Pressemeldung der PD Landau vom 16. August 2018:
Edenkoben. Eine Fahrradkontrolle wurde am heutigen Morgen (16.08.2018, 07.30 Uhr bis 08.15 Uhr) in der Weinstraße am dortigen Schulzentrum durchgeführt. Dabei mussten 25 Schülerinnen und Schülern eine entsprechende Mängelkarte ausgestellt werden, da die Fahrräder nicht verkehrssicher waren. Zwei Schüler mussten verwarnt werden, weil sie während der Fahrt überlaute Musik mittels Kopfhörer hörten. Auffällig war, dass viele Eltern ihre Kinder mit dem Auto zur Schule brachten, was zu einer erhöhten Unfallgefahr führen kann. Eltern fürchten sich um die Sicherheit ihrer Kinder, übersehen aber dabei, dass sie die Sicherheit vieler anderer Kinder gefährden. In diesem Zusammenhang appelliert die Polizei erneut an die Eltern, ihre Kinder zu Fuß zur Schule zu begleiten. Neben der Fahrradkontrolle wurde der Wirtschaftsweg zwischen der Friedhofstraße und der Weinstraße überwacht. Von zehn der kontrollierten Fahrzeugführer mussten acht Autofahrer mit 20.- Euro Verwarnungsgeld belegt werden, da diese verbotswidrig den Wirtschaftsweg benutzten. Die Kontrollen werden fortgesetzt.
„Nicht verkehrssicher“…! Ich geh mal davon aus, dass hier keine Räder ohne funktionierende Bremsen oder mit wackeligem Lenker gemeint sind. Wegen fehlender Reflektoren oder unnützer Bimmel 25 Schülern Mängelkarten in die Hand drücken – und sich wundern, warum ein paar von denen dann in Zukunft halt auch mit Muttis Hausfrauenpanzer zur Schule gefahren werden…! Empfohlen wird ja auch nicht, mit dem Kind zur Schule zu radeln, sondern es zu Fuß zur Schule zu bringen. Das kann ein Kind ab der 2. Klasse auch allein.
Meiner Ansicht nach gehört der gesamte Fahrrad-StVZO-Mist mal auf den Prüfstand! Solange an Pkws kein einziger Reflektor montiert sein muss, aber Fahrräder (mit einem um Welten geringeren Volumen als auch Masse) im Dunkeln von allen Seiten funkeln müssen wie eine Disco-Kugel, stimmt was nicht mit der Verhältnismäßigkeit. Meiner Ansicht nach reicht es, wenn Radfahrer im Dunkeln ein funktionierendes Front- und Rücklicht am Rad haben! Zumal sich bestimmte Fahrradtypen (grade die ohne fest montierten Gepäckträger) gar nicht wirklich StVZO-konform ausrüsten lassen.
Ein schönes Beispiel dafür, wie man ein sinnvolles Verkehrsmittel durch überflüssige Regelungen unattraktiv macht. In der Unfallstatistik muss man ja ewig lange suchen, bis die Ursache mangelhafte Beleuchtung auftaucht.
Würde man heute derartige Regelungen neu einführen, würde das jeder völlig zu Recht als billigen Vorwand für victim-blaming zur Entlastung von Autofahrern und deren Haftpflichtversicherern kritisieren. Aber man gewöhnt sich halt an alles. Warten wir mal ab, wenn irgendwann dann doch noch eine Wahnwesten- und Helmpflicht kommt. Auch dann wird es immer noch ein paar besonders artige Radfahrer geben, die es für ihre oberste Bürgerpflicht halten, auch diese „Regeln“ einzuhalten – und dies auch von anderen Radfahrern einzufordern.
Vor einigen Jahren kam ich in Landau auch mal an so einer Kontrolle vorbei (zum Glück mit dem Auto). Auch hier hatte man Schüler kontrolliert. Nach der Kontrolle mussten praktisch alle ihre Fahrräder schieben.
An PKW müssen durchaus auch Reflektoren sein, nämlich hinten. In der Regel sind sie in die Rücklichter integriert.
Und am Rad muss neuerdings ja immerhin kein separater Rückstrahler zusätzlich zu dem normalerweise im Rücklicht integrierten mehr sein (vgl. § 67 StVZO). Der Sinn dieses Extra-Reflektors hatte sich mir nie erschlossen.
Mich persönlich stören die Reflektor-Vorschriften nicht, aber ein bisschen was von Weihnachtsbaum hats schon.
Ich hab quasi noch nie im Dunkeln an einem Auto irgendwas Rotes reflektieren gesehen, auch nicht im Bereich der Rück- / Bremslichter. Das Einzige, was wirklich reflektiert, ist das Kennzeichen. Biste dir da sicher…?
Mir wär es lieber, man hätte den Breiten abgeschafft. Einen Kleinen kriegt man zur Not auch noch irgendwie an der Seite dran. Der Vorne ist bei eingeschaltetem Licht sowieso total überflüssig.
Der Sinn? Man hat einen Grund, einen Radler anzuhalten und zu kontrollieren.
Freiwillig von mir aus. Grade im Hinblick darauf, dass in den letzten Jahren grade viele Radklamotten mit Reflektorstreifen auf den Markt kamen, die es zusätzlich verunmöglichen, einen Radfahrer noch zu „übersehen“. Aber dann kriegste trotzdem Ärger / eine Knolle, weil dir mal wieder der Pedalreflektor abgefallen ist oder weil du an deinen Renner / MTB keinen „Großflächenrückstrahler“ schrauben kannst / willst. Und auch bei den Speichensticks leiste ich mir den „Luxus“, nicht an jede Speiche einen zu montieren. Wenn man im Dunkeln fährt und eine aktive Beleuchtung hat, erübrigen sich Reflektoren m. E. sowieso!
Die Schweiz macht es richtig!
Zitat:
„Ich hab quasi noch nie im Dunkeln an einem Auto irgendwas Rotes reflektieren gesehen, auch nicht im Bereich der Rück- / Bremslichter. Das Einzige, was wirklich reflektiert, ist das Kennzeichen. Biste dir da sicher…?“
Guckst Du §53 (4) Satz 1 StVZO: „Kraftfahrzeuge müssen an der Rückseite mit zwei roten Rückstrahlern ausgerüstet sein.“
Danke. Ich bin da weiter skeptisch; so wirklich reflektieren (wie am Rad) tut da in den meisten Fällen eher wenig bis gar nichts.