Blauschilder reloaded

Es gibt so Tage, da läuft es einfach nicht. Wenn man schon nach wenigen Kilometern mindestens 10 Punkte hat, die man in den „Alltagserlebnissen“ verarbeiten könnte (die Hälfte davon merkbefreite, dafür behelmte Gehweg-E-Biker…), merkt man, dass da sicher noch was Größeres kommt. Auf meiner Tour am 18. Juli über das Wieslautertal nach Wissembourg und über Bad Bergzabern und die B 427 retour, musste ich mich bei der Durchfahrt der Kurstadt am Rande des Pfälzerwaldes kurz kneifen. Denn ich konnte das, was ich da in der Kurtalstraße (B 427) rechts an der Einmündung zur Bismarckstraße an einem Laternenmast sah, erst nicht begreifen.

Da hing allen Ernstes wieder ein Gemeinsamer Geh- und Radweg! So wie in dieser älteren mapillary-Aufnahme aus dem Jahr 2017. Der gesamte Bestand bis zum Schwanenweiher wurde offensichtlich mal eben wieder neu angeordnet, auch inkl. Querungshilfe und linksseitiger innerörtlicher Benutzungspflicht eines Hochbordgehwegs vor unzähligen Grundstücksein- und -ausfahrten!

Die Entschilderung dieses Abschnitts (als auch eines Weiteren im Ostteil der Stadt) im vergangenen Sommer war eine der positivsten Erfahrungen, die ich bislang mit Straßenverkehrsbehörden gemacht habe. Der Sachbearbeiter zierte sich erst, ließ sich dann aber mit Verweisen auf die VwV als auch den § 45 (9) StVO schnell überzeugen – und so waren die Schilder binnen weniger als 2 Monate Geschichte. Eins blieb zwar aus welchen Gründen auch immer länger stehen, verschwand dann aber auch bald.

Tja. Und nun fahre ich heute von der Landauer Straße kommend da durch – und werde mit einer völligen Wiederaufforstung der klar rechtswidrigen Beschilderung konfrontiert. Das hat mir dermaßen die Laune verdorben, dass ich sogar keine Lust mehr hatte, noch zwei der Nachmittagsfahrten des historischen Schienenbusses im Wieslautertal zu fotografieren.

Ich sendete dem Sachbearbeiter eine wütende e-mail, was das denn solle – und bekam umgehend folgenden Autoresponder:

Guten Tag,

aus aus aus, das Spiel ist aus. Karl S. hat es geschafft. Er ist in Pension.

Noch nicht ganz, denn ich werde noch einige Tage Urlaub machen und Überstunden abbauen und am 29,06.2018 wird dann offiziell mein letzter Arbeitstag sein. Bis mein Nachfolger da ist übernimmt mein junger Kollege (…) die Verantwortung.

Bitte bei allen Angelegenheiten an ihn wenden, denn diese Mail wird nicht weiter geleitet.

Zum Schluss möchte ich mich bei allen bedanken mit denen ich über die vielen Jahre gut zusammen gearbeitet habe.

Der neue Lebensabschnitt kann beginnen.

Mit freundlichen Grüßen
Karl S.

Na denn, es sei ihm gegönnt; die Kommunikation und Zusammenarbeit war ja ganz nett.

Es ist allerdings an Absurdität nicht zu überbieten, dass die Pension eines Sachbearbeiters von seinem Nachfolger als Anlass genommen / ausgenutzt wird, mal eben die Entscheidung des Vorgängers komplett zu revidieren – und den Radverkehr innerorts wieder auf (linksseitige) Bürgersteige zu verbannen, um dem „Kraftfahrer freie und sichere Bahn“ zu verschaffen. Was hat das bitteschön noch mit Rechtstaat zu tun…!?

Ich hab in der letzten Zeit eh große Motivationsprobleme, den Blog und den Kampf gegen diese Hydra noch länger auszufechten. Der Zuspruch hält sich in argen Grenzen, es interessiert niemanden, ich werde fast durchweg nur ignoriert und Erfolge beim „Entbläuen“ gibt es auch so gut wie keine mehr. Und wenn ich mir dann fast tagtäglich ansehe, wie der große Rest der Radfahrer sich da draußen benimmt, frage ich mich, wofür ich das überhaupt mache? Ich habe 20 Jahre lang blaue (und rot umrandete) Schilder ignoriert, ich kann die auch noch 40 Jahre einfach weiter ignorieren. Soll der Rest doch seine übelriechende Suppe selber auslöffeln – die er sich oft genug sogar noch selber bestellt…

BOAH!

Update vom 19. Juli

Irgendwie sind nicht nur alle in Pension, sondern auch in Urlaub. Immerhin hat mir einer der Stellvertreter auf meine zornige e-mail heute geantwortet:

Sehr geehrte Frau Schneble,

ich möchte mich einfach kurz bei Ihnen melden, da aus Urlaubsgründen weder Herr D. (Sachgebietsleiter, Anm. des Autors), noch Herr G. da sind.

Als Nachfolger von Herrn S. bin ich erst seit Anfang Juli im Amt und kenne leider die von Ihnen geschilderte Situation nicht.

Würde Sie aber bitten, mich doch Anfang nächster Woche einfach direkt darauf anzusprechen. Dies gerne auch per Telefon oder bei uns auf der Verwaltung.

Ich werde versuchen mir bis dahin einen Einblick in den bestehenden Vorgang zu verschaffen.

Argh! Frau Schneble…! Ich weiß nicht, wie oft man mich in meinem Leben wegen meines (eigentlich doch wegen der beiden „n“ doch eindeutigen) Vornamens schon entmannt hat. Aber nun gut.

Interessant, dass es der Nachfolger (Sachbearbeiter Straßenverkehr) selber offenbar schon einmal nicht war, der die Wiederbebläuung veranlasst hat.

Folgebeiträge

Post aus Landau bzgl. Bad Bergzabern

Blaue Anarchie in Bad Bergzabern

Blauer Herbst in Bad Bergzabern?

15 Gedanken zu „Blauschilder reloaded“

    1. Könnte sein. Ich vermute aber eher, dass da ggf. ein paar Lokalpolitiker bemerkt haben, dass Radfahrer generell nicht mehr auf dem Gehweg rumfahren müssen. Und dann halt beim zuständigen Amt („denken Sie doch nur an die Kinder, die jetzt auf der Fahrbahn fahren müssen…!“) Druck gemacht haben, dass die Dinger wieder aufgehängt werden. Um den in Pension gehenden SB nicht zu brüskieren, hat man wohl ein Weilchen gewartet.

      Du hattest ja auch berichtet, dass der Geh- und Radweg außerorts (in Richtung Kapellen) wegen der „versteckten“ Z 240 weiterhin nutzbar ist. Allerdings hatte ich ja auch hier mal beinahe eine Kollision zwischen zwei Gehwegradlern live miterlebt.

      Auf jeden Fall ein Stück aus dem Tollhaus!

  1. Ich befürchte, du musst den „Neuen“ erst wieder „erziehen“. Meines Wissens werden ja die Stellen in der Verwaltung nicht nach fachlichem Vorwissen besetzt.
    Sondern die Stelleninhaber müssen sich das spezielle Fachwissen selbst erarbeiten.

    1. Wenn man mich als Straßenverkehrsbeamten-Nanny nach TV-ÖD bezahlt, mach ich das sehr gerne! Aber ernsthaft, selbst ohne „Fachwissen“: Ich war ja selber mal Beamter (auf Widerruf). Du kuckst dir doch vorher die Akte an – und entscheidest nicht einfach mal eben was, was im völligen Gegensatz zu der Entscheidung des vorherigen Sachbearbeiters stand – und überlegst, was der sich dabei gedacht haben könnte!? Wenn ich diese ganze Ahnungslosigkeit und Ignoranz geltenden Rechts grade in Straßenverkehrs- und -baubehörden so betrachte, tut mir mein damaliges „Scheitern“ umso mehr weh…!

    1. Hallo Martin!

      Danke! Schon ein klein wenig Feedback (wie deins grade) würde schon reichen. ;o) Einfach nur die Bestätigung, dass das, was man macht, auch irgendwen interessiert oder wahrgenommen wird.

  2. Stadtauswärts Richtung Kandel gibt´s auch wieder Schilder. Zwischen Kreisel und Stadt aber nur stadteinwärts (rechts). Interessant hier das kreative Radweg-Ende-Schild: eine Kombination aus zwei Zusatzzeichen ohne eigentliches Verkehrsschild: Zz 1010-52 (Radverkehr) oben und Zz 1012-31 (Ende) unten. „Radverkehr Ende“, muss sich der Radfahrer hier in Luft auflösen?
    Zwischen Kreisel und Kapellen war ja schon vorher nordseitg Z240 (gemeinsamer Geh- und Radweg) in beide Richtungen beschildert, jedoch beide Schilder so aufgestellt (in der Seitenstraße), dass sie von der B 427 definitiv nicht zu sehen sind. In Kapellen sind das ca. 90m von der B427 weg.

    1. Danke für die Begutachtung!

      Interessant hier das kreative Radweg-Ende-Schild: eine Kombination aus zwei Zusatzzeichen ohne eigentliches Verkehrsschild: Zz 1010-52 (Radverkehr) oben und Zz 1012-31 (Ende) unten.

      Vielleicht war es ja ein Beamten-Anwärter…? Ansonsten bliebe nur der SGL – aber der hätte wohl schon bei der Abordnung sein Veto eingelegt. Ich „hoffe“ ja immer noch auf einen kleinen Skandal der Marke „Politiker lässt den Bauhof Radwegschilder ohne verkehrsbehördliche Anordnung aufstellen!“

      Zwischen Kreisel und Kapellen

      Daran hat sich auch nichts geändert? Oder steht jetzt halt „nur“ bei der Einfahrt Richtung Stadt wieder rechts ein Z 240?

      Ich raff das ja einfach nicht. So hatte mich auch gewundert, warum die Wege komplett entschildert wurden und keine Gehwegfreigaben angeordnet wurden. Der in Pension Gegangene hatte mehrmals erwähnt, dass er noch auf eine Lieferung von Verkehrszeichen warte. Ich ging dabei davon aus, dass es sich eben um die Z 239 und ZZ 1022-10 handele.

      Vom ADFC Landau / Südliche Weinstr. hab ich übrigens bislang noch keine Reaktion erhalten.

  3. Rund um Bergzabern ging es vor ein paar Jahren hoch her, als wegen ein paar Metern, die umliegende Orte zu nah liegen, den Schülern die Busfahrkarte vom Kreis gestrichen wurde.
    https://www.rheinpfalz.de/lokal/landau/artikel/ist-maxx-ticket-streichung-rechtens
    Damals geriet auch der Weg entlang der B427 von Kapellen nach Bergzabern in den Fokus.
    Die mehrfachen Schilderwechsel könnten Ausläufer dieser Diskussion sein.
    Nachtrag mit mehr Information dazu:
    http://pleisweiler-oberhofen.de/category/maxx-ticket/

    1. Aha, Danke für die Hintergründe. Allerdings betrifft die Wiederanordnung ja nicht einmal den Abschitt außerorts bis zum Kreisel, da durfte man ja weiterhin radeln, wenn man aus Kapellen kam. Und auch nicht den Abschnitt in der Kurtalstraße.

      Und so leid mir das tut: Nichts wird öfter für die Begründung von Radwegbenutzungspflichten missbraucht als das „Wohl der Kinder“! Kinder im klassischen Grundschulalter dürfen / müssen bis zum vollendeten 10. Lebensjahr sowieso die Gehwege benutzen (und dürfen dann auch nicht schneller als Schritt fahren). Für die Älteren kann man diese Wege auch immer noch per Z 239 und ZZ 1022-10 freigeben; ich bin mir sicher, dass die Polizei da keine kleinen „Raser“ blitzen und anhalten würde. Alles keine Begründungen dafür, innerorts wieder (sogar linksseitige) Gehwegbenutzungspflichten anzuordnen, da hier nun einmal keine „Gefahrenlage“ vorliegt. Im Gegenteil stellt das Gehwegradeln innerorts ja erst eine „Gefahrenlage“ für Radfahrer und Fußgänger dar! Das will aber halt leider niemand hören…!

      1. Ist das jetzt rein formal eine neue Anordnung, bei der also auch die Fristen für eine Anfechtung neu laufen würden?
        Bei einem neuen Schild, das vorher weg war, ist da der Nachweis etwas einfacher, dass man davon bisher noch nicht betroffen war…

        1. Logisch. Die Schilder wurden abgeordnet und entfernt! Wenn sie dann wieder durch Aufhängen neu bekanntgemacht werden, beginnt die Frist wieder von Vorne; eine „Pause“ gibt es da nicht. Normalerweise sollte man als Bürger eigentlich auch erwarten dürfen, dass eine Behörde sich an solche rechtsstaatlichen Grundlagen wie „Bestandskraft“ hält. Denn die Anordnung, die Schilder zu entfernen war ein begünstigender Verwaltungsakt!

          Meiner Ansicht nach hat sich an den tatsächlichen Verhältnissen in Bad Bergzabern zwischenzeitlich nichts geändert. Daher ist die Quasi-Rücknahme des begünstigenden Verwaltungsakts meines Erachtens grob rechtswidrig, da die Voraussetzungen des § 49 (2) VwVfG hier nicht erfüllt sind.

          1. Für die (Neu-)Anordnung muss es doch einen Verwaltungsakt geben. Die Verkehrszeichen sind doch nur die öffentliche Bekanntgabe von diesem. Gibt es in Rheinland-Pfalz noch den Widerspruch oder muss gleich geklagt werden? Eine Berufung auf den alten Verwaltungsakt, welcher mit Abordnung der Verkehrszeichen obsolet geworden ist, kann die Behörde wohl kaum vorhaben. In diesem Zusammenhang ein nicht uninteressantes Urteil des VG Ansbach, was die Anforderungen an solche Verwaltungsakte angeht: http://www.gesetze-bayern.de/Content/Document/Y-300-Z-BECKRS-B-2017-N-140284 (Randnummer 34ff).

          2. Hallo Martin!

            Für die (Neu-)Anordnung muss es doch einen Verwaltungsakt geben.

            Seh ich auch so.

            Eine Berufung auf den alten Verwaltungsakt, welcher mit Abordnung der Verkehrszeichen obsolet geworden ist, kann die Behörde wohl kaum vorhaben.

            Scheinbar hat man aber genau das vor…! Die Fachaufsichtsbehörde (Kreisverwaltung Südliche Weinstraße) hat sich nämlich bei der Bestätigung des Eingangs bereits kurz so geäußert:

            Der Sachverhalt wird durch den neuen Sachbearbeiter derzeit aufgearbeitet, wir müssen aber davon ausgehen, dass die jetzige Beschilderung der bestehenden verkehrsbehördlichen Anordnung entspricht.

            Was ich ebenfalls nicht nachvollziehen kann, da keine verkehrsbehördliche Anordnung mehr bestand; diese erlosch durch die Anordnung des in Pension gegangenen Sachbearbeiters, die Zeichen 240 zu entfernen. Im Grunde hat man hier auch den (formlosen) Widerspruch, dem im Sinne des § 68 (1) VwGO gemäß § 72 VwGO vollumfänglich abgeholfen wurde, mal eben in Luft aufgelöst! Daher nebenbei – ja, in RLP darf man noch Widerspruch erheben. ;o) Auch Danke für das Urteil, ich hab es schon einmal überflogen. Ich habe auch bei der Fachaufsicht um Akteneinsicht gebeten; ich bin sehr gespannt, was da genau ablief…!

  4. Leute, macht mal halblang!
    Engagierte Radfahrer sollten nicht auch noch anfangen, sich gegenseitig zu zerfleischen. IMHO ist es schon ein großer Unterschied, ob ich irgendein blödsinniges Blauschild auf irgendeinem unzureichenden und ins Nirwana führenden (oder in kurzer Folge zig mal die Fahrbahnseite wechselnden, oder über zahlreiche schlecht einsehbare Einfahrten hinweg führenden etc. pp.) Sonderweg missachte, die Fahrbahn benutze und dabei niemanden gefährde, oder ob ich die StVO generell großzügig in meinem Sinne interpretiere und mich dabei einen feuchten Dreck um die potentielle Gefährdung Dritter kümmere.
    Gute Radwege brauchen keine Benutzungspflicht und solange Blauschilder dazu zweckentfremdet werden, Radfahrer häufig auf ungeeignete und gefährliche Wege zu zwingen, braucht man sich über Blauschild-Missachtungen nicht zu wundern.

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