Kürzlich wurde mir ja vorgeworfen, ich würde „die StVO“ (also die komplette Verordnung…!) nur einhalten, wenn mir das passe. Naja. Ich fahr nach § 2 (1) StVO auf der Fahrbahn. Mehr nicht. Warum ich auch allgemein kein sonderlich schlechtes Gewissen verspüre, diese Wegelchen oder blauen Schilder recht häufig zu missachten oder zu „übersehen“, lässt sich auch gut an den Eigenheiten der beiden Wege entlang der L 118 („Robert-Bosch-Straße“ oder auch „Erbacher Umgehung“ genannt) zwischen Homburg und Jägersburg erklären.
Das Ganze fängt schon ulkig an mit einer beidseitigen Benutzungspflicht an der Einmündung Ostring (von links) und der Zufahrt zum real-Markt (rechts). Nun könnte man hier noch argumentieren, dass die beiden Richtungsfahrbahnen ja getrennt sind und man sich hier seinen Weg aussuchen kann, ohne formell gegen die andere Benutzungspflicht zu verstoßen. Ein Ortsfremder hat aber schlicht gar keine Ahnung, wo jetzt eigentlich welcher Weg hinführt.
Ostseite
Bleiben wir (wie der die Strecke für mapillary offenbar grade erst vor wenigen Tagen dokumentierende Radler) auf dem mit dem uralten Zeichen 244 der StVO vor 1992 beschilderten Weg auf der Ostseite, erreichen wir bald die Einmündung „In den Rohrwiesen“ (siehe Beitragsbild). Großartig genutzt wird er nicht, früher war das wohl ein Betonplatten-Weg, weshalb in regelm. Abständen das Gras aus dem Asphalt hervorbricht.
Warum man hier ein Fahrbahnverbot braucht? Zwei breite Richtungsfahrbahnen und :
Nunja, holpern wir über das Wegelchen weiter, werden wir unser Ziel (Jägersburg) definitiv nicht ohne größere Umwege erreichen. Denn der Sonderweg führt von der L 118 weg und endet nach vielem umständlichen Gekurve nach 800 Metern am anderen Ende der Straße „In den Rohrwiesen“! Tja, und nun…? D. h. wohl rumdrehen und halt wieder auf die L 118 auffahren, macht zusätzliche 350 Meter. Wären wir gleich an der Einmündung einfach auf der Fahrbahn geblieben, wären es nur 600 Meter gewesen.
Der Weg ist also in keinster Weise straßenbegleitend und grob irreführend grade für Ortsfremde. Bezeichnenderweise wurde ich auch, als ich auf der rechten Spur zur Berliner Straße fuhr, von einem auf der Geradeausspur vorbeifahrenden Auto mit Völklinger Kennzeichen (auffällig: nicht selten sind Anhuper Ortsfremde) angehupt! Ich wollte erst das Wegende fotografieren, überlegte es mir dann aber doch anders und fuhr stattdessen gradeaus weiter in Richtung Jägersburg.
Westseite
Entscheiden wir uns am Ausgangspunkt Ostring hingegen dafür, den auf der linken Straßenseite mit einem „modernen“ beschilderten Weg zu benutzen (wenn wir überhaupt einen legalen Weg dahin finden), landen wir nach 1,55 km an der Einmündung vom „Vogelbacher Weg“. Bei Google maps lässt sich die linksseitige Route am Beginn gar nicht erst auswählen. ;o) Dabei wird erst der westliche Zubringer zur L 118 unterquert, für die Berliner Straße gibt es wenigstens eine Querungshilfe (Mittelinsel). Ich (das Rechtsfahrgebot beachtend) habe diesen Weg bislang noch nie genutzt; ob er durchgängig asphaltiert ist, entzieht sich meiner Kenntnis; ich nehme es aber mal an. Er ist jedenfalls meist deutlich mehr als 5 Meter von der Fahrbahn entfernt, teils baulich getrennt (Lärmschutzwände), in anderer Höhe und hinter Bäumen und Büschen verlaufend – und somit nicht straßenbegleitend, sondern ein eigenständiger Verkehrsweg. Darauf deutet auch hin, dass es an keiner der Einmündungen eine Furt gibt, was wiederum vermuten lässt, dass dort kleine
aufgestellt wurden. Aus der Beschilderung mit
resultiert damit meiner Ansicht nach kein Fahrbahnverbot.
Schön wird es jedenfalls noch einmal kurz vor dem Ende: Wer aus Südwesten kommt, muss an der Einmündung der Steinbachstraße erst links abbiegen, um nach 35 Metern eine 180-Grad-Wende auf ein schmales Wegelchen hinter den Hecken zu vollziehen! Ein Ortsfremder hat auch hier wieder keine Ahnung, ob und wo da überhaupt ein Radweg weiterführt. Auch Google maps scheitert hier wieder an der Routendarstellung. Lustigerweise wurde ich grade auf diesem Abschnitt mal angepöbelt, weil ich „den Radweg“ zu benutzen hätte…!
Abschließend ist die Richardstraße zu queren, erst ab hier ist das Wegelchen dann wirklich ganz klassisch straßenbegleitend. Allerdings ist fraglich, ob das Zeichen 244 der StVO 1992 noch bindend ist. Der Radler hat hier ja auch eigentlich die L 118 begleitend Vorfahrt (oder etwa doch nicht…?), es gibt (ausnahmsweise) mal keine kleinen, dafür große
. Die stehen allerdings hinter der „gedachten“ Furt – und
gibt es auch keine.
Ich vermute dann mal, dass das an den vorherigen Einmündungen ebenfalls der Fall sein könnte.
Unter der A 6 hindurch – und es folgt das übliche, schmale, definitiv keine 2,40 oder 2,50 Meter breite Außerort-Wegelchen. Auch wieder ohne Furt an der Einmündung zum Reit- und Fahrverein:
Schon vor etlichen Monaten hatte ich die Straßenverkehrsbehörde des Saarpfalz-Kreises um Umbeschilderung dieser Wege zu gebeten – aber auch dort scheinen meine Einwände nur ein müdes Gähnen hervorzurufen. :o( Im Laufe meiner Tour traf ich in Waldmohr dann ebenfalls auf uralte und neue
, die ich letzten Juli bemängelt und im September noch einmal daran erinnert hatte; mehr dazu in einem weiteren Beitrag.
Man verliert ob dieser behördlichen Ignoranz fast völlig die Lust, sich diese Sisyphos-Arbeit noch länger anzutun! Ohne Briefkopf vom Anwalt scheinen sich manche Beamte rein gar nicht zu bewegen.
Update 30er-Zone Homburg
Dazu passt auch in Sachen Homburger Blauschild-Anarchie: Der für mapillary Dokumentierende hat wohl grade erst am 20. Juli in der von mir hier kritisierten Talstraße eine Neumarkierung des Zweirichtungs-„Radwegs“ in der Tempo-30-Zone verewigt. Sogar immer noch linksseitig mit bebläut! Deutlicher und dreister kann man fundierte Einwände und vor allem geltendes Recht doch wohl nicht mehr missachten, oder…!?