Kontrolle auf der Rheinbrücke

Pressemeldung der PD Landau vom 30. Juni 2018:

Wörth (ots) – Am 29.06.18 wurden auf den Fahrradwegen der Rheinbrücke zwischen 06.00 und 08.00 Uhr Verkehrskontrollen hinsichtlich der vermehrten Fahrrad, E-Bike und Rollerdiebstählen durchgeführt. Hierbei wurden insgesamt 25 Fahrräder und Roller einer Kontrolle und Fahndungsüberprüfung unterzogen. Es mussten unter anderem sechs Verwarnungen wegen Benutzung des Radwegs in falscher Richtung und vier Verwarnungen wegen unzulässigem Benutzen des Radweges, beispielsweise durch Kleinkraftrad, ausgesprochen werden.

Da fehlen mal wieder zwei Ergänzungsstriche: „Fahrrad-, E-Bike- und Rollerdiebstähle“.

Von 25 Kontrollierten „nur“ 6 Geister- und 4 Knatterradler? Okay, es war wohl auch relativ früh. ;o) Über die Rheinbrücke bei Maximiliansau bin ich das letzte Mal vor einer halben Ewigkeit gefahren. Bei einer meiner allerersten Touren über 100 km (als ich einen Kumpel in Karlsruhe besuchte) fand ich wegen miserabler Beschilderung den Geh- und Radweg Richtung Karlsruhe erst gar nicht.

7 Gedanken zu „Kontrolle auf der Rheinbrücke“

  1. Wenn’s langt. ;o) Im Text heißt es ja:

    u. a.

    Da waren sicher wieder ein paar pöhse StVZO-Anarcho-Radler ohne Klingel, Pedal- oder Großflächen-Reflektoren unterwegs!

  2. Ich war da gegen 8:00 Uhr auch unterwegs, habe aber keine Kontrolle gesehen. Vielleicht waren die Richtung Pfalz gestanden, Richtung Karlsruhe fahren da zwischen 6 und 8 sicher mehr als 200 Radler durch.
    Viele fahren auf der falschen Seite über die Brücke. An der Auffahrt steht nur ein einsames Z250, bis vor Kurzem in Übergroß, seit Frühjahr nur noch in Normal.
    Da man auf Karlsruher Seite über zwei Autobahnausfahrten drüber muss, finde ich hier die Geisterradler-Variante hier sicherer, da man den Verkehr von vorne sieht.
    Zudem hat man im Zuge der Neubeschilderung auch unter der Vorbrücke zur Rheinbrücke den linksseitigen Radweg entwidmet. Dieser war im Gesamtkontext der Radwegführung ausnahmsweise sinnvoll, auch über 3 m breit. So müsste man nun vom an der abknickenden Vorfahrt „irgendwie“ endenden Radweg quer über die Kreuzung, um nach der Brücke (keine 100m) wieder nach links die Straße zu überqueren, um auf die Radwegrampe zur Rheinbrücke zu gelangen (abgesehen davon, dass der zuführende linksseitige Radweg mit vielen kleinen Z 205 an sich schon Murks ist).

    1. Danke für die Schilderung. In Sachen Rheinbrücke gab es vor ner Weile auch einen bebilderten Beitrag von Mueck (schönen Gruß!) im Verkehrsportal. Klingt auf jeden Fall mal wieder alles nach typischer Radverkehrtsführung.

        1. Dort ja, hier aber noch nicht! ;o) Ich finds ja auch so toll, dass die zweite Rheinbrücke komplett dem motorisierten Verkehr vorbehalten sein wird! So geht Radverkehrsförderung!

          1. Ja, zumal der Radweg Richtung KA durch die Maßnahme unterbrochen wird und durch eine vieleckige Variante auf die Nordseite geleitet wird. Dabei wäre eine Umfahrung der Einmündung von der neuen Brücke problemlos möglich, auch heute schon und würde die Kreuzung des Raffinerie-Zubringers umgehen. Kostet aber Geld.
            Die momentan vorgesehene Rheinbrückenvariante ist Murks und ich hoffe, dass diese die nächsten 10 Jahr so nicht gebaut wird.

  3. Der Knaller ist ja, dass jetzt ab August 2018 für Monate bis Herbst 2019 jeweils eine Seite der Brücke vollständig für Baumaßnahmen gesperrt ist, d.h. dem Radverkehr wird zwischen pfälzer Seite und erster Ausfahrt mit Unterführung auf badischer Seite Geisterfahrerei angeordnet werden.

    Die Brücke selbst ist breit genug, die Zuwegung ist das Abenteuer.

    Auf der badischen Südseite ist das ein „handtuchbreites“ Wegelchen mit Z241, ob das auf ein Z240 umgestellt wird?

    Auf der Nordseite steht wie schon beschrieben in der Pfalz ein Z250 und bis zur badischen Seite kommt da nichts anderes, d.h. ein halbes Jahr formal korrekt schiebend die Rampe hoch und weiter schiebend über die Brücke, bis hoffentlich irgendwo noch ein Schild kommt?

    In der Baustellendiskussion wird gerade die „Roller“-Lobby aktiv, die weiterhin ungestraft im Gegenverkehr auf dem Geh- und Radweg am befürchteten Stau vorbei über den Rhein fahren möchte, und denen gerade seitens der Behörden eröffnet wurde, dass es keine „Duldung“ bisher gab, sondern schlicht keine Strafverfolgung.
    Über die Baustellenzeit ist angekündigt 50km/h auf der verengten Fahrbahn anzuordnen (statt bisher 60km/h für LKW auf der rechten von drei Spuren), d.h. für Fahrzeuge mit 45km/h sollte das bei weitem akzetabel sein und bei Stau ist es eh langsamer.
    Wie das im Rest der Zeit abläuft ist aber mal wieder egal…

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