Ich befuhr ja zuletzt nach längerer Zeit mal wieder die Homburger Straße, was mich anschließend dazu brachte, der Zweibrücker Straßenverkehrsbehörde die Meinung ob ihrer Ignoranz zu geigen. Hachja, man hat es nicht leicht…!
Der Radweg entlang der Homburger Straße wurde vor vielen Jahren im Zuge des Straßenausbaus entsprechend der damals gültigen Vorgaben angelegt. Zwischenzeitlich wurde – wie Sie dies ausführlich dokumentiert haben – an verschiedenen Stellen der Geh-/bzw. Radweg eingeschränkt, um dem wachsenden Parkraumbedarf nachzukommen oder auch um Busbuchten anzulegen. Im Ergebnis entspricht der Weg nun bekanntermaßen teilweise nicht mehr den heutigen Anforderungen bzw. Richtlinien, die auch Ausdruck eines neuen Verständnisses von Radfahren widerspiegeln.
In der Tat. Vor vielen, vielen Jahr(zehnt)en!
Der Einfachheit halber dokumentiere ich hier meine Antwort per e-mail auf einige Aussagen des Leiters der Zweibrücker Ordnungsbehörde!
Danke für die ausführliche Antwort. Es wurde auch endlich mal Zeit, dass sich irgendwer in der Zweibrücker Stadtverwaltung inhaltlich zu den von mir kritisierten Punkten äußert! Ich werde dazu natürlich auch einen eigenen Blogbeitrag verfassen!
Zwischenzeitlich wurde – wie Sie dies ausführlich dokumentiert haben – an verschiedenen Stellen der Geh-/bzw. Radweg eingeschränkt, um dem wachsenden Parkraumbedarf nachzukommen oder auch um Busbuchten anzulegen.
Was insbesondere in Ernstweiler an der Einmündung „Speckgärten“ sehr gefährlich ist – da es für den Radfahrer in keinster Weise erkennbar ist, dass das hier ein Parkstreifen sein soll!
Die Homburger Straße weist als eine Landesstraße mit überörtlicher Verkehrsfunktion und mehreren hier ansässigen Firmen mit Schwerlastverkehr aber auch eine erhebliche Verkehrsbelastung auf. Diese liegt zwischen der Einmündung Gottlieb-Daimler-Straße und der Saarpfalzstraße bei ca. 13-15.000 Kfz/d und ab dort bis zur Landesgrenze bei ca. 8.000 Kfz/d. Somit ist die Fahrbahn hier nicht immer so leer wie in Ihrem Blog dargestellt.
Diese Verkehrsstärke liegt aber immer noch tief im „Belastungsbereich II“ (S. 19 der ERA 2010). Zumal die Autoren der ERA 2010 auch nicht belegen, aufgrund welcher Daten diese Diagramme überhaupt entstanden sind. Die Verkehrsstärke allein ist auch kein ausreichendes Kriterium, um zwingend bauliche Radwege anzulegen und den Radverkehr verpflichtend darauf zu führen, es gibt viele Urteile, die die Aufhebung der Benutzungspflicht an deutlich stärker befahrenen Straßen bewirkt haben! Daher ist Ihre folgende Behauptung auch nicht korrekt; Über 1000 Kfz / Stunde werden in der Homburger Straße wohl ziemlich sicher auch in der „Spitzenstunde“ nicht erreicht!
Zudem wird die in der ERA für die Mitführung des Radverkehrs auf der Fahrbahn empfohlene Verkehrsmenge überschritten.
Zum Zustand des Weges:
Auch für die Homburger Straße wurden bereits verschiedene Möglichkeiten wie z.B. die Anlage von ein-/beidseitigen Schutzstreifen geprüft. Die verschiedenen Lösungsansätze bringen jeweils auch problematische Aspekte mit sich wie eine geringe Restfahrbahnbreite oder die Akzeptanz des mit einem Schutzstreifen verbundenen Halteverbots etc.
Ich halte nichts von „Schutzstreifen“, da sie zum Engüberholen förmlich einladen. Bei einer ausreichend breiten Fahrbahn, auf der Autofahrer Radfahrer auch mit Einhaltung des Mindestabstands von 1,5 m überholen können, ohne die Gegenfahrbahn in Anspruch zu nehmen, ist jede Markierung oder sonstige Führung des Radverkehrs überflüssig bis kontraproduktiv!
Für einen Ausbau muss die Maßnahme in das Ausbauprogramm der Stadt aufgenommen werden. Die letztendliche Entscheidung erfolgt dann in den städtischen Gremien unter Einbeziehung von Fachbehörden, Polizei etc. Da es sich um eine Landesstraße handelt, ist auch eine Abstimmung mit dem Landesbetrieb Mobilität (LBM) erforderlich.
Ich plädiere nicht für einen „Ausbau“, ich verlange von Ihnen die umgehende Aufhebung der Benutzungspflichten! Diese sind gegenwärtig – wie Sie selber oben festgestellt haben im derzeitigen Zustand rechtswidrig. Insbesondere die linksseitige Beschilderung ist meines Erachtens umgehend zu entfernen. VwV zu § 2 StVO, Rn. 33 gilt auch in Zweibrücken. Besonders dann, wenn man im Gegenverkehr auf einen miserablen Weg mit weniger als 1,5 m Breite gezwungen wird!
Die Verkehrsschau soll jetzt voraussichtlich im September stattfinden.
Ich würde es sehr begrüßen, wenn man mich zu dieser einladen würde. Die VwV sieht in solchen Fällen die fachkundige Beteiligung von Radfahrern vor. Und dazu muss man nicht ADFC-Mitglied sein!
Die von Ihnen weiterhin kritisierten benutzungspflichtigen Radwege entlang der L 465 – Abschnitt Ixheim – Mittelbach mit Kreisel Nagelwerk sowie L 480 mit Turbokreisel befinden sich zwar auf Gemarkung Zweibrücken, sie liegen jedoch nicht im Zuständigkeitsbereich der Stadt, da hier das Land Rheinland-Pfalz (LBM) Träger der Baulast ist.
Es geht hier nicht um die Baulast, sondern die straßenverkehrsrechtliche Zuständigkeit – und die liegt gem. der Zuständigkeitsverordnung bei Ihnen! Diese Wege erfüllen nicht die Anforderungen der ERA, der VwV und der StVO. Folglich sind Sie zuständig, diese von mir angefochtenen Verkehrszeichen zu entfernen! Wenn sich baulich irgendwann mal was geändert haben sollte, dürfen Sie gerne neu entscheiden. Das gilt im Vorgriff auch insb. für den geplanten Ixheimer Kreisverkehr!
Somit können wir als Stadt Zweibrücken zwar Änderungen vorschlagen, letztendlich liegt die Entscheidung aber beim LBM. Dieser vertritt i.d.R. die Auffassung, dass außerorts Radwege an Landesstraßen der Benutzungspflicht unterliegen.
Auch das ist falsch! Die Straßenverkehrsbehördliche Anordnung treffen allein Sie – und nicht der LBM! Der LBM hat auch kein Vetorecht oder Möglichkeiten, die Entscheidung der Straßenverkehrsbehörde zu „überstimmen“, der wird nur angehört! Was der LBM will, ist daher auch nicht relevanter als das, was ich, der ADAC, der ADFC, die Verbandsgemeinde oder die Polizei wollen!
Und auch der LBM (Landesbetrieb für Motorisierte) kann von mir aus dieser (kruden und geltendes Recht ignorierenden) Auffassung sein – das ändert nichts daran, dass diese (in der Regel zu schmalen) Wege die Anforderungen der Regelwerke erfüllen müssen, um benutzungspflichtig beschildert zu werden! Ich gewinne vermehrt den Eindruck, dass die Straßenverkehrsbehörden nicht den „Mumm“ haben, dem LBM hin und wieder auch mal zu widersprechen…!?
Da der Bau von neuen Radwegen aus finanziellen Gründen schwierig ist, sind wir nichtsdestotrotz bemüht, bei Neu- und Ausbaumaßnahmen an Straßen wo immer es möglich ist die Fuß- und Radwegeführung zu verbessern.
Das Geld für Radwege kann man wesentlich sinnvoller investieren. Die sicherste und beste „Führung“ innerorts ist die Fahrbahn. Das haben mehrere Untersuchungen (z. B. der BASt) wissenschaftlich nachgewiesen, was auch zur Aufhebung der allgemeinen Radwegbenutzungspflicht 1992 führte. Leider hat es die Stadt ZW ja nicht geschafft, diesen Weg in den letzten 26 Jahren auch nur ein einziges Mal auf die Konformität mit dem „neuen Recht“ zu überprüfen!
So wurden beispielsweise im Bereich des Radwegs entlang der Homburger Straße durch die Verlagerung der Zufahrt zum Betriebsgelände John Deere die Gefahr beim Queren im Bereich der Ein-/Ausfahrten reduziert.
Tut mir leid, mir ist dort überhaupt nichts Positives aufgefallen. Meiner Ansicht nach gehören solche Betriebe mit der Bahn beliefert! Das ändert auch nichts daran, dass der Radweg (zumindest linksseitig) grob gegen die geltenden Vorschriften verstößt!
Ich möchte Sie daher noch einmal bitten, die Benutzungspflichten an allen von mir bemängelten Wege aufzuheben. Und zwar schleunigst – denn ich warte nun schon über ein halbes Jahr!
Wenn Sie möchten, treffe ich mich mit Ihnen vorher aber auch gerne mal in der Homburger Straße!
Fazit
Immerhin mal sowas wie „Kommunikation“ – nachdem man mich über ein halbes Jahr stur ignorierte!
Ich finde es jedenfalls einmal mehr „befremdlich“, dass selbst der Leiter eines städtischen Ordnungsamts die straßenverkehrsrechtliche Zuständigkeit mit der Baulast verwechselt. Oder das ist Taktik – und die halten mich etwa für so doof, denen das abzukaufen…!? ;oP Ich beantrage hier ja nicht, schmale Wegelchen „aufzuhübschen“, sondern die Verkehrszeichen zu entfernen, die mich (und andere) dazu zwingen, darauf zu verkehren!
Ebenfalls interessant: irgendwie scheinen die Straßenverkehrsbehörden übertrieben viel „Respekt“ oder gar „Ehrfurcht“ vor dem LBM zu haben. Warum? Das ist nicht mehr als eine Landesstraßenbaubehörde. Die immer noch haufenweise gefährlichen Murks in die Landschaft baut! Es wäre aber mal interessant, ob es evtl. so sein könnte, dass man sich als Straßenverkehrsämtler eine „Beförderung“ zum LBM evtl. verbauen könnte, wenn man nicht immer brav und artig alles abnickt, was jener so gerne hätte…!?
Sehr geehrter Herr Schneble,
ich bin gestern (3.4.2020) nochmals die gesamte Strecke zwischen Einöd und Zweibrücken Ernstweiler bis zur Einmündung Gottlieb-Daimer-Straße abgefahren.
Als benutzungspflichtiger Radweg ist nur noch der Abschnitt zwischen der Querungshilfe kurz hinter dem Ortsende von Einöd und der Landesgrenze zu Rheinland-Pfalz ausgeschildert. Danach gibt es keine Radwegebeschilderung mehr; Sie können also ganz legal die Homburger Straße auf der Fahrbahn befahren.
Dies gilt in beiden Richtungen.
Dass dennoch fast ausschließlich der ehemalige und – wie von Ihnen zu Recht kiritisiert – unzureichende „Radweg“ benutzt wird dokumentiert in meinen Augen jedoch den Wunsch der Radfahrenden nach einer Wegeführung ohne den Autoverkehr.
Die von Ihnen in einem Beitrag genannte alternative Route entlang der Autobahn ist bestenfalls für Radtouristen interessant; wer mit dem Rad zu Demag oder John Deere zur Arbeit fährt oder am Kaplaneihof einkaufen möchte hat gar keine Alternative.
Ich kann Ihren Wunsch nach Abschaffung aller benutzungspflichtigen Radwege nachvollziehen; Sie fahren gerne mit dem Rennrad und für Rennradfahrer sind die Radwege ohnehin meist nicht gepflegt genug.
Bitte akzeptieren Sie aber auch den Wunsch der übergroßen Anzahl der Gelegenheitsradler, der Eltern von schulpflichtigen Kindern, der älteren Menschen, all derer die sich von aggressiven PKW- LKW- oder Busfahrern einschüchtern lassen, auf vom Autoverkehr getrennten Fahrbahnen fahren zu wollen.
Sie dokumentieren ja selbst regelmäßig das übergriffige Verhalten (einer Minderheit, leider aber dennoch zu vielen) der Autofahrer, die es nicht ganz so selbstbewussten Radlern verleiden die Straße zu benutzen.
Sie stellen zurecht fest, dass es Studien gibt, die einer höhere Gefährdung von Radlern auf Radwegen feststellen. Das liegt aber nicht daran, dass die Radfahrenden Radwege benutzen sondern daran, dass diese Radwege einfach grottenschlecht konzipiert sind.
Also halte ich es für viel Zielführender den Menschen das zu geben was sie wollen: Baulich getrennte Wegeführungen für Radler. Aber bitte so, dass dadurch keiner zusätzliche Gefährdung entsteht. Wie das geht können wir in einigen unserer Nachbarländer, aber auch in Übersee betrachten.
Bernd
Hallo Herr Lohrum,
die verbliebenen blauen Schilder liegen im Saarland; leider wird die Verwaltung des Saarpfalz-Kreises auch immer erst tätig, wenn man Fachaufsichtsbeschwerden beim saarländischen Ministerium einreicht. Ich hatte mehrmals darum gebeten, getan hat sich nichts.
Ich „akzeptiere“ es durchaus, wenn Menschen meinen, sie und ihre Kinder seien auf „abgetrennten“ Wegen sicherer. Das müssen diese dann mit sich selbst ausmachen, wenn bspw. ihr Kind dort tödlich verunglückt, weil es bspw. von einem Rechtsabbieger überfahren wird. Ich sammle seit über 2 Jahren alle regionalen Unfallberichte – dass Radwege sicher seien, ist ein teils sehr gefährlicher Trugschluss. Radwege führen nämlich IMMER zu zusätzlichen Gefahren. Es wurde bis heute kein Radweg gebaut, der sicherer wäre, als die Fahrbahn. Nirgends. Wenn Sie einen kennen, dürfen Sie mich gerne darauf hinweisen! 😉 Das Problem sind nicht die Unfälle im Längsverkehr, sondern jene im Querverkehr. Schauen Sie sich die Datensammlungen von Thomas Schlüter an.
Mein Ansatz ist nun einmal Aufklärung. Ich bin der Ansicht, dass man irrationale, falsche Ängste bekämpfen kann – und muss, anstatt Menschen auf „Infrastruktur“ zu schicken, auf der sie ständig schwer verletzt oder getötet werden. Ich hatte bspw. selber über 35 Jahre lang eine totale Zahnarztphobie. Da hatte auch niemand Verständnis für, sondern sich jeder drüber lustig gemacht. Inzwischen weiß ich, dass die Angst unbegründet war. Außerdem spielen da auch Minderwertikeitskomplexe eine Rolle; viele Radfahrer sehen sich selbst nicht als vollwertige, gleichberechtigte Verkehrsteilnehmer, sondern als „fahrende Verkehrshindernisse“. Ich bin mir sicher, dass sehr viele nicht einmal Angst davor haben, ständig von hinten überfahren zu werden. Sie möchten den „echten Verkehr“ nicht mehr als unbedingt nötig „behindern“. Und natürlich – auf Wegelchen kann man nebeneinanderfahren und quatschen; würde man sich auf der Fahrbahn nicht trauen.
Gerade in der Homburger Straße gab es ja erst vor einer Weile an der Einmündung Oltschstraße ja wieder einen radwegtypischen Unfall. Ein Problem bleibt aber auch bei nicht benutzungspflichtigen „Radwegen“: Autofahrer werden (und das belegen m. E. auch meine „Alltagserlebnisse“) umso aggressiver, wenn irgendetwas in der Nähe ist, was wie ein „Radweg“ ausschaut. Die wenigsten wissen oder interessiert es, ob derartige Wege benutzungspflichtig sind oder nicht. Man wird dann angehupt, angepöbelt oder vorsätzlich engüberholt. Klar – mich schockt sowas nicht. Es nervt trotzdem. Und zementiert den Status Quo.
Hallo Herr Schneble,
sie schreiben selbst dass das Problem die Unfälle im Querverkehr sind. Und die gibt es reichlich auch dort, wo Radfahrer gemeinsam mit den Autofahrern die Fahrbahn benutzen. Ihr Blog ist voll von Erlebnissen, die durchaus auch zu einem Unfall hätten führen können.
Meine Forderung (und die vieler anderer) ist dass wir die Radwege mindestens so sicher machen müssen, wie wenn die Radler gemeinsam mit den Autos auf der Straße führen.
Das geht.
Nur eben nicht so wie man es in den letzten 30 Jahren gemacht hat. Genau das erwarte ich von Politik und Verwaltungen. Und natürlich erwarte ich on den zuständigen Stellen, dass mit Kompetenz, Engagement und Verstand die Menschen im Verkehr schützt.
Dazu gehört auch, dass die zuständigen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter fachlich kompetent gemacht werden. Und dass nicht „reine“ Autofahrer über den Bau von Straßen und Radwegen entscheiden, sondern dass betroffene Menschen die Planungen und Umsetzungen mit gestalten.
Hallo. Die Anzahl der gefährlichen Abbiege- und Vorfahrtverstöße wäre um Welten größer, wenn es hier in der Region mehr Radwege gäbe und ich diese benutzen würde. Natürlich können auch auf der Fahrbahn Unfälle geschehen. Meines Erachtens müssen aber Sie nachweisen, dass Radwege in der Summe zu weniger (schweren und tödlichen) Unfällen führen. Das können (nicht nur) Sie nicht. Was auch logisch ist – ich kann nicht zusätzliche Konfliktpunkte und Gefahrenstellen schaffen und dann naiv darauf hoffen, dass letzten Endes weniger passiert.
Das ist eine Behauptung ohne Beleg. Zeigen Sie mir einen solchen „sicheren“ Radweg!
Im Übrigen lautet die Aufgabe nicht, dafür zu sorgen dass mehr Leute Radfahren. Die Aufgabe lautet, dafür zu sorgen, dass weniger Menschen Kfz benutzen. Jedoch wird man Menschen, die das sichere, unkomplizierte und zügige Vorankommen auf Fahrbahnen gewohnt sind, mit gefährlichen, ausbremsenden und rechtlich benachteiligenden Hindernis-Strecken wie „Radwegen“ definitiv NICHT aus dem Auto rausbekommen.
Ich sehe leider auch eine unheilige Allianz zwischen Rad- und Autofahrern. Da sprechen sich ja auch viele Radfahrer dafür aus, die Fahrbahnen und gleich ganze Straßen dem Kfz-Verkehr vorzubehalten, indem man den Autofahrern die lästigen Verkehrshindernisse aus dem Weg räumt. Das ist letzten Endes Kfz-Förderung.
Wenn Sie meinen Blog doch bereits scheinbar gut kennen: Äußern Sie sich doch in diesem Zusammenhang bitte mal zur Problematik der B-10-„Radwege“ und dem fehlenden Winterdienst! Denn da wurde der Radverkehr ja auf die maximalst mögliche Art und Weise „separiert“.
So ist es, kapieren aber ein Großteil der Radaktivisten nicht.
Herzlichen Glückwunsch, wenn demnächst Verkehrsplanung sich demnächst nach Tageslaune derjenigen richtet, die sich zu Wort melden. Die Planer sind genauso Betroffene. Vor allem sind Planer Teil der Exekutiven und an die Vorgaben der Legislativen gebunden. Wobei Stadträte auch Teil der Exekutiven sind.
Wie auch immer man die Probleme an Kreuzungen ohne lange Wartezeiten für alle hinbekommen soll.
Hmm, entgegen der Ansatz funktioniert HTML-Tag nicht, jedenfalls nicht blockquote und q.
„Sie fahren gerne mit dem Rennrad“
Ich tue das nicht, ich benutze nur ein Tourenrad. Ich hoffe, das ist genehm.
„für Rennradfahrer sind die Radwege ohnehin meist nicht gepflegt genug.“
Ach, nur nicht gepflegt genug, so nach dem Motto, nicht genügend Luxuriös, der Herr Rennradfahrer möchte verwöhnt werden. Da man gerade hier auf jeder zweiten Seite etwas anderes nachlesen kann, gehe ich von Absicht in dieser Art der Darstellung aus. Schon Bautechnisch wird ALLES übergangen, hauptsache „Radweg“.
Im Gegensatz zu Dennis akzeptiere ich in Sachen Radweg nicht die Wünsche von irgendwem, wenn deren Erfüllung zu meinen Lasten geht. Das ist, wie man ebenfalls hier nachlesen kann, stets der Fall.
Bösartig wird es, wenn man die Außerkraftsetzung des Rechtsstaates durch das Recht des Stärkeren akzeptiert, es mit weiteren Radwegen zementieren und mich dem aussetzen will. Als Kirsche auf der Torte verlangt man zuletzt von mir, der ich mich ebenfalls über Erziehungsmaßnahmen beschwere, das ich ja wegen dieser Erziehungsmaßnahmen für Radwege stimmen müsse, für eben DAS Begründungsinstrument der Erzieher.
„Wie das geht können wir in einigen unserer Nachbarländer“
Wo denn? Nirgends, alles stets nur leere Worthülsen von den Habenwollern. Noch nie und nirgendwo haben Radwege für Radfahrer Vorteile gebracht. Alles andere wäre Gerichtsfest zu beweisen.
Mannometer, ist das plump.
Anm. DS: