Pressemeldung der PD Landau vom 1. Juli 2018:
Landau (ots). Ein 54-jähriger Landauer Radfahrer befuhr den Radweg der Annweiler Straße in Richtung Innenstadt. Ein an ihm vorbeifahrender Lkw streifte den Radfahrer, wodurch dieser stürzte und sich leicht verletzte. Der Lkw-Fahrer entfernte sich von der Unfallstelle, ohne sich um den gestürzten Radfahrer und die Schadensregulierung zu kümmern. Hinweise bitte an die Polizeiinspektion Landau.
Die Annweilerstraße geht in Richtung Stadtmitte in die Westbahnstraße über, die ob ihres miserablen Wegelchens hier schon thematisiert wurde. So stellte ich mir auch gleich die Frage, was für einen „Radweg“ die PD Landau meinen könnte? Aus eigener Erinnerung kenne ich keinen und auch bei mapillary findet man nur in der Gegenrichtung (stadtauswärts) eben den im angesprochenen Beitrag markierten (vom Standort der nicht korrekt beschilderten) Radfahrstreifen.
Ich hatte bei der PD nachgefragt, wo genau der Unfall geschah, habe bislang aber noch keine Antwort erhalten. Wahrscheinlich eher im östlichen Teil, dort gibt es aber nur
bzw. einen sehr schmal wirkenden „Schutzstreifen“. Bei mapillary ist aber wohl das Datum der Aufnahmen nicht immer ganz korrekt angegeben, da der „Schutzstreifen“, der in den Aufnahmen aus 2017 zu sehen ist, auf jenen aus dem vermeintlichen Jahr 2018 (oder ist das da hinten bei der Jahreszahl etwa eine „6“…?) aber fehlt. Das Streifchen beginnt auf diesen Aufnahmen erst ein Stück weiter östlich.
Mal gespannt, ob es sich in diesem Fall also um ein Schutzstreifenopfer handelt!
Update vom 21. Juli 2018
Die PI Landau antwortete mir am 20. Juli dann doch noch.
Seit diesem Jahr werden die Radfahrer stadteinwärts auf die Straße gebracht und können auf einem Angebotsstreifen bis zur Einmündung Zweibrücker Straße fahren. Die bisherige Möglichkeit den Gehweg zu benutzen entfällt. Der Unfall passierte in Höhe der Hausnummer Annweiler Straße 16 (ehemalige Stadtgärtnerei).
Auswärts können die Radfahrer den Radfahrstreifen (VZ. 237) benutzen. Ihre Angaben sind richtig.
Interessant finde ich hier einmal mehr, wie schwer sich die Polizei damit tut, die korrekten Begrifflichkeiten zu verwenden. Ich hatte extra in der Anfrage darum gebeten, in Pressemeldungen einen „Schutzstreifen“ nicht zu einem „Radweg“ umzutaufen.
Die stadtauswärts-Bilder bei mapillary sind aktuell. Der Schutzstreifen beginnt an der auf der verlinkten Aufnahme erkennbaren Bake vor dem geparkten dunklen Auto. Vorher ist 100 m nix, davor ist der Radweg durch Grünstreifen von der Fahrbahn abgesetzt.
Im Bereich von Verkehrsinseln (neudeutsch Querungshilfen) ist der Schutzstreifen (wohl mangels Fahrbahnbreite) unterbrochen. Auch an der Ampelkreuzung mit der Zweibrücker Str. endet der Schutzstreifen zugunsten der Rechtsabbiegespur.
Danke! Spricht also dann sehr vieles für, dass hier das Konzept „Schutzstreifen“ völlig versagt bzw. den Unfall u. U. sogar begünstigt hat!