Radweg-Ende in Kurve mit 10 % Gefälle

B 423 Glan-Münchweiler

Entlang der B 423 im Henschbachtal gibt es ebenfalls ein teilweise sehr schmales und abgesetztes Wegelchen. Es beginnt in Fahrtrichtung Glan-Münchweiler vor dem Ortsausgang von Henschtal. Man wird dort (also immer noch innerorts) erst für einige Meter per Gemeinsamer Geh- und Radweg auf den Bürgersteig gezwungen, um dann anschließend die beiden Fahrbahnen queren zu müssen. Dieses Prinzip liebe ich grade deshalb, weil man dann ja gem. § 10 StVO förmlich ausgebremst und schikaniert wird.

Allerdings kann man hier meines Erachtens die Blauschildmissachtung damit rechtfertigen, dass dieser Weg im Verlauf die Fahrbahn verlässt und ein paar Meter unterhalb dieser, hinter Bäumen und in mehr als 10 m Abstand verläuft.

Auch an der Einmündung der von Quirnbach kommenden L 352 hat man sich wieder mal große Mühe gegeben, dem die Vorfahrtstraße begleitenden B 423 Radverkehr per Vorfahrt gewähren seines Vorfahrt- bzw. Vorrangrechtes gem. § 9 (3) StVO zu berauben:

B 423, Einmündung Quirnbach

Das ist allerdings so noch nicht einmal mit Verweis auf die „5-Meter-Regel“ wasserdicht, da der Zickzack-Parcours über beide Inselchen auf der zweiten in weniger als 4 m Abstand zur B 423 verläuft. Es geht dann auf einem Wegelchen (am Beginn kaum 2 Meter schmal) weiter Richtung Glan-Münchweiler, beschildert noch mit einem uralten Z 244 der StVO von vor 1992.

B 423 Quirnbach

Wir nähern uns der Ortstafel von Glan-Münchweiler. Vorher steht am rechten Fahrbahnrand ein Zeichen 108, welches auf 10 % Gefälle hinweist. Eigentlich könnten wir nun vor der Ortstafel an einer noch einigermaßen übersichtlichen Stelle auf die Fahrbahn wechseln, um dem bergauf fahrenden Radverkehr nicht mit hoher Geschwindigkeit im Weg zu sein.

B 423 Glan-Münchweiler

Dürfen wir ja aber noch nicht. Wir müssen an der Ortstafel (innerorts, linksseitig, § 45 Abs. 9 S. 3 StVO) vorbei auf dem hier zudem wieder schmaler werden Wegelchen weiterfahren. Die Leitpfosten engen den lichten Raum noch zusätzlich ein.

B 423 Glan-Münchweiler

Das Wegelchen geht dann relativ abrupt in eine Gehweg Radverkehr frei über:

Es gibt an dieser Stelle allerdings gar keine Möglichkeit, vom Hochbord sicher herunterzukommen, also müssen wir wohl auf Schrittgeschwindigkeit herunterbremsen und bis zur nächsten Bordsteinabsenkung rollen. Direkt daneben weißt übrigens noch ein Zeichen 101 auf „Wegschäden“ hin.

Diese Stelle ist grade wegen der Kurvenlage und des Gefälles sehr unübersichtlich und wegen mit zu hoher Geschwindigkeit um die enge Kurve kommenden Autos eine reelle Gefahr für querende Radler. Eine sichere Querungshilfe im Sinne der VwV existiert natürlich ebenfalls nicht, nicht einmal ein Querender Radverkehr wollte man aufstellen. Es gäbe wohl wahrlich keine noch wesentlich blödere Stelle, einen Geh- und Radweg enden zu lassen!

Der übliche „Hauptsache-runter-von-der-Fahrbahn-Schrott“ halt.

2 Gedanken zu „Radweg-Ende in Kurve mit 10 % Gefälle“

  1. Das erinnert mich an die Einfahrt von Süden nach Essingen: nach murksiger Kreiselführung benutzungspflichtig durch Z240 linksseitig schön bergab und unten dann unmittelbar vor dem Ortseingang „Ende“ und eine artistische Bordsteinabsenkung. Scheint ein Baumuster zu sein…

    1. Ich hab mir die Ecke mal angekuckt. Fängt schon lustig an: Das Z 240 hing 2017 an einer Stelle, an der man nicht auf den Weg draufkam. 2018 hängt es dann ein Stück weiter nördlich. Allerdings scheint die durchgezogene Linie da noch ausreichend weit gezogen zu sein, um nicht rüberwechseln zu müssen. ;o) Das Ende ist in der Tat sehr „kreativ“, sogar mit „Radfahrer absteigen„!

      Wenn du Zeit und Lust hast, darfste gerne ein paar Wege in der Vorderpfalz fotografieren und beschreiben, ich bastel daraus dann jeweils einen schönen Beitrag! ;o)

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