Eins der Waldmohrer Wegelchen hatte ich ja hier mal kurz vorgestellt. Ein wesentlich schmerzhafter Dorn im Auge war mir aber die Beschilderung im Südwestteil des Ortes entlang der Saarpfalzstraße (B 423). Weshalb ich die zuständige VG „Oberes Glantal“ bereits im vergangenen Oktober darauf hinwies, dass diese Schilder dort mangels „Gefahrenlage“ auf der Fahrbahn (und weiterer Mängel) wegmüssen. Tja, am 24. Juli kam ich nach langer Zeit dann mal wieder aus Richtung Jägersburg angefahren – und fühlte mich einmal mehr völlig von der Behörde ignoriert!
Ungewohnt liberal geht es aus Richtung Saarland kommend am Ortsausgang von Jägersburg zu: die Benutzung des schmalen Asphaltstreifens neben der Fahrbahn ist mit
beschildert. Das gilt übrigens auch für die Gegenrichtung; der Radfahrer, der da grade über die Kuppe kommt, war somit legal (wenn auch viel zu schnell…) ;o) unterwegs:
Linksseitige Benutzungspflicht
Tja, dann erreichen wir den Kreisverkehr und sehen wie so oft, dass man es mit dem Rechtsfahrgebot für Radfahrer nicht so ernst nimmt. Der kleine Kreisverkehr ist radikal mit in alle denkbaren Richtungen bebläut. Wir dürfen uns entscheiden, welche Benutzungspflicht wir missachten wollen; zuerst der Blick nach links zur Einmündung „In den Zickelwiesen“:
Es geht dann noch über eine weitere Einfahrt zum Edeka-Markt, der folgende linke Gehweg ist für Radfahrer weiter benutzungspflichtig. Es gibt natürlich keine Furten, sondern die üblichen, kleinen „Selber-Schuld“-, hinter denen jeweils spiegelbildlich ein
hängt:
Fahren wir auf dem linken Gehweg (ich schätze mal höchstens 1,50 m breit) weiter, sieht das dann so aus; es wird vorne an der Fahrbahnverschwenkung nochmal deutlich enger:
Rechtsseitige Benutzungspflicht
Rechtsrum sieht es an der Einmündung „Vor der Muhl“ (u. a. Zufahrt zu einem Penny-Markt) auch nicht besser aus:
Auch hier ist der schmale Gehweg in Richtung Ortsmitte im Anschluss weiterhin benutzungspflichtig:
Der Weg rechts dürfte etwas breiter sein (ca. 1,80 m) als der linksseitige. Das Mindestmaß beträgt für derartige Wege allerdings 2,50 Meter:
Ich hatte kurz Hoffnung, wenigstens an der Zufahrt zur Schule und den Sportplätzen hätte man entschildert. Man beachte das Stop-Schild und die Position der Haltelinie. Wenn da ein LKW raus will, kann der Radfahrer dann halt auch mal eine Pause einlegen.
War aber nix. Hinter dem Gemüse hängt immer noch ein Zeichen 244 der StVO von vor 1992 herum. Der Weg wird dann dort immerhin allgemein etwas breiter, aber auch immer wieder mal spontan eingeengt, u. a. durch eine Bushaltestelle oder dem kunstvollen Ortsschild aus Stein direkt vor dem Radwegschild:
Geisterradelzwang
Nun ist das ja alles eigentlich schon mies genug. Richtig absurd macht es die Tatache, dass man in Richtung Saarland ab der Einmündung der Felsenstraße mit einem uralten -Pendant Radfahrer immer noch zum Geistergehwegradeln zwingt!
Liebesbrief an die Behörde
Noch am selben Abend schrieb ich eine zornige e-mail an das zuständige Straßenverkehrsamt. Man antwortete mir (immerhin recht zügig) folgendermaßen:
die Beschilderung in der Ortsgemeinde Waldmohr wurde aufgrund Ihrer E-Mail überprüft und auch mit anderen Stellen besprochen. Die VZ 240 sollten anhand einer Verkehrsbehördlichen Anordnung entfernt werden, da wie Sie schon sagten eine Gefahrenlage vorliegt. Die Schilder wurden wie Sie bereits feststellten, leider noch nicht entfernt. Ich werde heute nochmals daran erinnern, dass die Verkehrszeichen bitte schnellstmöglich, am besten sofort, entfernt werden.
Stimmt. Es liegt dort gegenwärtig in der Tat eine „Gefahrenlage“ (nämlich auf den Gehwegen) vor. ;o) Es scheint nicht selten der Fall zu sein, dass sich die für die Anbringung und Entfernung zuständigen Stellen gerne mal etwas länger Zeit lassen als nötig. Meiner Ansicht nach könnte man das auch so regeln, dass die Straßenverkehrsbehörden das selber übernehmen und dies dann dem Baulastträger in Rechnung stellen!
Naja. Ich bin gespannt, ob ich dann bei meiner nächsten Tour einen Haken an die Sache machen kann…!
Update 17. Dezember 2019
Nein, einen Haken machen konnte ich selbst heute noch nicht.