Abschussrampe an der Biebermühle

Nach der Dokumentation des schmalen Wegelchens von Thaleischweiler zur Biebermühle samt rätselhafter Ampel möchte ich hier noch den anschließenden Abschnitt an der B 270 bis zur neuen Überführung an der Einmündung zum Bahnhof (bzw. bis zum Kreisel zur L 497) dokumentieren. Die B 270 ist zwischen Pirmasens und Kaiserslautern fast völlig frei von benutzungspflichtigen Radwegen. Abgesehen von den 550 Metern an der Biebermühle trifft man erst wieder am Gelterswoog vor Hohenecken auf straßenbegleitende Radwege. Befährt man die B 270 von Pirmasens durchgehend, macht das 0,55 km Radweg auf 26 km Bundesstraße; soviel in Sachen Verhältnismäßigkeit. Es existieren auch nicht auf allen Abschnitten nutzbare, einigermaßen parallel verlaufende Ausweichmöglichkeiten auf asphaltierten Forstwegen.

Doch zurück zur Biebermühle! Der aufgrund meiner Einwände verbreiterte Kurvenbereich endet unvermittelt am Vorsprung eines in den Weg hineinragenden Gebäudes. Wer über die B 270 von Waldfischbach angefahren kommt, muss dann ab hier die angesprochenen 550 m Gemeinsamer Geh- und Radweg benutzen. Oder zumindest die 400 Meter bis zur Einmündung des Bahnhofs. Wer hingegen die B 270 in Richtung Waldfischbach befahren will, muss an dieser Stelle dann halt wieder von links nach rechts auf die Fahrbahn wechseln. Und das kann durchaus eine ganze Weile dauern…! Wegen der Kurvenlage durchaus auch nicht ungefährlich.

Die auf dem Foto erkennbare Leitbake ist übrigens auch mir zu verdanken. Am 2. Oktober 2017 wies ich die Straßenmeisterei Waldfischbach per e-mail darauf hin, dass diese Hauskante hier grade im Dunkeln sehr gefährlich ist. Schon am 2. November fiel mir die neu installierte Leitbake dann zum ersten Mal auf. Im Grunde hätte man gleich noch eine an der am Laternenmast beginnenden Mauer aufstellen können. Auf dem Foto sieht man auch wieder „schön“ die Unterschiede zwischen VwV-Regelmaß und dem üblichen, viel zu schmalen „Altbestand“.

Der Weg Richtung Bahnhof ist an sich relativ unspektakulär; halt zu schmal, rechts eben eine Mauer mit Zaun, anschließend eine Passage an Wohnhäusern und einem Spielcasino mit Parkplatz vorbei. Wer möchte, kann sich ja bei mapillary durchklicken. Die oft vor den Wohnhäusern parkenden Autos nerven hin und wieder mal. Scherben liegen auf dem Weg auch immer mal herum.

Schon bald erreichen wir die Einmündung zum Bahnhof und erkennen die ziemlich nagelneue Fuß- und Radverkehr-Überführung. Auf dieser mapillary-Aufnahme ist noch der Altbestand zu sehen. Die Brücke wurde im Jahr 2017 komplett erneuert, Hintergründe zum Bauwerk selbst gibt es hier.

Fußgänger und Radfahrer, die in Richtung Rodalben unterwegs sind, müssen somit ein paar Meter weiter vor dem Kreisverkehr nicht die B 270 auf der Fahrbahn überqueren (stattdessen muss man halt ein paar Höhenmeter machen). An und für sich ja eine schöne Idee – aber mit nicht ganz ungefährlichen Nebenwirkungen.

So ist ja grade der Einmündungsbereich zum Bahnhof radwegetechnisch eine Katastrophe: Es gibt überhaupt keine Furt, von Rodalben kommend fehlt an der B 270 ein Querender Radverkehr(mit Linkspfeil), am Vorfahrt gewähren der Bahnhofsausfahrt gibt es kein querender Radverkehr aus beiden Richtungen. Aber warum auch? Schließlich gibt es ja in beide Richtungen auch keine Gemeinsamer Geh- und Radweg, die diesen offensichtlichen Gehweg wieder zum beidseitig benutzungspflichtigen Geh- und Radweg machen würden. Denn Radwegschilder müssen grds. an jeder Einmündung wiederholt werden. Gut – ich kann damit leben, wegen der paar Meter deshalb auch nicht auf diesen linksseitigen Weg auffahren zu müssen. ;o) Blaue Schilder findet man von Rodalben oder Pirmasens kommend auch nur, wenn man ganz genau hinsieht (so von wegen „beiläufiger Blick„). Sie stehen nämlich längs zur Fahrbahn. Auf der andren Seite ebenfalls; dazu habe ich aber kein Foto.

Wer die Unterführung rechts liegen lässt und auf dem Hochbord weiter Richtung Pirmasens fährt, wird am Kreisel somit auch unwissend zum Gehwegradler. ;o)

Eine Übersicht von oben:

Wer von Rodalben kommt und die Überführung wählt – was er wegen der etwas konfusen Beschilderung eigentlich ja genau genommen nicht darf, da er ansonsten ja das blaue Schild auf der linken Seite missachtet (hier haben wir also quasi so eine Art „dreidimensionale“ Benutzungspflicht) – steht dann bald am Beginn der „Abschussrampe“:

Kurz rollen lassen – und wir haben 30 km/h drauf. Wenn frei ist; mit etwas Pech blockiert nämlich mal wieder ein vom Bahnhof ausfahren wollender Pkw den kompletten Weg. Oder aber es kommt von rechts unten noch ein anderer Radler (oder Fußgänger), evtl. zum Bahnhof wollend:

Oder ein Bus. Oder ein Auto. Über die Fahrbahn der B 270 von Rodalben / Pirmasens kommend. Besonders fies könnte folgende Konstellation sein: ein wartender Linksabbieger zum Bahnhof blockiert den Fahrstreifen Richtung Waldfischbach. Jemand aus dem Gegenverkehr lässt ihn abbiegen. Der freut sich, kuckt nicht mehr nach links – und schießt einen Radfahrer ab, der grade in diesem Moment die Rampe runtergesaust kam und die Einmündung überquert.

Wer’s braucht…!? Ich kann jedenfalls ganz gut drauf verzichten! Es war nämlich genau dieses linke Wegelchen (Richtung Thaleischweiler), welches ich damals ausnahmsweise(!) benutzt hatte. Was dann eben zu genau jenem Unfall mit einem E-Biker in Höhe der Ampel führte.

Die Verletzung des freundlichen Mannes war dann für mich der Weckruf, die vielen fragwürdigen und gefährlichen Gemeinsamer Geh- und Radweg nicht mehr einfach nur zu ignorieren, sondern auch aktiv etwas dagegen zu tun!

4 Gedanken zu „Abschussrampe an der Biebermühle“

    1. Auf der östlichen Seite fehlte aber auch hierfür der Platz. Ich persönlich hätte die Überführung ja über die Rodalb direkt auf den Bahnhofsvorplatz geführt; damit hätte man die Rampe noch etwas verlängern und somit abflachen können. Leider gehört der (wie auch das Bahnhofsgebäude selbst) aber einem Privatmann, der jenen Platz mal eine Weile lang förmlich verbarrikadiert hatte. Bezeichnend (für unser Wirtschafssystem), dass man solche Leute selbst in so einem Bericht noch „Investoren“ nennt.

      Hier wird wohl auch das Baurecht eine Rolle gespielt haben: da hier nur 1:1 ein altes Bauwerk ersetzt wurde, war dann z. B. auch keine Planfeststellung notwendig. Auch neuere rechtliche Vorgaben z. B. in Sachen Barrierefreiheit usw. müssen in so einem Fall dann m. W. nicht erfüllt werden.

      1. Gerade was „Barrierefreiheit“ betrifft, sind meine Erfahrungen mit Bestandsschutz im Zuge von Umbaumaßnahmen eher negativ. Da spielt Geld (des Bauherrn) keine Rolle.
        Aber vielleicht ist es bei Behörden untereinander einfacher.
        „Barrierefreiheit“ ist momentan so was wie das „Unwort des Jahres“ am Bau.

        1. Ich versuche mal zu erläutern:
          Es war Deine Feststellung, dass die neue Brücke nicht den Anforderungen am Barrierefreiheit entspricht. Ich hatte dann geschrieben, Platz wäre genug da gewesen, um die Rampe länger und damit flacher zu machen. Daraufhin kam von Dennis der sicher berechtigte Einwurf, dass mit dem 1:1-Ersatz die (kostenintensive) Barrierefreiheit wegdiskutierbar war.
          Beruflich beschäftige ich mich u.a. mit der Sanierung und Modernisierung von Wohngebäuden. Hier ist dann eine der ersten Forderungen der Bauämter das Schlagwort „Barrierefreiheit“. Und dies bei weit geringeren Maßnahmen als ein Abriss und Neubau. Manches bekommt man auch hier wegdiskutiert, aber Kosten sind nie ein Argument.

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