Im Beitrag zum 350 m langen Geh- und Radweg am Ortsausgang von Leimen wurde in den Kommentaren auch kurz auf einen ähnlichen Fall in Hauenstein hingewiesen. Wie der Zufall so will, steht die „Hauenstein-Schikane“ als Nächstes auf der Liste der dokumentierwürdigen Radverkehrsanlagen. Schikanen kennt man ja vor allem aus dem Rennstreckenbau, wenn meist nach einem Hochgeschwindigkeitsabschnitt eine Verschwenkung (meist in Form einer Doppelkurve) dafür sorgen soll, dass das Tempo rausgenommen wird.
Lug – Hauenstein
Nun, wer mit dem Rad die L 495 von Lug kommend Richtung Hauenstein befährt, dürfte aufgrund der leicht ansteigenden Straße vor dem Hauensteiner Schützenhaus sicher nicht mehr in die Verlegenheit kommen, wegen Verstoßes gegen das angeordnete geblitzt zu werden. Das Gefahrenzeichen „Fußgänger“ brachte mich auf die Idee, dass es ja für die Warnung vor gemeinsamen Geh- und Radwegen eigentlich eines kombinierten Gefahrenzeichens bedürfe!? ;o)
Mit Schrecken erkennen wir hinten auf der linken Seite ein . Tja, da müssen wir nun als unbedingt regeltreuer Radfahrer halt eben nach links in die Zufahrt zum Schützenhaus und dem Jugendzeltplatz abbiegen – und die Radwegbenutzungspflicht beachten!
Auch dann, wenn dieser linke Geh- und Radweg nur knappe 10 Meter lang ist!
Immerhin gibt es ja ausnahmsweise eine Querungshilfe. Leider fehlt genau genommen vor dieser Querungshilfe eine weitere Querungshilfe, damit Radfahrer von Lug kommend nicht ungeschützt nach links abbiegen müssen. ;o) Also geht es, nachdem wir das kleine beachtet haben, halt wieder rüber auf die rechte Seite; die ebenfalls sorgfältigst bebläut ist:
Hier erwartet einen dann keine 10 m weiter wieder ein kleines , damit der Radfahrer seinen Vorrang gem. § 9 (3) StVO bzw. seine Vorfahrt auf dem die
L 495 begleitenden Sonderweg einbüßt – und dem aus der Zufahrt zum Hauensteiner Bau- und Recyclinghof kommenden Verkehr Vorfahrt gewähren muss. Das ist ja aber auch so ein unheimlich wichtiges und stark frequentiertes Verkehrsziel, weshalb Radfahrer halt nicht mehr an der Vorfahrt der
L 495 teilhaben dürfen sollen.
Also theoretisch zumindest. Denn der von rechts Kommende hat ja sein eigenes, großes ! Konsequenterweise natürlich auch ohne
.
Es geht dann auf einem Hochbordweg nach Hauenstein (mit „Sicherheitsstreifen“ rechts vom Bordstein) bei etwa 3 % Gefälle an der Ortstafel vorbei, wo dann in Höhe der Einmündung der Straße „Am Schellenjockel“ der lebensnotwendige Geh- und Radweg endet (ohne Querungshilfe). 10 m auf der linken Seite und 220 m auf der rechten ergeben insgesamt ca. 230 m gemeinsamen Geh- und Radweg! Yeah, das hat sich doch aber mal gelohnt. Nicht auszudenken, was da alles auf der Fahrbahn hätte Schröcklichstens passieren können…!
Hauenstein – Lug
Natürlich ist der Weg beidseitig benutzungspflichtig. Der Blick von der Einmündung „Am Weimersberg“ zeigt das linksseitig (innerörtlich!) angeordnete :
Tja, da hilft auch alles Beten und himmlicher Beistand nicht; also Fahrbahn queren und auf dem Bürgersteig in Richtung Lug weiterradeln. Hinten erkennt man noch grade so einen HBR-Wegweiser.
Der führt einen auf immerhin asphaltierten, allerdings auch ziemlich steilen und umständlichen Wegen Richtung Lug und Spirkelbach. Wir erkennen die oben erwähnte Ortstafel und angeordnetes Tempo . Ganz am Ende sehen wir grade noch so das blaue Schild am Ende der Querungsstelle.
Doch erst erreichen wir wieder die Zufahrt zum Bau- und Recyclinghof – wo wieder jeder jedem Vorfahrt gewähren muss.
Einmal drüber (die 10 m aber ja neben der Fahrbahn zurücklegen!) – und das Leiden hat ein Ende. Also wenn nicht z. B. grade zufällig jemand zum Schützenhaus reinfährt oder von dort rauskommt. § 10 StVO. Eine besonders fiese Radfahrer-Falle.
Fazit
Ich vermute ja auch hier wieder besondere „Kreativität“ in Sachen Fördermittel-Beschaffung, damit dieser größtenteils außerorts gelegene Gehweg zum Jugendzeltplatz nicht gänzlich aus der Kasse der Gemeinde bezahlt werden musste. Als Vorwand wird grade eben jener Jugendzeltplatz und das „Wohl der Kinder“ gedient haben. Die Zufahrt zum HBR-Weg könnte auch noch eine Rolle gespielt haben. Wenn man aus diesem ausfährt, darf man übrigens mangels -Wiederholung den Hochbordweg nicht benutzen. ;o)
Für diese in jeder Hinsicht amateurhafte Steuergeldverschwendung und Schikanierung ernsthafter Radfahrer hab ich jedenfalls kein Verständnis. Auch dieses Wegelchen steht auf der langen Liste, die ich der Kreisverwaltung im Laufe der Zeit gemeldet habe. Auch die Verbandsgemeinde Hauenstein (da innerörtlich zuständig) hatte ich darauf hingewiesen – aber die sind allgemein nicht sehr gesprächig, weil ich denen seit geraumer Zeit mit einem anderen, wesentlich skandalöseren Zustand auf die Nerven gehe.
Mehr wie
ist da nicht drin. Außerdem gehören die widersprüchlichen kleinen
weg – und Furten markiert!
Nö, das ist eine einfache Zufahrt mit wenig Verkehr; da braucht es keinen Gehweg. Zur Not kann man da auch auf dem Grün zum Zeltplatz laufen.
Wenigstens ist der Belag auf dem Radweg besser als auf der Straße 🙂
Ist der Weg zum Schützenhaus / Zeltplatz überhaupt asphaltiert, oder nur die ersten Meter?
Keine Ahnung, ich bin weder Schütze, noch jung genug, um noch auf einem Jugendzeltplatz zu campieren.
Achja, mir fiel auch beim nochmaligen Betrachten der Fotos auf, dass hier an der Stelle ja in beiden Richtungen auch noch die eckigen „Spiegeleier“ (Z 306 – Vorfahrtstraße) fehlen. Auch innerorts scheint man damit sehr sparsam umgegangen zu sein. Sowas kenn ich fast nur aus Frankreich; die halten von Positivbeschilderung auch nicht sonderlich viel.