Pressemeldung der PD Landau vom 26. Juni 2018:
Landau (ots). Am 25.6.2018, gg. 22.30h ereignete sich ein Verkehrsunfall mit einem Radfahrer. Dieser befuhr in LD-Mörlheim den Bornheimer Weg in Richtung Süden und kollidierte mit der Schranke, die als Durchfahrtsbegrenzung für Pkw dort installiert ist. Hierbei zog sich der Radfahrer Verletzungen im Kopfbereich zu, die in einem Landauer Krankenhaus versorgt werden mussten. Bei der Unfallaufnahme wurde eine Alkoholisierung des Radfahrers festgestellt. Ein Atemalkoholtest wurde verweigert, weshalb eine Blutprobe entnommen und ein Ermittlungsverfahren eingeleitet wurde.
Wo genau sich diese Sperrschranke befindet und wie jene genau aussieht, konnte ich auf den Luftbildern nicht erkennen. Aus dieser mapillary-Aufnahme geht aber zumindest hervor, dass man auch in Landau keinen großen Wert auf eine radfahrerfreundliche Sackgassenbeschilderung legt.
Immerhin tauchte das Wort „Fahhradhelm“ mal nicht auf. Wie schon bei einer anderen Meldung scheint man da bei Betrunkenen etwas gnädiger zu sein.
So ganz nebenbei ergeben sich beim Durchklicken immer wieder neue Einblicke in Sachen Blauschild-Idiotie. Auf obiger Aufnahme sieht man ein altes, innerörtlich angeordnetes, linksseitiges Z 244. Der auf dieser Aufnahme zu sehende (grade noch bei Grün über die Rad-Ampel gefahrene) Radler war offensichtlich ein Gehwegradler, da ich am vorherigen Kreisel kein blaues Schild erkennen konnte. Süß ist auch das Hinweisschild „Radverkehr Lichtzeichen beachten“ unter dem kleinen – welches direkt vor einem
steht! In Richtung Landau wird der Radverkehr dann per
gänzlich ungeniert von der Fahrbahn weg – oder anders betrachtet zu einer Bushaltestelle ohne Wiederauffahrmöglichkeit auf die Fahrbahn geführt.
Liebe Juristen / Anwälte – hättet ihr keine Lust auf folgendes Geschäftsmodell: Ich suche und dokumentiere rechtswidrige Radwege, ihr klagt dagegen – und wir teilen uns die von den Behörden zu zahlenden Anwaltskosten…!? ;o)
Die Schranke dient hier nicht zur Beschränkung des Radverkehrs sondern sperrt die Durchfahrt für PKW und v.a. LKW in das nördlich angrenzende Gewerbegebiet. Diese sollen die Umgehung über den Kreisel nutzen. Die Schranke geht quer über die Fahrbahn, mit dem Rad kommt man aber gut durch.
Die Ampelkreuzung hat m.W. Druckknopf, deshalb wohl der Hinweis auf die Lichtzeichenanlage. Landau lässt einen gerne eine Runde aussetzen bei Bettelampeln.
Von Kreisel vor Offenbach kommend sieht man auf dem Luftbild den Feldweg parallel der L509. Dieser ist mit Z 250 und Radfahrer frei beschildert (wie der ganze Weg ab Ortsausgang Offenbach). Der Weg führt dann am Ortsanfang auf den Gehweg.
Im weiteren Verlauf führt der Weg hier sinnvollerweise in den Ort Queichheim und ohne Beschilderung durch den Ort. Man trifft auf die Umgehung wieder an der Queichheimer Brücke. Ab dort wird’s leider wieder Landau-typisch konfus.
Wie immer Danke!
Logisch. ;o)
Die L 509 hat hier ja interessanterweise sogar eine gespaltene Persönlichkeit – sie führt nämlich am Kreisel in drei unterschiedliche Richtungen. Man wird die „alte“ wohl erst zur Kreis- oder Gemeindestraße herabstufen, wenn die Umgehung komplett fertig ist?
Ich hab zumindest bei der „Mitfahrt“ gar keine Zeichen am nördlichen Parallelweg gesehen. Jedenfalls auch mal interessant: Linksseitig („altes“) Z 240, rechtsseitig Z 250. Die Wirkung der Freigabe rechts müsste dann dort enden, wo der Feldweg in einen Gehweg übergeht. Daher erübrigen sich dann auch Bettelampeln für Radler. Der auf den Aufnahmen abgebildete Radler hat aber offenbar nicht selber um Grün gebettelt.
Nunja, dann isser nicht straßenbegleitend, führt in eine eigene Straße (Queichheimer Hauptstraße) – und man darf auf die Fahrbahn der L 509. Das (letzter Link, Frau mit Hund) dahinter ist dann ein freigegebener Gehweg? Dann soll man an der Bushaltestelle bitte auch ein freigebenes Z 239 anstatt ein ein Fahrbahnverbot suggerierendes Z 240 hinstellen.
Ach, das war bisher noch gar nicht konfus…!? ;o)
Grade dazu hatte ich heute erst im Verkehrsportal einen neuen Thread entdeckt. Scheinbar hat man auch hier im Zuge der letzten Änderungen an der StPO einen weiteren Schritt in Richtung Polizeistaat gemacht. Ein wenig erschreckend sind da auch die Kommentare, die das Recht auf körperliche Unversehrtheit mal eben mit einem Schulterzucken abtun. Es fällt mir in letzter Zeit in anderen Polizeiberichten oft auf, dass eine Blutabnahme quasi immer erfolgt.
Hehe, stimmt. MSDWGI? ;o) Am besten gefallen mir „inverse“ Schilder, hier in der Ecke gibt es z. B. ein paar Zusatzzeichen, bei denen der Text inzw. total ausgebleicht ist; die ursprünglich weiße Fläche ist hingegen total zugerußt. Muss ich bei Gelegenheit auch mal ein Foto machen. Schön sind auch ein paar Z 262-2,8 – die sehen aber wegen des völlig ausgebleichten schwarzen Textes aus wie ein Z 250.
Die werden aber im Gegensatz zu uns dafür (ganz gut) bezahlt, dass dieses Wissen grade nicht lückenhaft ist. Wenn man sich vergegenwärtigt, was die damals mit dem armen Marco veranstaltet haben…! :o(
Ja, „Durchfahrtbeschränkung für PK“ steht schon im Polizeibericht. „Die Schranke steht am nördlichen Ortsausgang und ist für Radfahrer passierbar“ wollte ich sagen.
Die dreiarmige L509 ist mir gar nicht aufgefallen. Die Umgehung existiert schon mindestens 25 Jahre, wurde gerade vor ein paar Tagen nach der Sanierung wieder freigegeben.
Du hast schon recht, der blau beschilderte Radweg führt in eine andere Straße und so endet die Benutzungspflicht als L509-begleitend. Trotzdem halte ich es hier mal für sinnvoll, der blauen Beschilderung zu folgen.
Zwischen Offenbach und Queichheim sind witzigerweise die Z250 teilweise genau so ausgebleicht, dass sie kaum noch erkennbar sind, hellbeige in der Mitte mit dunkelbeigem Rand.
Der Richtervorbehalt bei der Blutentnahme ist seit letzem Jahr weitgehend abgeschafft: