Fahrbahnampeln an Radwegen

Im Beitrag zur Dokumentation des schmalen Wegelchens zwischen Thaleischweiler und der Biebermühle hatte ich ja auch kurz die „Lichtzeichenanlage“ an der Einmündung der L 477 in die B 270 angesprochen. Der Rechtsabbiegestreifen (Richtung Rodalben und Pirmasens) hat hier sein eigenes Lichtsignal. Inzwischen beschäftigt sich nach Auskunft der Verbandsgemeinde Rodalben auch das rheinland-pfälzische Verkehrsministerium mit der Frage, die ich am 21. Mai 2018 der Straßenverkehrsbehörde des Kreises Südwestpfalz gestellt hatte. Meine vorherige Anfrage an die Polizeiinspektion Waldfischbach-Burgalben blieb leider unbeantwortet. Ich bin mir nämlich immer nicht so wirklich sicher, ob ich dort auf dem Gemeinsamer Geh- und Radweg-Weg eigentlich auch bei Rechtsabbieger-Rot nach rechts um die Ecke fahren darf…?

Lichtzeichenanlagen (umgangssprachlich „Ampeln“) sind Verkehrseinrichtungen im Sinne des § 43 (1) S. 3 StVO:

Verkehrseinrichtungen sind außerdem Absperrgeländer, Parkuhren, Parkscheinautomaten, Blinklicht- und Lichtzeichenanlagen sowie Verkehrsbeeinflussungsanlagen.

Rechtsabbiegestreifen

§ 37 (2) StVO erläutert die allgemeine (hoffentlich allen bekannte) Funktionsweise von Ampeln. Der Paragraph ist etwas unübersichtlich und einzelne Passagen auch nicht ganz einfach exakt zu zitieren. Interessant für den Radverkehr sind in diesem Fall hier vor allem noch die Nummer 4:

Für jeden von mehreren markierten Fahrstreifen (Zeichen 295, 296 oder 340) kann ein eigenes Lichtzeichen gegeben werden. (…)

Der rechte Fahrstreifen hat dort ja sein eigenes Signal.

Fahrradampel?

Nummer 5:

Gelten die Lichtzeichen nur für zu Fuß Gehende oder nur für Rad Fahrende, wird das durch das Sinnbild „Fußgänger“ oder „Radverkehr“ angezeigt. Für zu Fuß Gehende ist die Farbfolge Grün-Rot-Grün; für Rad Fahrende kann sie so sein. Wechselt Grün auf Rot, während zu Fuß Gehende die Fahrbahn überschreiten, haben sie ihren Weg zügig fortzusetzen.

Eine eigene Fahrradampel gibt es dort ja keine.

Bei Nummer 6 wird es dann kniffelig; grade wegen der Folgen der Übergangsfrist hatte sich Malte Hübner mit dem Thema schon vor geraumer Zeit ausführlicher befasst und u. a. diesen amüsanten Text verfasst.

Wer ein Rad fährt, hat die Lichtzeichen für den Fahrverkehr zu beachten. Davon abweichend sind auf Radverkehrsführungen die besonderen Lichtzeichen für den Radverkehr zu beachten. An Lichtzeichenanlagen mit Radverkehrsführungen ohne besondere Lichtzeichen für Rad Fahrende müssen Rad Fahrende bis zum 31. Dezember 2016 weiterhin die Lichtzeichen für zu Fuß Gehende beachten, soweit eine Radfahrerfurt an eine Fußgängerfurt grenzt.

Satz 1 legt den Grundsatz fest, dass der Radfahrer die Lichtzeichen des Fahrverkehrs beachten muss. Egal, wo er unterwegs ist, also im Grunde auch auf einem parallelen Geh- und Radweg.

Radverkehrsführung?

Ist man jedoch gem. Satz 2 auf einer Radverkehrsführung unterwegs, muss man hingegen die „Fahrradampeln“ beachten. Der Begriff „Radverkehrsführung“ wird in § 9 (2) S. 3 StVO erwähnt:

Wer über eine Radverkehrsführung abbiegt, muss dieser im Kreuzungs- oder Einmündungsbereich folgen.

In der VwV zu § 9 findet sich in Rn. 3 Folgendes:

Als Radverkehrsführung über Kreuzungen und Einmündungen hinweg dienen markierte Radwegefurten. Radverkehrsführungen können ferner das Linksabbiegen für den Radverkehr erleichtern.

Also sind damit in aller Regel gestrichelte Furten gemeint. Ein neben einer Fahrbahn gelegener Geh- und Radweg ist dann wohl eher keine „Radverkehrsführung“ im Sinne des § 37 StVO. Da dort keine Radampel ist, müsste aber nach meiner Lesart wieder der Grundsatz gelten, dass Radfahrer die Lichtzeichen des Fahrverkehrs beachten müssen.

Bleibt also die Frage, ob die Fahrbahnampel nun trotzdem auch für den Geh- und Radweg gilt…!? Die Ampel steht ja ganz rechts, der Radfahrer biegt auch rechts ab. Verkehrlich ergibt das Rotlicht für den Radverkehr dort zwar keinerlei Sinn, denn von links (B 270 von Waldfischbach kommend) kann an dieser Stelle kein Grün habender, „feindlicher“ Radverkehr auf den Geh- und Radweg auffahren (es sei denn, man hoppelt über den Bordstein). Grundsätzlich könnte es ja aber an anderen, ähnlichen Stellen baulich so gelöst sein, dass dort z. B. eben von links her eine Auffahrt oder gar eine Radverkehrsführung auf den Weg trifft – in dem Fall wären dann Konflikte denkbar.

Radfahrstreifen Vogelweh

An der L 395 bei Kaiserslautern-Vogelweh gibt es eine ähnliche Ampel, bei der ich mich immer wieder frage, ob ich (auf einem ständig stark verdreckten, mit Radweg beschilderten Radfahrstreifen) da denn eigentlich anhalten muss, wenn die Fahrbahnampel Rot zeigt? Ein Radfahrstreifen ist ja nicht Teil der Fahrbahn. Eine eigene Haltelinie hat der Streifen z. B. nicht und von links kann eigentlich (wegen Breitstrichs) auch kein feindlicher Radverkehr auf jenen einfahren.

Eure Ansicht? Kennt ihr ähnlich uneindeutige Ampelanlagen?

Update

Inwzischen gibt es einen weiteren Beitrag zum Thema.

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