Pedelecfahrer auf Radweg die Vorfahrt genommen

Pressemeldung der PD Landau vom 31. Juli 2018:

Maximiliansau (ots). Am 30.07.2018 befuhr um 10:40 Uhr ein PKW Fahrer die Seestraße in Richtung Pfortzer Straße. An der Einmündung wollte der PKW Fahrer nach rechts abbiegen und übersah hierbei einen auf dem Radweg fahrenden Pedelecfahrer. Durch den Zusammenstoß wurde der Zweiradfahrer leicht verletzt.

Scheint eine recht ruhige Straße zu sein, warum es da bebläute Radwege braucht, weiß wohl nur die zuständige Straßenverkehrsbehörde. Jedenfalls ein geradezu „klassischer“ Radwege-Unfall.

Nebenbei: Die „Seestraße“ heißt nicht „Seestraße“, sondern „Am See“! Und:

ein PKW Fahrer

Ist „Fahrer“ etwa eine neue, mir noch nicht bekannte Automarke…? Oder meint man etwa einen PKW-Fahrer? Grauenhaft, dass sich diese Deppenleerzeichen immer weiter ausbreiten… :oP

15 Gedanken zu „Pedelecfahrer auf Radweg die Vorfahrt genommen“

  1. Die Pfortzer Straße ist nicht ganz so ruhig, wie es aussieht. Die wird gerne und viel als Abkürzung von Hagenbach zur Autobahn genutzt. Das spart u.U. ein Stück Autobahnstau.
    Es gibt aber noch weiße Flecken in meiner Fahrradkarte. Mit dem Rad war ich da echt noch nie.

  2. Das ist echt peinlich. Auf dem Download-Foto in der Pressemeldung ist selbst der richtige Straßenname „Am See“ noch zu lesen.

    Wörth lässt seit Herbst 2017 durch die PGV das Radverkehrsnetz überarbeiten (radfahrende Bürgermeister können Wunder wirken).
    Zur Pforzer Straße kam da schon im November als erste Einschätzung in einem Foliensatz der PGV:


    Pfortzer Straße (Maximiliansau)
    Keine Gefahrenlage nach Kfz-Verkehrsstärke (< 4.000 Kfz/Tag) gegeben
    Mindestanforderung nach StVO und VwV- StVO erfüllt, aber
    – Zweirichtungsführung innerorts nur in Ausnahmefällen
    – Fehlende Sicherheitstrennstreifen
    – Unzureichende Sicherung an Zufahrten

    RWB aufheben
    Empfehlung/ Handlungsbedarf:
    – Richtungstreue Führung des Radverkehrs
    – Mischverkehr – ggf. Gehweg, Radverkehr frei beibehalten (richtungstreu)

    Das Problem und die Lösung sind also allen Akteuren bestens bekannt, woran es jetzt noch hängt, muss ich mal noch rausfinden.

    1. Wer oder Was ist die „PGV“?

      Das Problem und die Lösung sind also allen Akteuren bestens bekannt, woran es jetzt noch hängt, muss ich mal noch rausfinden.

      Tu das! Ich befürchte aber, dass das am Grundproblem nicht viel ändern wird. Denn der Pedelecfahrer hätte wohl recht wahrscheinlich auch ohne Benutzungspflicht den Gehweg benutzt.

      1. Oh, das ist PGV Hannover bzw. das Beratungsunternehmen von Dankmar Alrutz, der wiederum der leitende Kopf hinter den „Empfehlungen für Radverkehrsanlagen“, kurz „ERA“ und aktuell „ERA 2010“, ist und auch von den „Empfehlungen für Fußgängerverkehrsanlagen“, kurz „EFA“. Dazu hat er mitgearbeitet bei „Hinweise zur Signalisierung des Radverkehrs“, kurz „HSRa“.
        Aus diesen Schriften wiederum bauen die „Richtlinien für die Anlage von Stadtstraßen“, kurz „RASt 06“, Musterlösungen für das zusammen, was heute (OK, es ist von 2006) „Stand der Wissenschaft und Technik“ für eine Straße sein könnte und sollte. Eine StVB, die nur minimal etwas auf sich hält, hat sowas im Schrank (vielleicht sogar unter Verschluß? 😉 ), die besseren auf ihrem Schreibtisch und auch auf dem vom Bauamt.

        Es besteht dringender Verdacht, dass die Mitarbeiter mit den Werken des Unternehmensgründers bestens vertraut sind und diese zur realen Anwendung nachhaltig empfehlen.
        Über Details darin lässt sich trefflich streiten…

        1. Aha! Klingt doch höchst interessant. Ich persönlich halte ja gar nix von Privatisierung. Also dass bspw. irgendwelche privaten Unternehmen „quasi-amtliche“ Regelwerke wie die ERA 2010 und anderes Zeug entwickeln. Die haben nämlich auch Eigeninteressen – was man u. a. daran erkennt, dass der ganze Kram nicht öffentlich einsehbar ist, sondern man auch noch viel Geld dafür bezahlen soll! Nebenbei gilt natürlich dann auch, dass der, der die Studien und Werke bezahlt, Inhalte geliefert kriegt, die ihm schmecken.

          Und offenbar bezahlt also darüber hinaus auch die Stadt Wörth externe „Berater“ dafür, dass sie ihre ureigenen Aufgaben im Straßenverkehrsrecht überhaupt erfüllen kann. Ein Armutszeugnis! Da komm ich mir dann wieder sehr blöd vor, dass meine ganze Arbeit, die ich mir mit den ganzen Behörden mache, hingegen überhaupt nicht honoriert wird! Bzw. dass im ÖD allgemein ein sehr übler Personalmangel herrscht! Ein Schelm, wer dahinter System vermutet…!

          1. Tja, der Prophet gilt nichts im eigenen Land…

            Es gab 2016 nach 36 Jahren einen Wechsel an der Wörther Stadtspitze und seit dem ist da neuer Schwung vorhanden.
            Die Altlasten verschwinden dadurch nicht über Nacht, aber zumindest ein Anfang ist gemacht und Problembewusstsein ist vorhanden.
            So eine Bestandsaufnahme eines Radverkehrsnetzes macht sich halt nicht mal nebenbei zum Tagesgeschäft, vorallem nicht in endlicher Zeit. Da ist es sinnvoll das an spezialisierte Ingenieurbüros zu vergeben, dann ist auch die Chance größer, dass nicht wieder dasselbe wie in den letzten 4 Jahrzehnten rauskommt.

            Die FGSV, die die Richtlinien herausgibt, ist ein gemeinnütziger Verein, die Mitarbeit in den Arbeitsgruppen ehrenamtlich, die Auflage überschaubar, die Preise für Fachliteratur OK.
            Um überhaupt ein Dutzend Spezialisten zu so einem Thema zu haben, müssen die auch unterm Jahr mit ihrem Spezialgebiet beschäftigt sein, das wird nur bundesweit verteilt gehen, also Stadt für Stadt. Bei einem weisungsgebundenen Stab aus einem Verkehrsministerium (als hypothetischer Gegenentwurf zu freien Büros) wäre mir auch mulmig.

          2. Ein einzelner Bürgermeister über 36 Jahre…!?

            So eine Bestandsaufnahme eines Radverkehrsnetzes macht sich halt nicht mal nebenbei zum Tagesgeschäft, vorallem nicht in endlicher Zeit. Da ist es sinnvoll das an spezialisierte Ingenieurbüros zu vergeben, dann ist auch die Chance größer, dass nicht wieder dasselbe wie in den letzten 4 Jahrzehnten rauskommt.

            Im Prinzip schon, aber das ist halt die eigentliche Aufgabe von Straßenverkehrsbehörden. Dass die das nicht machen, weil sie es nicht können, weil die Ideologie des totalitären Personalabbaus und der Fusionierung von Gemeinden, Kreisen und Städten nicht hinterfragt wird, ist im Grunde eine Bankrotterklärung genau jener Politik!

            Die FGSV, die die Richtlinien herausgibt, ist ein gemeinnütziger Verein, die Mitarbeit in den Arbeitsgruppen ehrenamtlich, die Auflage überschaubar, die Preise für Fachliteratur OK.

            Mit den Hintergründen zu diesen „Vereinen“ muss ich mich bei Gelegenheit mal genauer beschäftigen. Den von vielen Radaktivsten gelobten ERA kann ich z. B. auch nicht sonderlich viel Positives abgewinnen. Wie die ominösen Verkehrsbelastungsdiagramme zustande kamen, bleibt da ja weiter ein gut gehütetes Geheimnis. Ebenfalls nicht nachvollziehbar ist für mich, wie es ein derartiger Blödsinn wie die Verschwenkereien mit Vorfahrtentzug in die ERA geschafft hat. Wer da Mitglied ist und was ihn (grade in Sachen Radverkehr) dazu besonders qualifiziert, ist auch nicht sonderlich transparent. Ich bleibe da also skeptisch.

            Aber bevor wir wieder zu weit ins OT abdriften. ;o)

  3. Vielleicht könnte der radfahrende Bürgermeister auch mal im abendlichen Berufs- und Einkaufsverkehr zur Rheinbrücke und vor allem zurück fahren. Dann gäbe es vielleicht Aussicht auf eine sichere Radverkehrsführung durch die Ein- und Ausfahrten zum Maximilian-Center.

    1. Die sicherste Führung Richtung Brücke ist da meiner Meinung nach ab der Eisenbahnüberführung die Fahrbahn: da ist nur zweimal Nachrang bei der Einfahrt in Kreisverkehre und eine einzige Auffahrt von rechts.
      Der Hauptverkehrsstrom läuft sowieso auf der parallelen Autobahn.
      Ob das Wegelchen hinter der Leitplanke Richtung Jet-Tankstelle mit den vielen Winkeln und Verkehrsinseln und Querungsstellen mit mieser Sicht und Vorfahrt-Achten überhaupt noch zur L540 gehört, könnte stark bezweifelt werden.
      Netterweise liegen da auch zuverlässig immer wieder für längere Zeit Glasscherben, die das im Zweifelsfall sowieso unzumutbar machen…

      1. Im Bereich der Jet-Tankstelle würde ja auch die 5m-Regel greifen.
        Ganz unbegreiflich ist mir, dass man ausgerechnet unter der Vorbrücke den Radweg Richtung KA aufgehoben hat. Hier wäre der Weg ausnahmsweise mal ausreichend breit, und jetzt müsste ich vor und nach der Brücke die Straßenseite wechseln.

  4. Nochmal zum Fädchen PGV usw.
    Es ist durchaus üblich und m.M. auch legitim, dass sich Behörden externer Fachleute bedienen. Es macht nicht immer Sinn, für alles und jedes den entsprechenden Fachmann vorzuhalten, bis der entsprechende Fall eintritt. Ich lebe da z.T. auch davon, mache sozusagen die Zuarbeit, aber die letzte Entscheidung liegt immer beim Kunden, ob Behörde oder Industrie.
    Was ich eher bedenklich halte, ist die Art und Weise, wie Normen, Richtlinien usw. entstehen. Da geht es in den seltensten Fällen um Sachverstand. Das ist reine Lobbyarbeit. Und irgendwie ist an Richtlinien, die Radverkehr betreffen, sehr deutlich zu erkennen, das hier die Autofahrerlobby die beste Arbeit macht.

    1. Es ist durchaus üblich und m.M. auch legitim, dass sich Behörden externer Fachleute bedienen.

      Das kann in Einzelfällen Sinn machen – aber das hat in den letzten Jahren meines Erachtens teils absurde Blüten getrieben. Für den Steuerzahler ist das meistens um Welten teurer. Grade (wie du auch anmerkst) im Hinblick auf Lobbyismus – wenn private Unternehmen Mitarbeiter direkt in Behörden entsenden und teilweise dafür bezahlen, ihre Interessen durchzudrücken; Stichwort „Leihbeamte“; gutes Buch zu dem Thema.

      Es macht nicht immer Sinn, für alles und jedes den entsprechenden Fachmann vorzuhalten, bis der entsprechende Fall eintritt.

      Dann stimmt halt was mit der Ausbildung bzw. dem Studiensystem nicht, wenn der Staat es nicht schafft (oder schaffen will oder schaffen darf…), sein eigenes Personal entsprechend zu schulen. Denn hier geht es um hoheitliche Tätigkeiten – und da haben (naiv-demokratisch betrachtet) Leute, die private Interessen bedienen und verfolgen, m. E. nix verloren!

      Ich lebe da z.T. auch davon,

      Du bist in der Frage also ein wenig befangen… ;o)

      Und irgendwie ist an Richtlinien, die Radverkehr betreffen, sehr deutlich zu erkennen, das hier die Autofahrerlobby die beste Arbeit macht.

      Ja, eben. Aber das wird nicht dadurch besser, indem man auch noch externe Unternehmen (deren Personale sicher nicht nur aus Radfahrern bestehen…) gegen teuer Geld damit beauftragt, den Bestand an Radverkehrsanlagen im Hinblick auf deren Rechtmäßigkeit hin zu überprüfen. Grade DAS ist die ursprüngliche Aufgabe von Straßenverkehrsbehörden. Die oft nur nicht wahrgenommen wird, weil es an Personal fehlt und damit anderes stets wichtiger ist. So kann man mit den Zuständen einer Bananenrepublik auch noch Steuergelder abgreifen.

      Denn ich seh in dem Zusammenhang dann halt auch nicht ein, für meine ganze Arbeit, die ich mir da mache, (im Gegensatz zu derartigen „Beratern“) nicht für meine „Dienstleistungen“ entlohnt zu werden! Ja, da muss ich mich ja fast davor fürchten, dass mich derartige Unternehmer nicht verklagen, weil ich ihnen die Arbeit wegnehme! ;o)

      1. Ja und Nein.
        Das Problem entsteht erst durch absolut wirre Vorgaben der StVO und VwV-StVO und zusätzlichen Sonderregelungen für den Radverkehr mit x-Ausnahmen von Ampel bis Zusatzzeichen. Erst dadurch wird Radverkehrsführung erst zu einem leicht aus dem Ruder laufenden Chaos an widersprüchlichen Anordnungen. Dazu noch bauliche Standards. Dass es dann tatsächlich sinnvoll benutzbar sein muss, kommt noch dazu.

        In allen Belangen regelgerecht geführter Radverkehr ist schlicht die Königsdisziplin einer Verkehrsplanung.
        Die meisten scheitern daran, weil sie den tatsächlichen Aufwand unterschätzen und dann halbgares stehen lassen, tagtäglich zu sehen.

        Jede Straßenverkehrsbehörde sollte dankbar sein, solange sie Radverkehr auf der Fahrbahn führen kann und sich um etliche zusätzliche Probleme keine Gedanken machen muss. Da ist der Hinweis, dass es andere Gemeinden nur mit massiver externer Hilfe schaffen, das einmal im Überschwang Errichtete überhaupt in einen halbwegs regelkonformen Zustand zubringen (baulich immer noch zweifelhaft), doch als Mahnung zu sehen.
        Wer erst gar nicht einsieht, dass er „für das bisschen Radverkehr“ und „das ist doch alles schön so“ vielleicht doch noch mal jemanden fragen sollte, der sich auskennt, und sei es nur den einen immer wieder nervenden Radfahrer vor Ort ;), der ist „Autolobbyist“. Wenn die planende Arbeit dann nicht vom Amt selbst durchgeführt wird, ist die dadurch auch nicht weniger wertvoll, eher im Gegenteil, es ist so die Erfahrung aus einigen tausend beurteilten Kilometern und den Problemen in duzenden Städten vorhanden, statt nur von den paar hundert zusätzlichen Metern innerorts aus dem Neubaugebiet im letzten Jahrzehnt, der Rest wird sowieso nicht ohne Anlass nochmal angefasst. Ob das Ergebnis und das mögliche Ermessen dann zum Wohl oder Wehe des Radverkehrs eingesetzt wird, ist ja weiterhin durchaus die Entscheidung der Behörde und auch abhängig von der vorgegebenen Marschrichtung der Politik vor Ort. Im besten Fall bleibt nach einer solchen Aktion auch etwas Kompetenz kleben und wirkt in den nächsten Jahren weiter.
        Außerorts ist dann eh wieder der LBM dran, von dem hingegen erwarte ich da eine Kompetenz, die einem Landesbetrieb auch würdig ist, die müssen es selbst nicht nur tun sondern auch können können!

        1. Das ist in etwa das, was ich sagen wollte, nur besser ausgedrückt :).
          Externe liefern ja keine Entscheidungen, sondern Entscheidungsgrundlagen.
          Und einem planenden Ingenieurbüro ist es ziemlich egal, wo der Radverkehr geführt wird.

        2. Das Problem entsteht erst durch absolut wirre Vorgaben der StVO und VwV-StVO und zusätzlichen Sonderregelungen für den Radverkehr mit x-Ausnahmen von Ampel bis Zusatzzeichen.

          Ja, eben. Die StVO kann man ja für den Verkehr als Betriebssystem (IT) verstehen. Und da führen Radwege ständig zu „schweren Ausnahmefehlern“! Es ist schlicht und ergreifend bescheuert, zwei getrennte Infrastrukturen auf einer Ebene zu planen und zu bauen. Wenn das ganze baulich schon wenig bis überhaupt nicht sinnvoll (und vor allem gleichberechtigt) zu realisieren ist, kann am Ende auch von den Verkehrsregelungen her (z. B. durch blaue Schilder) nur Schrott dabei rauskommen. Deshalb ist und bleibt der „sichere Radweg“ halt eine Illusion. Welcher den Status des Radverkehrs als sprichwörtliche Randerscheinung festigen soll.

          In allen Belangen regelgerecht geführter Radverkehr ist schlicht die Königsdisziplin einer Verkehrsplanung. Die meisten scheitern daran, weil sie den tatsächlichen Aufwand unterschätzen und dann halbgares stehen lassen, tagtäglich zu sehen.

          Selbst wenn alles „regelgerecht“ wäre, käme wohl oft noch (systemischer) Murks bei raus. Weil auch die gegenwärtigen „Regeln“ auch nicht unbedingt dazu taugen, dass, was auf den Plänen da so schön aussieht, auch tauglich werden zu lassen. Ich kann mir sogar vorstellen, dass der Unfug in Hinterweidenthal sicher sogar im Großen und Ganzen den „Regeln“ entspricht. Und die Mehrzahl der Radler findet das auch noch toll!

          Wer erst gar nicht einsieht, dass er „für das bisschen Radverkehr“ und „das ist doch alles schön so“ vielleicht doch noch mal jemanden fragen sollte, der sich auskennt, und sei es nur den einen immer wieder nervenden Radfahrer vor Ort ;), der ist „Autolobbyist“.

          Mit dem Urteil können die Leute gut leben. Ich fühl mich ja zunehmend wieder von der heimischen Straßenverkehrsbehörde ignoriert – das letzte Gespräch ist ein halbes Jahr her und zu meinen weiteren Einwänden erhalte ich überhaupt keine Stellungnahmen. Auch zu einer großen städtischen Verkehrsschau hatte man mich nicht eingeladen. Weil ich nicht im ADFC sei…! Und der örtliche ADFC fällt eigentlich durch überhaupt nichts auf; der hatte sich sogar gegen die Freigabe der örtlichen FuZo für Radler ausgesprochen. Obwohl in der VwV drinsteht, dass man Rat auch bei sachkundigen Radlern suchen sollte, wird das quasi ständig ignoriert.

          Jede Straßenverkehrsbehörde sollte dankbar sein, solange sie Radverkehr auf der Fahrbahn führen kann und sich um etliche zusätzliche Probleme keine Gedanken machen muss.

          Tja. Die Mehrzahl der Radfahrer samt ihrer Interessenvertreter nähren aber leider weiter die liebgewonnenen Ängste vorm Überfahrenwerden von hinten – und schreien nach „mehr Radwegen“. Und kriegen sie dann auch. Nach meinem Empfinden hauptsächlich deshalb, weil wohl 90 % dieser Leute die meisten ihrer Wege im Auto zurücklegen und Radfahrer (also auch sich selbst) deshalb als „Verkehrshindernisse“ betrachten.

          Wenn die planende Arbeit dann nicht vom Amt selbst durchgeführt wird, ist die dadurch auch nicht weniger wertvoll,

          Zur Privatisierung nochmal: Das seh ich weiter grundsätzlich anders. Es mag sein, dass jetzt, da das Kind schon im Brunnen liegt, es das kleinere Übel ist, auf „externen“ Sachverstand zurückzugreifen, statt weiterzupennen. Aber auch hier sehe ich strukturell keine besonderen Vorteile; es kann nämlich auch noch schlimmer werden, wenn ein Unternehmen beauftragt wird, welches ebenfalls primär nur die Verdrängung des Radverkehrs runter von der Fahrbahn im Sinn hat. Im Grunde ist schon die Beauftragung eines Solchen ein Zeichen dafür, dass Grundlegendes nicht stimmt.

          Außerorts ist dann eh wieder der LBM dran, von dem hingegen erwarte ich da eine Kompetenz, die einem Landesbetrieb auch würdig ist, die müssen es selbst nicht nur tun sondern auch können können!

          Wieso – der LBM ist doch kompetent! Darin, den Radverkehr außerorts von der Fahrbahn auf einseitige, schmale Zweirichtungs-Wegelchen zu verbannen! Er zeigt, dass ihm die Verkraftfahrstraßierung besonders am Herzen liegt.

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