlichkeit dieser Stelle sehr makaber…), hier der Blick berghoch:
Hier dürfte die Steigung bzw. das Gefälle dann um die 10 % betragen – und man hat, wenn man vom Friedhofsparkplatz ausfährt, quasi Null Sicht nach rechts; mit hier mit 40 oder 50 km/h auf dem offensichtlichen „Gehweg“ angeschossen kommenden Radfahrern muss man hier ja auch nicht rechnen, schließlich hängt unter dem kein
:
Abschließend noch ein Blick in Richtung der Einmündung der K 68 nach Schernau, bergab gilt mindestens bis zu den Sportplätzen bis zur weiteren Einmündung der K 68 nach Langwieden , berghoch ebenfalls
bis zu den
am Friedhof.
Ich bin gespannt, was das Straßenverkehrsamt des Kreises Kaiserslautern entscheiden wird; ich halte es für fahrlässig, hier den Radverkehr trotz oder
wegen 850 Metern von der Fahrbahn fernzuhalten und ihn auf ein schmales Wegelchen zu verbannen. Wenn ich es hier mit dem Rennrad mal richtig rollen lasse, dürfte ich bei einer Verkehrskontrolle ggf. sogar geblitzt werden! Ich hielte hier auch eine
–
-Freigabe für vollkommen inakzeptabel, da sich eh keiner an die Schrittgeschwindigkeitsregel hält.
Bei Martinshöhe werden Radfahrer durch eine wahnwitzige Beschilderung gezielt auf Kollisionskurs gebracht bzw. genötigt, bergabfahrend eine sichere, breite und übersichtliche Fahrbahn zu verlassen und sich ein schmales Wegelchen mit Fußgängern und bergauffahrenden Radfahrern zu teilen! Dass hier noch keine schweren Unfälle passiert sind, wird wohl hauptsächlich daran liegen, dass grade Rennradfahrer derartigen Blödsinn einfach ignorieren – und auf der Fahrbahn bleiben.
Berghoch hab ich mit der Nutzung grundsätzlich erst einmal kein wirkliches Problem. Aber eben auch nur dann, wenn mir von oben keine Leute mit 40 oder > 50 km/h entgegenkommen – und die sonstigen Mängel beseitigt werden!
Ich hatte wegen der für mich nicht nachvollziehbaren Beschilderungen im Kreis KL übrigens auch den frisch gewählten Landrat Ralf Leßmeister (früherer Leiter der Straßenverkehrsbehörde und selbst Rennradfahrer) angeschrieben und mich auch mit ihm ein wenig ausgetauscht. Leider möchte er ganz allgemein zur Thematik wohl nur ein persönliches Gespräch führen (der Weg nach Kaiserslautern ist für mich allerdings weit); zitierbare (für mich besonders wichtig) inhaltliche Stellungnahmen per e-mail zu den von mir geschilderten Problemen wurden bislang geschickt vermieden; dafür habe er keine Zeit. Solange ich im Kreis KL keine Verbesserungen sehe, sehe ich auch keinen Anlass, dafür extra nach Kaiserslautern zu fahren und mich dort noch einmal zu wiederholen. Das Ganze ist für mich nämlich auch nicht nur Freizeit, sondern (in gewisser Weise gemeinnützige) Arbeit!
Dieser Beitrag wurde am 5. April 2019 geringfügig überarbeitet.
Er müsste ja auch nicht extra nach Pirmasens fahren. Ich hätte mich mit ihm sehr gerne mal vor Ort (bei Queidersbach) oder an anderen fragwürdigen Stellen getroffen, also etwa auf halbem Weg. Aber auf diesen Vorschlag ging er leider auch nicht ein. Politiker halt. ;o)