Pressemeldung der PD Kaiserslautern vom 10. Juli 2018:
Meisenheim (ots). Bei tiefstehender Sonne „übersah“ am Montagmorgen eine 33-jährige PKW-Fahrerin einen vorfahrtsberechtigten Fahrradfahrer. Der 40-jährige Biker prallte im Einmündungsbereich gegen die hintere Stoßstange des Wagens und stürzte über sein Lenkrad zu Boden. Die Schürfwunden und Prellungen des Fahrradfahrers wurden im Krankenhaus versorgt. Am Fahrrad entstand Totalschaden. Die „Blessuren“ des PKW wurden auf 3.000 Euro geschätzt. Die 33-Jährige war mit ihrem BMW von Rehborn über die L 234 zur B 420 bei Meisenheim gefahren. Als sie in die vorfahrtsberechtigte Straße einfuhr, hatte sie den aus Richtung Callbach kommenden Fahrradfahrer wegen der tiefstehenden Sonne nicht gesehen. Die Polizei kommentiert diese immer wieder kehrenden Unfälle in Verbindung mit einer Sichtblendung durch die Sonne: „Man muss stehen bleiben und ausschließen, dass sich jemand, so wie hier – auch einspurige Fahrzeuge oder Fußgänger aus der Sonnenrichtung nähern!
Die witzig sein wollende Überschrift und Kommentierung des ganzen Unfalls gefällt mir so irgendwie gar nicht; bei einem Porschefahrer, bei dem sein Heiligs Blechle ramponiert worden wäre, hätte man sich wohl nicht getraut, aufs unpassende Wetter zu verweisen.
Zumal ich starke Zweifel hege, dass da die „tiefstehende Sonne“ überhaupt eine Rolle gespielt haben könnte. Denn die Sonne steht – wenn man aus der Einmündung der L 234 nach links kuckt – (wo der Rennradfahrer herkam) um 9:22 Uhr schon 34,6 Grad über dem Horizont. Leider fehlt in dem Bericht die genaue Uhrzeit. In den EXIF-Daten des Fotos zur Pressemeldung findet man aber die Uhrzeit 6:59. Gehen wir mal davon aus, dass diese stimmt, könnte der Unfallzeitpunkt also ca. 6:40 Uhr gewesen sein. Wenn man bei „The Photographers Ephemeris“ den Schieberegler etwa auf diese Uhrzeit einstellt, sieht man, dass die Sonne da nicht mal annähernd in Richtung der Fahrbahn der B 420 steht (sondern ca. 25 Grad weiter nordöstlich). Das „Übersehen“ halte ich also für eine ziemlich schwache Ausrede!
Die B 420 bin ich vor vielen Jahren auch mal in dieser Richtung gefahren. Mich wundert ein wenig, dass dem Radfahrer hier nicht der Vorwurf gemacht wird, gegen eine evtl. vorliegende Benutzungspflicht des südlich der B 420 liegenden Wegelchens verstoßen zu haben? Zumindest in Richtung Callbach ist das Ding (ab der Hans-Franck-Straße) mit bebläut (mit explizitem Mofaverbot). In der anderen Richtung gibt es leider keine brauchbaren mapillary-Aufnahmen.
diese immer wieder kehrenden Unfälle in Verbindung
Unfälle die immer wieder kehren? Okay, nach immer wiederkehrenden Unfällen muss immer wieder mal (die Fahrbahn) gekehrt werden. Vielleicht hatte man ja das damit gemeint…!? ;oP