Der Radweg entlang der L 700

Ab hier RwBp

Vor einigen Monaten hatte ich hier ja mal das Wegelchen am Zweibrücker Turbokreisel vorgestellt und kurz angemerkt, dass weiter südlich noch weitere Wegelchen um zwei Kreisverkehre herum dem die L 700 befahrenden Radfahrer das Leben schwer machen. Die sind zwar an und für sich nix besonderes, unspektakuläre Beispiele für die ganz normale Fahrbahnverbannung durch angeordnete Benutzungspflichten per Gemeinsamer Geh- und Radweg. Solche einfachen Grundlagen aus der VwV wie z. B. Stetigkeit interessieren da nicht; auch die Vorgaben der ERA 2010 als auch die Erkenntnisse aus der Unfallforschung werden von der Zweibrücker Straßenverkehrsbehörde munter ignoriert. Mehr zur Gefährlichkeit von Radverkehrsführungen um Kreisverkehre im Beitrag zum geplanten Ixheimer Kreisel.

Dieser Weg stand im September 2017 auf der langen Liste der damals 8 Tagesordnungspunkte umfassenden Radverkehrsschau der Kreisverwaltung Südwestpfalz. Die es bis heute nicht geschafft hat, auch an nur einem einzigen Weg irgendeine Ent- oder Umbeschilderung vorzunehmen. Man kreißt und kreißt und kreißt… Der Zweibrücker Straßenverkehrsbehörde ging ich damit auch schon seit März 2017 auf die Nerven.

Luxemburger Straße

Beginnen wir die Dokumentation (von Süd nach Nord) noch auf dem Gebiet des Kreises Südwestpfalz an der Einmündung der Luxemburger Straße in die L 700. Es gibt in beide Richtungen keine Radwegschilder; es handelt sich hier also um reine Gehwege:

Luxemburger Straße

Am 31. Oktober 2017 hatte ich hier (in Richtung Hornbach fahrend) ein „interessantes“ Gespräch mit einem jungen Mann darüber, was eigentlich ein „Radweg“ ist – und was nicht. Von Süden kommend (und nur aus dieser Richtung) ist das nur deshalb ein gem. Geh- und Radweg, weil an der Abzweigung eines Feldwegs ein einsames Gemeinsamer Geh- und Radweg steht. Jenes hat für Radfahrer, die die L 700 befahren, keinerlei Auswirkung, da man in der Folge an keiner Stelle auf den (recht schmalen) Weg auffahren kann. Genau genommen kann man als Radfahrer jenen Weg von Süden kommend (wenn ich mich nicht völlig irre) auch gar nicht legal erreichen, da alle Wirtschaftswege in diesem Bereich (wie üblich) mit Verbot für Fahrzeuge aller Art (ohne Radverkehr frei) für Radfahrer gesperrt sind. Wer als Gehwegradler (ohne Geländerad) diesen abgesetzten und nicht straßenbegleitenden Weg in Richtung Süden benutzt, kann ab der Kreuzung an der Unterführung über Asphalt nur noch rechts runter nach Althornbach oder links in Richtung Mauschbach. Der Feldweg in Richtung Hornbach ist hingegen nur geschottert.

Flughafen-Kreisel

Den Wechsel der behördlichen Zuständigkeit erkennt man spätestens dann, wenn man den Kreisel am (insolventen und für Personenflüge geschlossenen) Flughafen auf Zweibrücker Gemarkung erreicht – denn dann hat die Fahrbahnradelei ein Ende und man wird ab hier auf den (immerhin mal nicht zu schmalen, dafür aber nur gepflasterten) Gehweg gezwungen. Wenn man in der Lage ist, das längs zur Fahrbahn stehende Gemeinsamer Geh- und Radweg überhaupt erkennen zu können:

Ab hier RwBp

Das nächste an der Einmündung der Berliner Allee ist allerdings etwas schwerer zu übersehen:

Einmündung Berliner Allee

Damit die Autofahrer auf der L 700 ab hier freie Bahn haben, ist natürlich im Anschluss eine linksseitige Benutzungspflicht angeordnet. Die gegenläufigen Pfeile unter dem blauen Z 240 verdeutlichen, dass man hier auch in beiden Richtungen auf dem Gehweg radeln muss. Die Deppenleerzeichen sind übrigens inzwischen auch schon in amtlichen Straßennamen zu finden: „Europa Allee“…! Da gehört gemäß deutscher Rechtschreib-Regeln ein Bindestrich dazwischen.

Europa-Allee Richtung Zweibrücken

Nun gut. Hier geht es dann anschließend weiter in Richtung Zweibrücken. Grade im Dunkeln ist das sicher sehr lfrustig.

Da geht's weiter

Geisterradelei All Inclusive

Ein besonders interessanter Aspekt an derart radikal verbläuten Kreisverkehren ist, dass die Straßenverkehrsbehörden auf das Rechtsfahrgebot stets vollkommen pfeifen – und die Wege um den Kreisel einfach in beide Richtungen mit Gemeinsamer Geh- und Radweg beschildern, hier die Ansicht an der 1. Einfahrt aus Süden nach links:

Linksrum geht auch

Logischerweise verstoßen wir so automatisch gegen die linksseitige (sogar mit zwei Pfeilen bekräftigte) Benutzungspflicht, wenn wir den Kreisel (naturgemäß) rechtsrum umfahren. In Richtung Hornbach müssen wir nebenbei hier also (bis zur Einmündung der Luxemburger Straße) auf dem Gehweg bleiben. Auch die Einmündung zur Maastrichter Straße ist natürlich mit blauen Lollies verunstaltet:

Einmündung Maastrichter Straße

Immerhin stehen hier nirgendwo die üblichen, kleinen Vorfahrt gewähren. Dazu die Stellungnahme der Sachgebietsleiterin der Zweibrücker Straßenverkehrsbehörde vom 13. Juni 2017:

Im KV-Flugplatz besteht wieder ein Vorrang und daher gibt es keine kleinen VZ 205. Danach geht es weiter Richtung Hornbach als gemeinsamer GW+RW.

Einmündung Göteborger Straße

Das bleibt leider nicht so doll; gewohnt willkürlich wird es dann an der kommenden Einmündung der Göteborger Straße:

Göteborger Straße (Nord)

Richtig schön übersichtlich, oder? Und das Gemecker darüber, dass hier mal wieder ein Bauunternehmen auf die RSA pfeift, spare ich mir an dieser Stelle. Man ahnt bereits, dass hier die ominösen „5 Meter“ herangezogen werden, um den Radfahrer hier willkürlich seiner Vorfahrt zu berauben. Die damals angekündigten „kleinen“ Vorfahrt gewähren hat man sich aber immer noch nicht getraut, aufzustellen. Auch die Furt existiert noch.

Dazwischen liegt die Einmündung zur Göteborger Str. Auch hier fehlen die kleinen VZ 205 und die Furtmarkierung muss weg, da der Radfahrer nachrangig ist.

Der Radfahrer ist nachrangig. Basta! Schön, es mal so kurz und prägnant formuliert zu kriegen. Warum genau er (trotz vermeintlicher Benutzungspflicht) auf einem Gemeinsamer Geh- und Radweg entlang einer Vorfahrtstraße nachrangig sein soll, wird nicht erklärt.

In Richtung Süden sieht es übrigens auch nicht doller aus:

Göteborger Straße (Süd)

Kreisel am Eisstadion

Wir erreichen dann als Nächstes den Kreisel am Eisstadion. Hier gibt es einige Lücken in der Blaubeschilderung, dafür tun sich dann wieder die üblichen Widersprüche auf. Rechts herum (Richtung Prager Ring):

Einfahrt aus Süden

Linksrum (zur Pariser Straße hin) hängen jedoch keine Radwegschilder mehr:

Linksherum

Die Einmündung des Prager Rings (zum Outlet führend) muss ebenfalls auf dem Gehweg überquert werden:

Die Klarstellung per Gehweg werden wir noch öfter zu Gesicht kriegen. Das Ende des Grauens naht – wir dürfen danach endlich wieder auf die Fahrbahn der L 700. Um dann halt am Turbokreisel evtl. in eine linksseitige Endlosschleife geschickt zu werden.

Ende des Grauens

Linksrum Richtung Hornbach

In Richtung Süden beginnt hier das Elend auch schon wieder. Verstoßen wir eigentlich gegen eine linksseitige Benutzungspflicht, wenn wir auf der Fahrbahn bleiben und den Kreisel rechtsrum umfahren?

Links herum?

Die Einmündung des Prager Rings, im Hintergrund erkennt man die anschließende rechtsseitige Benutzungspflicht Richtung Süden (Göteborger Str.):

Prager Ring linksseitig

Rechtsrum Richtung Hornbach

Fahren wir ganz normal rechtsrum, holt uns in der namenlosen Firmenzufahrt ein uraltes Z 244 von der Fahrbahn; auch die Pariser Straße müssen wir somit anschließend auf dem Gehweg queren:

Querung Pariser Straße

Die Straßenverkehrsbehörde dazu am 13. Juni 2017:

Um den KV herum liegt ein gemeinsamer GW+RW. Da der Kreisverkehr bevorrechtigt ist, stehen hier an den Querungen korrekter Weise keine kleinen VZ 205. Die Wege die ansonsten an den KV abgehen sind nur Fußwege (VZ 239).

Mal hö, mal hott. Dass man auch explizit durch mehrere Gehweg klarstellt, dass dahinter wieder die ganz normale Fahrbahnpflicht herrscht, macht das Ganze eh wieder in der üblichen Art und Weise widersprüchlich.

Alternativen

Da mir das (grade mit dem Mountainbike) einfach zu blöd ist, nutze ich recht oft die Route über die Berliner Allee, die Greenwichstraße, Göteborger Straße und die Pariser Straße. Das zwingt einen zwar immer noch an einigen Ecken zur Missachtung der bebläuten Kreisel und man muss einmal an der Kreuzung Göteborger Str. die Vorfahrt der L 700 achten – ist aber insgesamt angenehmer zu fahren – und die Strecke in etwa gleich lang.

Stetigkeit?

Meiner Ansicht nach ist die radikale Bebläuung von Kreisverkehren sowieso grob rechtswidrig – vor allem, wenn es wie hier an der L 700 nur einen einzelnen Gemeinsamer Geh- und Radweg gibt. Somit mangelt es für den aus allen Nebenstraßen kommenden Radverkehr an der Grundvoraussetzung einer notwendigen Stetigkeit, da hier die Benutzungspflicht teils nur für wenige Meter auf den einzelnen, kurzen Abschnitten zwischen zwei oder drei Kreiselausfahrten besteht!

Meine Einwände verhallten aber leider weitgehend ungehört; hier müssten meiner Ansicht nach an den Kreisverkehren sämtliche Gemeinsamer Geh- und Radweg entfernt und der Radverkehr auf die wesentlich sicherere Fahrbahn geholt werden. Mal gespannt, ob nach dem vermutlichen Personalwechsel in der Zweibrücker StVB die Chancen auf Vernunft etwas größer geworden sind.


Siehe auch

Radweg-Benutzungspflichten im Winter

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