Auf einer meiner Touren in die Nordpfalz fielen mir vor einiger Zeit an der L 395 zwischen Kaiserslautern-Vogelweh und Einsiedlerhof drei nagelneue an der grade erst fertiggestellten Einmündung zu einem neuen Gewerbegebiet auf. Radfahrer, die die Fahrbahn der L 395 befahren, werden so gezwungen, auf etwa 25 Metern den Bürgersteig direkt an einer ebenfalls neu eingerichteten Bushaltestelle zu benutzen.
In beiden Richtungen (also auch linksseitig)! Das Dritte hängt am extra eingerichteten Verbindungsweg von der Einmündung zum abgesetzten Geh- und Radweg.
Das ist so in dieser Form natürlich völliger Nonsens. Bei der Anordnung wurde offenkundig nicht berücksichtigt, dass der südlich der L 395, hinter dem Wald in einem Abstand von ca. 15 bis 25 Metern verlaufende Weg nicht benutzungspflichtig ist. Das hatte ich (irrtümlicherweise) über den Mängelbogen gegenüber der Kreisverwaltung Kaiserslautern beanstandet, obwohl der gesamte Weg innerhalb des Gebiets der Stadt Kaiserslautern liegt. Man leitete den Einwand netterweise an die zuständige Stelle innerhalb der Stadtverwaltung weiter.
Vor einigen Monaten hatte ich schon einmal probeweise bei der Stadtverwaltung KL die Beschilderung der Hohenecker Straße mit bemängelt, erhielt aber auf meine an das allgemeine Postfach (e-mail-Adressen für einzelne Sachbereiche waren nirgends zu finden) gerichtete e-mail keine Antwort. So teilte mir die Kaiserslauterer Straßenverkehrsbehörde am 25. Juli Folgendes mit:
Der zwischen Einsiedlerhof und Vogelweh verlaufende Geh- und Radweg ist, wie Sie richtig schreiben, deutlich (ca. 25 Meter) von der Kaiserstraße abgesetzt und gilt somit als selbständig geführter Geh- und Radweg, unabhängig von der in der Nähe verlaufenden Kaiserstraße. Insofern kann die Beschilderung durch Zeichen 240 auch keine Benutzungspflicht auslösen. Die Beschilderung des neuen kurzen Abschnitts vom Geh- und Radweg entlang Kaiserstraße zum neu erschlossenen Gewerbegebiet löst derzeit eine Benutzungspflicht aus. Die Zeichen 240 werden durch Zeichen 239 mit dem Zusatzzeichen 1022-10 ersetzt. Radfahrer dürften den Gehweg dann zwar benutzen, sind aber nicht dazu verpflichtet.
Schön, dass die durch
ersetzt werden!
Noch schöner ist eigentlich: da hat es mir tatsächlich mal eine Straßenverkehrsbehörde schriftlich gegeben, dass ein Geh- und Radweg wegen zu großen Abstands zu einer Straße ein selbständig geführter Weg ist, der daher auch nicht benutzungspflichtig ist!
Da ich nun auch eine direkte Ansprechpartnerin in der Kaiserslauterer Straßenverkehrsbehörde gefunden habe, habe ich gleich angekündigt, noch auf weitere, zweifelhaft benutzungspflichtig beschilderte Wege in Kaiserslautern hinzuweisen. Auch bzgl. des Ampel-Problems in Vogelweh bat ich um Aufklärung, ob man nun bei rot halten muss oder nicht?
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Update 19. Oktober 2018
Das Beitragsbild wurde ersetzt.