Alltagserlebnisse (Teil 52)

Hier kurz und unregelmäßig notiert die (laufend durchnummerierten) mehr oder weniger netten Erlebnisse mit anderen Verkehrsteilnehmern. Ich bemühe mich auch, die Positiven zu dokumentieren!

Vorfahrt (6)

Tja. Da hätte es mich am Vormittag des 25. Juli doch beinahe erwischt. Ich befuhr (weil „nur“ mit dem „lahmen“ MTB unterwegs) das Wegelchen entlang der K 36 zwischen Lemberg und Ruppertsweiler. An der von mir in diesem Beitrag bemängelten Einmündung zum Gewerbegebiet hätte mir dann um ein Haar der Fahrer eines von links kommenden weißen Transporters die Vorfahrt genommen! Klar, wer rechnet denn dort auch mit von rechts kommenden Zwangs-Geisterradlern…!?

K 36 Lemberg (inzw. ohne Baustelle)

Auch dieser Weg steht auf der langen Liste der Wegelchen, die ich bei der Kreisverwaltung Südwestpfalz bemängelt habe. Die Lösung wird hier wohl so aussehen, dass man einfach kleine aufstellt Vorfahrt gewähren…! Der Berg kreißt aber leider immer noch; mehr dazu in einem folgenden Beitrag.

Überholmanöver (101)

Es ging an diesem Tag zum Planschen an den Seehof. Auf dem weiteren Weg dahin wurde ich dann in der Hinterweidenthaler Ortsdurchfahrt (B 427) mal wieder ohne jede Not äußerst eng in einer leichten Rechtskurve überholt (ca. 40 cm).

Überholmanöver (102)

Auch ganz „witzig“ war auf dem Heimweg das Überholmanöver eines schwarzen SUV in der engen und kurvigen Kopfsteinpflasterpassage in Bundenthal. Er zog sehr eng an mir vorbei und gefährdete auch noch den Gegenverkehr.

Hupen (38)

Hmmm. Vielleicht führen höhere Temperaturen zu größerer Hupbereichtschaft? Kam auffällig oft vor in den letzten (heißen) Tagen. Ein paar Kilometer weiter wurde ich dann in Höhe des (wegen durchgezogener Linie eigentlich aus Richtung Dahn nicht erreichbaren…) Parkplatzes unter dem Hochstein angehupt. Wohl weil ich die B 427, statt des eigenständigen Wieslauter-Radwegs benutzt habe. Ich hatte es aber eilig, da ich nochmal den Schienenbus knipsen wollte.

Überholmanöver (103)

Etwa an der gleichen Stelle in der Blocksbergstraße, an der ich vor ein paar Wochen von einem Lkw fast von der Fahrbahn gedrängt wurde, überholte mich am Abend des 25. Juli ein BMW-SUV. Der Abstand zu mir war okay, die Gefährdung des Gegenverkehrs hätte trotzdem nicht sein müssen. Das Tempo lag meine ich auch deutlich über 50 km/h.

Abbiegen (11)

§ 9 (3) S. 3 StVO:

Auf zu Fuß Gehende ist besondere Rücksicht zu nehmen; wenn nötig, ist zu warten.

Das gilt natürlich auch, wenn man in der Linksabbiegespur der Ampelkreuzung Landauer Str. – Kaiserstraße steht und in die Letztgenannte abbiegen will. Am Abend des 27. Juli gab der Lenker des Pkw vor mir regelrecht Vollgas, als die Ampel auf Grün wechselte. Anstatt den herannahenden und bevorrechtigten Gegenverkehr abzuwarten, bretterte er einfach nach links in die Kaiserstraße. Dort überquerten allerdings grade (bei grüner Fußgängerampel) eine Frau und ein Jugendlicher die Fußgängerfurt! Das war vollkommen rücksichtslos und eine glasklare Gefährdung! Nur ein paar Meter weiter bog er links auf den Parkplatz (neben der Spielothek) ab.

Ich persönlich liebe ja diese „Instant-Karma“-Videos bei Youtube – wenn regelrechte Verkehrsrowdys von der Polizei erwischt und angehalten werden. Dem Fahrer hätte ich es hier auch mehr als gegönnt, dass grade ein Streifenwagen um die Ecke kommt oder das grenzwertige Fahrmanöver von anderer Stelle aus beobachtet!

Überholmanöver (104)

Ein paar Meter weiter wurde ich dann noch in der Kaiserstraße ohne jede Not mal wieder sehr eng (ca. 30 cm) überholt.

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