„Zu weit nach links geraten“

Die letzte Unfallmeldung ist eine kleine Ewigkeit her. Leider landen generell nicht alle Pressemeldungen der Polizei im Presseportal „Blaulicht“. Warum das so ist, hat man mir trotz mehrerer Nachfragen, u. a. an das Polizeipräsidium Westpfalz, bislang nicht beantwortet. Ich vermute, dass das ein oder andere lokale Käseblatt eine gewisse Zahl von Meldungen „exklusiv“ haben möchte.

Jedenfalls fragt man sich die Pressemeldung der PD Kaiserslautern vom 25. Juli betreffend, ob dem Verfasser etwa die Hitze zu Kopf gestiegen ist?

Rammelsbach (ots) – Am Dienstag den 24.07.2018 kam es gegen 19:15 Uhr in der Haschbacher Straße zu einem Verkehrsunfall mit einer leicht verletzten Fahrradfahrerin. Nach jetzigem Kenntnisstand geriet die Fahrradfahrerin zu weit nach links auf die Fahrbahn und touchierte seitlich mit einem vorbeifahrenden Pkw. Die Radfahrerin zog sich lediglich leichte Verletzungen zu.

Das muss man sich auf der Zunge zergehen lassen: Die Radfahrerin ist Schuld, weil SIE „zu weit links auf die Fahrbahn“ (wohin denn sonst…?) geriet und einen rücksichtslos vorbeifahrenden (= überholenden) Pkw „touchierte“! Da bleibt einem echt die Spucke weg…!

Ich glaube trotz aller schlechten Erfahrungen nicht, dass in der Haschbacher Straße per Gemeinsamer Geh- und Radweg Gehwegbenutzungspflicht für Radfahrer herrscht.

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