Rot-weiß-blaue Widersprüche

Nachdem ich das kurze Dellfelder Wegelchen fotografiert hatte, musste ich noch schnell überprüfen, ob die von Joachim vor einer Weile in einem Kommentar erwähnte Schilderkombination Verbot für Fahrzeuge aller Art + Anlieger frei + Gemeinsamer Geh- und Radweg im Schwarzbachtal an der von mir vermuteten Stelle (am Bahnübergang in der Hauptstraße) zu finden ist – und das war sie. Auch hier wird wie bei Mauschbach oder bei Gimsbach erst (auch) der Radverkehr pauschal verboten, um ihn gleichzeitig ausdrücklich zu erlauben.

Ich fuhr nur für die Fotos kurz in die Dellfelder Hauptstraße, weil ich grade mit dem Rennrad halt lieber auf der L 477 unterwegs bin; die Autofahrer sollen es ja gewohnt bleiben, auch dort hin und wieder mal einen Radfahrer zu sehen. ;o)

Dort in der Ecke ist ein Unternehmen (für landwirtschaftliche Gerätschaften) ansässig – und ich hätte meinen Hintern verwettet, wenn da jetzt niemand rausstiefeln würde, um zu fragen, was ich da denn fotografiere. Denn die Tatsache, dass einer der beiden Firmen-Transporter mitten auf der extra rot eingezeichneten Radweg-Furt stand, ließ natürlich vermuten, dass ich hier Fotos machen würde, um das Falschparken anzuzeigen. Darum ging es mir aber nicht, ich persönlich nutzte den Weg ja nicht. Soll sich der drüber beschweren, der derartige Wege fährt und dort halt in dieser Form behindert wird.

Ich kam dann kurz mit einem Mitarbeiter (etwa in meinem Alter) ins Gespräch, dem ich zu erläutern versuchte, warum diese Beschilderung da widersprüchlich und rechtlich nicht eindeutig ist. Und ich auch deshalb Fotos mache, um die zuständige Straßenverkehrsbehörde darauf hinzuweisen. So ganz glaubte er mir nicht, weil er mich gleich nochmal fragte warum ich da fotografieren würde. Es geht ihn ja grundsätzlich nichts an; ich darf solange keine menschlichen Gesichter zu sehen sind, auf öffentlichem Grund so viel knipsen, wie ich will. Also z. B. auch Pkw und ihre Kennzeichen; da dürfte auch die DSGVO nichts dran geändert haben. Ich hab aber – weil ich so lieb und nett bin – die Logos und Kennzeichen trotzdem mal unscharf gemacht.

Jedenfalls war er ziemlich „unentspannt“ und konnte sich die abschließende Bemerkung nicht verkneifen, dass ich „mit so einem Rad“ ja gar nicht auf der Straße fahren dürfe. Dann ist Norbert mit seiner Ansicht auch nicht mehr so alleine. ;oP Ich rief dann beim Wegfahren noch hinterher, dass das Auto da aber auch nicht parken dürfe. Naja, ein klassisches Vorwurfs-Karussell eben.

Der Schwarzbachtalradweg ist hier auch Teil des HBR-Netzes, auf ihm verläuft ein Teil des Pirminius-Radwegs.

Mal Hü, mal Hott

Der abgesetzte Schwarzbachtalradweg wird entlang der L 477 bis Thaleischweiler dann nur auf einem weiteren Abschnitt (zw. Rieschweiler und Höhmühlbach) für ein Stückchen straßenbegleitend geführt. An und für sich erkennt man an einem derartig inkonsequenten „Mal Hü, mal Hott“, dass es letzten Endes vom Zufall abhängt, ob man mal ein Fahrbahnverbot per Gemeinsamer Geh- und Radweg kriegt – oder ob es einem freigestellt (bzw. nicht per Verbot für Radverkehr verboten) wird, die Fahrbahn zu benutzen. Weil zufällig auf der andren Talseite ein Wirtschaftsweg liegt, den man zum „Radweg“ machen kann, dann aber (logischerweise) ohne Fahrbahnverbot. Meines Erachtens liegt hier auch ein weiterer strategischer Angriffspunkt, um gegen Benutzungspflichten auch außerorts zu argumentieren. Denn dann kann es mit der „Gefahrenlage“ ja auch auf den straßenbegleitenden Abschnitten nicht so weit her sein! Aber da der § 45 (9) StVO ja erst vor kurzer Zeit „kastriert“ wurde…! :o(

Hettenhausen – Wallhalben

Nun denn; es ging dann weiter Richtung Sickinger Höhe. An der K 20 zwischen Hettenhausen und Wallhalben verläuft ebenfalls ein etwas inkonsequentes Geh- und Radwegelchen. Der nordöstliche Teil ist straßenbegleitend – und damit die Fahrbahn per Gemeinsamer Geh- und Radweg tabu. Etwa in der Mitte der Strecke wechselt der Weg dann auf die andere Talseite – und wird somit eigenständig, man darf also auch wieder die Fahrbahn benutzen. Hier hängen zwar Verbot für Fahrzeuge aller Art und Gemeinsamer Geh- und Radweg mal nicht an einem gemeinsamen Pfosten, aber man kann den Geh- und Radweg so halt fahrend nicht legal erreichen.

Nachtrag – jetzt hab ich doch glatt das Foto vergessen…!

Interessant ist auch das Zusatzzeichen zum Gemeinsamer Geh- und Radweg:

Auf diesem Weg kein Winterdienst
Benutzung auf eigene Gefahr

Anschließend führt dann die HBR-Route ab dem Gewerbegebiet vor Wallhalben über einen nicht für Radfahrer freigegebenen Gehweg, ausdrücklich mit Gehweg beschildert. Das Schild in der anderen Richtung hatte ich hier mal thematisiert.

2 Gedanken zu „Rot-weiß-blaue Widersprüche“

  1. Ich kenne dein Rad nicht

    Das steht doch auf meinen Blauschildfotos ständig irgendwo im Bild rum…? Mir fällt grade auf, dass ich nach der Reparatur meines Hinterrads auch mal die Speichensticks wieder montieren könnte. Aber es ist ja grade Mittsommer! ;o)

    Hmm, was das rechtlich wohl bedeuten mag, wenn man einen Weg benutzen muss, aber gleichzeitig das auf eigene Gefahr tut.

    Muss man dort an der Stelle ja nicht, da der Weg über 100 Meter von der Fahrbahn entfernt liegt; das blaue Schild hat hier also nur eine Sperrwirkung für den sonstigen Verkehr. Und aus dem Grund unterlässt man dann auch den Winterdienst (der ist ja selbst auf straßenbegleitenden Wegelchen nicht selbstverständlich) und verweist somit Winter-Radler indirekt auf die („gefährliche“) Fahrbahn. Im Gesamtbild natürlich total widersprüchlich, wenn der Abschnitt nordöstlich straßenbegleitend und (wohl) mit Winterdienst ist, der südwestliche Abschnitt aber halt nicht.

    1. Inkonsistenz ist die DNA der dt. Radverkehrspolitik.

      Stimmt. Beim Thema Radwege und Fahrbahnverbote wird es besonders offensichtlich.

      Ich zoom doch nicht wie bekloppt an Bilder heran, um die Einhaltung der StVZO zu prüfen.

      Na, wenn das mit einem „beiläufigen Blick“ nicht zu erkennen ist, dann isses ja wohl auch grundsätzlich nicht so schlimm. ;o)

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