Pressemeldung der PD Kaiserslautern vom 14. Juli 2018:
Schönenberg-Kübelberg (ots) – Am 13.07.2018, gegen 14.45 Uhr, befuhren ein Radfahrer und ein PKW-Fahrer nacheinander den Kreisel auf der B 423, Höhe dortigem Industriegebiet, aus Waldmohr kommend. Beim Verlassen des Kreisels in Richtung Schönenberg-Kübelberg übersah der PKW-Fahrer den Radfahrer, welcher im Kreisel weiter fahren wollte. Der Radfahrer kam zu Fall und verletzte sich leicht.
Also: Wir haben einen Radfahrer, der vor einem Pkw herfährt. Der Pkw-Fahrer sieht den Radfahrer und weiß, dass da einer ist. Beide fahren in den Kreisel ein. Der Pkw-Fahrer überholt offensichtlich den Radfahrer im Kreisverkehr zwischen der ersten (L 355) und zweiten Ausfahrt (B 423) und schneidet jenen, woraufhin dieser stürzt.
Und dann veröffentlicht die PD Kaiserslautern allen Ernstes eine PM, in der von einem „Übersehen“ die Rede ist…!? Das war vorsätzliches und rücksichtsloses Verhalten eines Autofahrers – und grade kein „Übersehen“!
Nebenbei: Es heißt weiterfahren – und nicht „weiter fahren“. Sicher, der Radfahrer wäre gerne ein paar Meter weiter gefahren als er letzten Endes konnte. Die Weiterfahrt nach dem Unfall war ja offenbar noch aus eigener Kraft möglich.
Nun denn. Ich kenne den Kreisel. Die beiden Schönenberg-Kübelberger Kreisverkehre und ihre Wegelchen wären vielleicht mal einen Beitrag wert; ich muss demnächst also mal wieder die Kamera mitnehmen. ;o)
Der Unfall müsste sich am (südwestlicheren) „MiniTec-Kreisel“ abgespielt haben. Ich hatte auch kurz überlegt, ob der Radfahrer hier evtl. gegen die Benutzungspflicht eines nordwestlich der B 423 verlaufenden Weges verstoßen haben könnte. Am Ortsausgang von Waldmohr ist der Weg sogar mit
ausgeschildert – hab ich so an einem Hochbord-Weg bislang noch nicht gesehen! Jedenfalls ändert sich das urplötzlich auf freier Strecke an der Einmündung eines Feldwegs 300 Meter vor dem Kreisel – und der Weg wird mittels
dann doch benutzungspflichtig!
In der Gegenrichtung ist er Anfangs ebenfalls mit bebläut – bis eben zur Einmündung des Feldwegs. Allerdings ist der Weg grade dort (am Kreisel) meines Erachtens zu weit von der Fahrbahn weg – und daher in beide Richtungen nicht benutzungspflichtig. Warum man hier derart inkonsequent zwischen Freigabe und Benutzungspflicht herumeiert, bleibt eines der unzähligen Rätsel, die die Straßenverkehrsbehörden den Radfahrern immer wieder aufgeben. Ich vermute mal, dass da der Neubau des Kreisels die Hauptrolle spielte – und der umgebaute Abschnitt dann halt einfach wie üblich bebläut wurde.