Verkehrsunfallstatistik 2017

Das Statistische Bundesamt hat vor Kurzem die Verkehrsunfallstatistik 2017 veröffentlicht. Im Jahr 2017 wurden insg. 2.643.098 Verkehrsunfälle polizeilich erfasst. 302.656 Unfälle davon endeten mit Personenschaden, dabei verunglückten 393.492 Menschen. 3.180 davon starben, 66.513 wurden schwer, 323.799 leicht verletzt.

Getötete

Von den Unfällen mit Personenschaden geschahen 207.562 innerorts, 74.166 außerorts und 20.928 auf Autobahnen. 382 Radfahrer wurden dabei getötet. Die Verkehrstoten verteilen sich dabei wie folgt:

Wer gegen wen 2017?

Wie zur Statistik des vergangenen Jahres interessierte mich vor allem wieder, wie oft Radfahrer Unfälle (nach Ansicht der die Unfälle aufnehmenden Polizei) selbst verursachen und wie oft sie durch das Fehlverhalten anderer zu Opfern werden. Interessanterweise weichen die absoluten Zahlen kaum von denen des Vorjahres ab.

Getötete mit Radfahrerbeteiligung

Betrachtet man nur die Unfälle mit Radfahrerbeteiligung, bei denen Menschen getötet wurden, ergibt sich folgende Verteilung:

In der Summe werden hier nur 373 Unfälle genannt, es handelt sich somit nicht um die Zahl der getöteten Radfahrer. Bei einem Unfall können schließlich auch mehrere Menschen getötet werden; wenn bspw. ein Pkw in eine Gruppe Fußgänger oder Radfahrer fährt. Fährt bspw. ein Radfahrer einen Fußgänger tot, wird dies auch in dieser Statistik erfasst. Auffällig ist die hohe Zahl von tödlichen Unfällen mit großen Lkw bzw. Sattelzugmaschinen – das sind die typischen Lkw-Rechtsabbiegeunfälle, bei denen Radfahrer auf Radwegen (bzw. Radwege-Furten) ständig zu Tode gefahren werden.

Die Mehrzahl der tödlichen Unfälle von Radfahrern findet jedoch völlig ohne Fremdbeteiligung statt. Hier müsste man sich vielleicht einmal die Frage stellen, woran das liegt – und wie man daran etwas ändern könnte?

Innerhalb geschlossener Ortschaften

Der Anteil von Radfahrer-Alleinunfällen an der Gesamtzahl der Alleinunfälle innerhalb geschlossener Ortschaften (igO) bleibt auffällig hoch: 13.o87 von 27.878. Das ergibt einen Anteil von 46,9 %.

Haupt-Unfallgegner bleibt dort weiterhin der Pkw, in 32.699 Fällen wurde der Unfall vom Autofahrer verursacht, in 10.618 Fällen gab die Polizei dem Radfahrer die Hauptschuld (was einem Anteil von 24,5 % entspricht).

Die Verteilung der von anderen Verkehrsteilnehmern verschuldeten Unfälle sieht im Kreisdiagramm so aus:

Bei Unfällen, die von Radfahrern verursacht wurden, sticht der hohe Anteil von Alleinunfällen hervor:

Außerhalb geschlossener Ortschaften

Auch hier ist der Anteil an der Gesamtzahl der Alleinunfälle (wie im Vorjahr) wieder deutlich geringer, allerdings für sich betrachtet die Haupt-Unfallursache:

Die Verteilung der von anderen Verkehrsteilnehmern verursachten Unfälle zeigt, dass immerhin jeder 5. Verunfallte ein Radfahrer ist, der aufgrund des Fehlverhaltens eines anderen Radfahrers in einen Unfall verwickelt wird:

Die Mehrzahl aller von Radfahrern verursachten Unfälle mit Personenschaden außerorts hat ausschließlich mit dem Radfahrer zu tun – entweder, er stürzt allein oder er kollidiert mit anderen Radfahrern. In 73 Prozent der Fälle sind nur Radfahrer beteiligt:

Das deutet meines Erachtens auch statistisch darauf hin, dass es grade außerorts ziemlich gefährlich ist, auf den schmalen Wegelchen unterwegs zu sein.

4 Gedanken zu „Verkehrsunfallstatistik 2017“

  1. Hmm, der hohe Anteil von Alleinunfällen außerorts fällt schon kräftig ins Auge. Sagt die Statistik denn etwas darüber aus, welcher Anteil davon sich auf Sonderwegen und welcher sich auf der allgemeinen Fahrbahn ereignete?

    1. Nicht wirklich. Das Thema hatte ich hier mal aufgegriffen – scheinbar ist die Datenerfassung dbzgl. stark mängelbehaftet. Das fällt einem auch auf, wenn man regelm. die Unfallberichte der Polizei verfolgt: da wird so gut wie nie die korrekte Bezeichnung verwendet. Hier bezeichnet die Polizei von Landau einen „Schutzstreifen“ als „Radweg“. Sogar in der (sehr späten) Antwort auf meine Anfrage ist immer noch von einem „Angebotsstreifen“ die Rede. Ein „Angebot“, das man (wegen Rechtsfahrgebot) nicht ablehnen darf. In Zweibrücken machte man auch mal eben einen freigegebenen Gehweg zum „Radweg“.

  2. Schade, hatte ich aber schon befürchtet.
    Da kann man dann nur mutmaßen, dass der überwiegende Teil davon auf Sonderwegen und touristischen Wegen geschah. Die allgemeine Fahrbahn ist ja in aller Regel in gutem baulichen Zustand, sauber im Sinne von „rutschsicher“ und für Radfahrer sehr übersichtlich. Insofern glaube ich nicht, dass sich ein größerer Anteil der Alleinunfälle auf der allgemeinen Fahrbahn ereignete (wie ja auch schon von Dir im Beitrag angedeutet).

    1. Zumindest bei den tödlichen Unfällen kann man auf Thomas Schlüter verweisen, der wertet das alles sehr exakt aus! Ich sammle die regionalen Unfallberichte auch aus diesem Grund, um überhaupt mal eine gewisse Datenbasis zu haben. Was mir da inzwischen auffällt ist, dass nicht grade wenige Unfälle auf Fahrbahnen in eher ruhigen Nebenstraßen passieren (da, wo niemand auf die Idee käme, Wegelchen zu bauen). Meist Alleinunfälle. Die würden so auch auf einem „Radweg“ passieren. Überholunfälle (die DIE Begründung für den Wegelchenbau sind) kamen bislang so gut wie gar nicht vor. Bezeichnenderweise war der mit dem Radweg Angebotsstreifen Schutzstreifen in Landau der erste dieser Art, der mir in diesem Jahr untergekommen ist!

      Da kann man dann nur mutmaßen, dass der überwiegende Teil davon auf Sonderwegen und touristischen Wegen geschah.

      Möglich. Allerdings wären Letztere ja dann streng genommen wieder „Fahrbahnunfälle“. ;o) Da fehlt meines Erachtens noch eine dritte Kategorie, nämlich „eigenständige Radwege“. Ich hatte demjenigen, der mir die Erfassungsgrundlagen von Destatis erläuterte, darauf hingewiesen, dass hier offensichtlich große Mängel hinsichtlich der Datenerhebung und -auswertung vorliegen. Ich bekam aber keine Antwort mehr.

      Es ist aber halt wirklich auch ein generelles Problem, wenn stinknormale Schotter-Forstwege zu „Radwegen“ umgedeutet werden…

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