Kreiselunfall in Offenbach (a. d. Queich)

Pressemeldung der PD Landau vom 1. Juli 2018:

Offenbach/Queich (ots). 30.06.2018, 16.54 Uhr. Eine Autofahrerin fuhr in Offenbach von der Ortsmitte kommend in den Kreisel in der Landauer Straße ein. Hierbei übersah sie offensichtlich einen bereits im Kreisverkehr fahrenden 22-jährigen Radfahrer und fuhr diesem in die Seite, wodurch er stürzte und sich leicht an der Hand verletzte.

Die Meldung ist etwas ungenau. Was meint man eigentlich mit „übersah offensichtlich„…? Befuhr der Radler die Kreisfahrbahn oder die Furt? An diesem Kreisel scheint es ein linksseitiges Wegelchen zu geben, welches wieder mal mit einem uralten Zeichen 244 beschildert ist. Zumindest verrät das der Blick aus Richtung Landau kommend. In der Gegenrichtung ist der handelsübliche Bürgersteig natürlich auch wieder zu einem Gemeinsamer Geh- und Radweg umetikettiert worden. So von wegen innerorts, Gefahrenlage und Kreisverkehre. Auch hier herrscht also selbst im Jahr 2018 immer noch blaue Anarchie, die einer Bananenrepublik, aber sicher keines Rechtsstaats würdig ist! An der Einmündung Pommernring gibt es nicht einmal eine Furt.

Ein paar Meter hinter dem Ortsausgang endet dann die Benutzungspflicht per Verbot für Fahrzeuge aller Art Radverkehr frei schon wieder. Das ist in der Form in der Vorderpfalz ja nicht ganz untypisch. Könnte ggf. dran liegen, dass diese Parallelwege ursprüngliche Wirtschaftswege sind und immer noch privaten Landwirten gehören. Und die haben natürlich eher keinen Bock, ggf. mal bei Unfällen in Haftung genommen zu werden oder auch Winterdienst zu leisten. Zumindest zeigt sich hier, dass man grade außerorts grundsätzlich auch jeden Radweg mit Verbot für Kraftfahrzeuge beschildern könnte – wenn man nur wöllte.

Es ist wohl anzunehmen, dass der Radfahrer aus der Europaallee kam und in Richtung des Wegelchens oder Pommernring wollte – ehe ihm von der „offensichtlich“ blinden Frau im Kreisverkehr die Vorfahrt genommen wurde.

Update vom 21. Juli 2018

Antwort der PI Landau:

Hier befahren die Radfahrer von Landau kommend einen gemeinsamen Fuß- und Radweg, der nördlich der L 509 (alt) verläuft. Die Radfahrer werden nördlich um den Kreisel nach Offenbach geleitet. Der gemeinsame Fuß- und Radweg (VZ 240) ist gegenläufig ausgeschildert.

Bei dem Unfall befand sich der Radfahrer bereits im Kreisel und dessen Vorfahrt wurde von einem Autofahrer missachtet. Der Radfahrer kam aus der Straße „Europaallee“ und fuhr in den Kreisverkehrsplatz ein.

Ein Gedanke zu „Kreiselunfall in Offenbach (a. d. Queich)“

  1. Der Ost-West-Radweg beginnt mit der Benutzungspflicht in Offenbach kurz vor dem Kreisel und endet an der beschriebenen Stelle. Die Benutzungspflicht gilt für beide Richtungen. Um aber von der Europaallee auf den Radweg zu kommen, muss man durch den Kreisel, die auch erkennbare Furt über die Landauer Straße ist nicht als Radweg beschildert und darf somit nicht befahren werden. Man muss dann erst in den Pommernring, um auf den Radweg zu kommen.
    Der Radler hat also m.M. alles richtig gemacht.

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