„Radfahrer absteigen“ in Reinheim

Radfahrer absteigen

Am 21. Februar 2018 schrieb ich der Sachbearbeiterin der Straßenverkehrsbehörde (StVB) des Saarpfalz-Kreises eine e-mail mit u. a. folgenden Inhalt:

da ich heute wieder in Ihrem Zuständigkeitsgebiet unterwegs war: (…)

  • An der (ehemaligen…?) L 208 („Zum Litzelbach“) zwischen Reinheim und Niedergailbach liegt ein in beide Richtungen benutzungspflichtiger Z-240-Weg. Er dürfte aber kaum breiter als 2 Meter sein. Außerdem fehlen die Querungshilfen und das Ende bei Niedergailbach liegt direkt an einer uneinsehbaren Stelle hinter einer Kapelle. Mindestens die linksseitige Bpfl. ist aufzuheben.

Unnötig zu erwähnen, dass ich auf diese e-mail keine Antwort erhielt oder gar eine Aufhebung der Benutzungspflicht (wenigstens der linksseitigen) hätte beobachten können (was allerdings wohl auch an einer Erkrankung der Sachbearbeiterin lag).

Als ich am 2. August das schmale Wegelchen an der ehemaligen L 208 (die jetzt nur noch eine Gemeindestraße mit dem Namen „Zum Litzelbach“ bzw. „Am Staaten“ ist) hinab Richtung Reinheim fuhr und hinter der Ortstafel an der neuen Einmündung (rechts neben den beiden Wohnhäusern) zur ebenfalls neuen Kindertagesstätte vorbeikam, fand ich nicht nur ein übliches Vorfahrt gewähren vor, sondern zwei Haltelinien und gar auch noch das beliebte Zusatzzeichen 1012-32, welches dem Radfahrer, der immerhin verpflichtend auf einem Gemeinsamer Geh- und Radweg unterwegs ist, die Mutation zum Fußgänger befiehlt! Dass dieses Zusatzzeichen insgesamt recht witzlos ist, hab ich ja hier schon einmal kurz erwähnt. Noch absurder macht es die Tatsache, dass direkt im Anschluss ein kurzer „Schutzstreifen“ beginnt, auf den der Radfahrer sein Rad wohl schieben soll. Und dies gar in beiden Richtungen!

Nicht zuständig

Auf meine Beschwerde erhielt ich dann am 10. August von der StVB des Saarpfalz-Kreises kurz und knapp diese Antwort:

Hinsichtlich der Situation an der L208 zwischen Reinheim und Niedergailbach darf ich Sie bitten sich zuständigkeitshalber an die Gemeinde Gersheim zu wenden.

Innerorts sind im Saarland also wohl noch die einzelnen Gemeinden zuständig. Das fiel denen wohl auch erst auf, nachdem ich wegen der anarchistischen Zustände in Homburg beim saarländischen Verkehrsministerium eine Fachaufsichtsbeschwerde gegen die StVB des Saarpfalz-Kreises eingereicht hatte!

Foto-Dokumentation

Am 14. August nahm ich mal wieder die große Kamera mit, um diesen Blödsinn zu dokumentieren. Wir beginnen am Ortsausgang von Niedergailbach an der Marienkapelle. Wegen des besonders blöden linksseitigen Radweg-Endes (von Reinheim kommend) hat man wenigstens Querender Radverkehr mit 30 km/h angeordnet:

Marienkapelle

Noch deutet nichts auf einen Radweg hin:

OA Niedergailbach

Huuuuch, war das im Augenwinkel etwa ein Gemeinsamer Geh- und Radweg?

Blauschild am OA

An der Form des Verkehrszeichens unter dem Vorfahrtstraße erkennt man bereits den Witz, der den Radfahrer, der den linksseitigen Weg hinauffährt, dort erwartet – nämlich ein Stop-Schild! Ein Gehweg stellt klar, dass es hier nur auf der Fahrbahn weitergeht. Die Furt soll wohl eine saarländische Interpretation einer „sicheren Querungsmöglichkeit“ im Sinne der ERA 2010 darstellen.

Man sieht auch, dass man an diesem Eck so gut wie nix sieht. Ich stell mir vor, wie ein grade am Stopschild angehalten habendes Ömm’chen wieder versucht, in die Pedale zu kommen und zu beschleunigen – und währenddessen von einem die 30 km/h ignorierenden, um die Ecke schießenden Autofahrer über den Haufen gefahren wird.

Stop an der Marienkapelle

Aber genug der düsteren Gedanken! Fahren wir das schmale Wegelchen (es dürften definitiv keine 2 Meter sein) weiter, quert dieses u. a. die Zufahrt zum Sportplatz. Ohne Furt. Unter dem (über dem Hinweisschild zum Sportplatz hängenden) Vorfahrt gewähren hat es natürlich auch kein querender Radverkehr aus beiden Richtungen. Das gilt auch für alle anderen Einmündungen:

Sportplatz

Und dann nähern wir uns schon dem „Highlight“; nebenbei innerorts (ohne „Gefahrenlage“ – und so weiter…):

Ortsschild Reinheim

„Radfahrer absteigen“! Wahnsinn! Aber irgendwie inkonsequent – eigentlich hätte es da doch aufgrund der „Haltelinien“ statt eines kleinen Vorfahrt gewähren eher ein Stop-Schild sein müssen. Pah, was für Amateure…!

Zufahrt Kita

Auch fein: Die Furt hat man gelassen bzw. neu bepinselt. Der dort von rechts ausfahrende Verkehr muss aber ausdrücklich erst 5 m später Vorfahrt gewähren, ein querender Radverkehr aus beiden Richtungen gibt es auch keins…!

In 5 Metern Vorfahrt gewähren

Ein paar Meter hinter der Ortstafel versteckt sich übrigens noch ein 30 km/h – das wurde dort wegen der Kita angeordnet, ist nur von 7 bis 17 Uhr zu beachten und gem. § 45 (9) S. 4 Nr. 6 StVO grundsätzlich erst einmal rechtmäßig. Tempo 30 ist also noch ein Grund mehr, hier nicht mehr von einer „Gefahrenlage“ zu sprechen und den überflüssigen Geh- und Radweg bereits an der Ortstafel enden zu lassen. Oder ihn einfach komplett zu entbläuen! Denn auf dieser Straße ist verdammt wenig los. Sonst wär sie ja auch sicher nicht zur Gemeindestraße herabgestuft worden.

Tempo 30

Mit dem Trio am 2. Haus hatte ich mich übrigens kurz unterhalten. Die erzählten mir unter anderem, dass auf dem extrem schmalen, an den Geh- und Radweg anschließenden „Schutzstreifen“ vor den Häusern sogar permanent Geisterradler unterwegs wären. Und die Fahrerin des dunklen Autos wurde dort schon wegen der 30er-Schilder geblitzt. Nunja, das nächste Ticket könnte sie kriegen, weil sie hier ja auf dem „Schutzstreifen“ parkt. ;o)

Besonders lustig dann auch wieder der Beginn des (nebenbei nur 750 m langen) Weges in Richtung Niedergailbach; einmal mehr fehlt eine „sichere Querungsmöglichkeit“. Und irgendwie ist das Gemeinsamer Geh- und Radweg mit dem Pfeil nach links da auch irreführend:

Links rüber?

Denn auf der linken Seite steht gar kein Gemeinsamer Geh- und Radweg; folglich ist das da drüben gar kein Radweg! Auch wenn ich persönlich das für eine kreativ-akzeptable Art und Weise hielte, Radwege ohne Benutzungspflicht zu beschildern! ;o)

Trotzdem steht sogar auf der linken Seite ebenfalls ein Vorfahrt gewähren mit der Aufforderung, abzusteigen! Da hat man wohl schon die Geisterradler fest mit einkalkuliert:

Radfahrer absteigen

Eine großartige Sache; ich bin gespannt, was mir die Gemeinde Gersheim auf meine Beschwerde antworten wird!

Eine rote Furt – ohne Vorfahrt!

Ein paar Meter weiter kreuzt dann übrigens noch der Glan-Blies-Weg (auf der Trasse der leider abgebauten Bliestalbahn, am alten BÜ Reinheim) die zur Gemeindestraße herabgestufte ehemalige Landstraße 208. Man hat dort eine rote Furt quer über die Fahrbahn gepinselt, obwohl der Radfahrer hier gar keine Vorfahrt hat! Aus Frankreich kommend sieht das aber so aus, als müsste man da nicht anhalten, sondern dürfte drüberbrettern:

BÜ Reinheim

Ist aber nicht! Verdeckt hinter dem Busch und einer Radweg-Übersichtskarte versteckt sich noch ein kleines Vorfahrt gewähren:

Verstecktes Z 205

Das ist grade auch deshalb irreführend und gefährlich, weil der Radverkehr auf dem Glan-Blies-Weg an vielen Einmündungen von untergeordneten Straßen und Wegen sogar Vorfahrt hat, so z. B. auch hier bei Blickweiler, ebenfalls mit rot markierter Furt:

Blickweiler

Ganz süß find ich übrigens die Warnhinweise auf die (m. E. überflüssigen und gefährlichen) Poller:

Achtung Poller

Das wär doch ein prima Symbolfoto für die Kritiker von „Protected bike lanes“…? ;o)

Folgebeiträge

Post aus Gersheim

Fahrbahn frei bei Reinheim

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