Das Queidersbachtal bildet die Grenze zwischen der Sickinger Höhe und dem Pfälzerwald. Vom Landstuhler Bruch kommend muss man auf relativ kurzer Strecke runde 130 Höhenmeter und eine Wasserscheide nördlich von Bann überwinden, ehe man dem Tal folgend bis Steinalben wieder rund 120 Meter an Höhe verliert.
Das Tal ist die Radsport-Hochburg in der Region, so gibt es in Queidersbach als auch Linden bekannte Radsportvereine.
Überblick, zur Abwechslung mal bei OpenStreetMap! 😉
Leider dürfte die Strecke die höchste Außerort-Blauschild-Dichte in der gesamten Region aufweisen! Es werden einem quasi alle möglichen Variationen geboten, wie man gegen die StVO, VwV als auch die ERA verstoßen kann! In diesem Beitrag widme ich mich dem nördlicheren Teil zwischen Linden, Queidersbach und Bann im Kreis Kaiserslautern; weiter südlich gibt es in den Kreis Südwestpfalz übergehend ebenfalls noch weitere fragwürdige Beschilderungen zu bestaunen.
Linden – Queidersbach
Beginnen wir am Ortsausgang von Linden Richtung Queidersbach. Es fängt gleich mal gut an: linksseitig und ungenügende Wegbreite. Es ist dort durchaus etwas kurvig – aber der Verkehr ist nicht sonderlich stark und es gilt .
Der Weg bleibt die gesamte Zeit sehr schmal, etwas weiter nördlich ein Foto zum Abschätzen der Wegbreite. Mein Rennrad ist von einem Ende zum anderen ziemlich genau 1,65 Meter lang. Setzen wir das Rad als Maßstab an, kommen wir auf diesem Abschnitt umgerechnet auf eine Wegbreite von unter zwei Metern. Das wurde so auch bei einer Verkehrsschau (siehe unten) so in etwa bestätigt.
Hinten erkennen wir schon was Blaues. Und das Schild wird nun richtig interessant und ärgerlich, weil es sich hier unzweifelhaft um keinen straßenbegleitenden Radweg mehr handelt, denn dieser Weg verlässt die L 363 und verläuft auf einem schon lange vorher existierenden Forstweg über rund 1,2 Kilometer in teils rund 100 Metern Abstand auf der östlichen Talseite.
Für eine (gem. VwV notwendige) Querungshilfe hatte man wohl keinen Platz, kein Geld bzw. hält eine Solche dort für überflüssig. Das Schild jedenfalls schön an einer perfekt einsehbaren Stelle aufgestellt, die manch Autofahrer als Einladung zu Erziehungsmaßnahmen liebend gerne annimmt! In Gegenrichtung (nach Linden) muss man, ob man nun die Straße oder den immerhin recht breiten „Radweg“ genommen hat, hier runter von der (ach so gefährlichen…!) Fahrbahn. Wenigstens der vorne erkennbare mit beschilderte Gehweg zum Gabelsbachtal war dann wohl doch definitiv zu schmal für ein
…!
Befahren wir den „blau eingefärbten“ Forstweg, kommen wir von da hinten (folgendes Foto) aus dem Wald. Von Queidersbach kommend suggeriert das Schild auch hier wieder eine Benutzungspflicht in Richtung Linden – die aber aufgrund der Eigenständigkeit des Weges eben gar nicht existiert!
Auch wenn wir über die Fahrbahn gekommen sind, müssen wir nun hier für die letzten 200 Meter bis zum Ortseingang halt wieder auf einen schmalen Geh-Radweg mit Gegenverkehr und nicht seltenen Spaziergängern inkl. Hunden. Auch hier sind es natürlich wieder keine zwei Meter Wegbreite.
Der Blick vom Queidersbacher Ortsausgang in Richtung Linden; nun müssen wir eben wegen der paar Meter nach links – und gleich wieder nach rechts, wenn wir lieber auf der Fahrbahn bleiben.
Queidersbach – Bann
Haben wir Queidersbach durchquert, erreichen wir den nördlichen Ortsausgang in Richtung Bann. Und wieder wartet ein (getarntes) auf uns.
Es folgt kurz darauf die Einmündung „Im Wäldchen“ am Friedhof. Ein Festschmaus für jedes Eichhörnchen!
Wir müssten die L 363 begleitend ja Vorfahrt haben. Leider sieht man von der Furt so gut wie gar nix mehr. Die folgende Wegbreite dürfte bei auch bei nicht mehr als 1,80 Metern liegen.
Man fragt sich (als Viel-Rennradler) wieder, warum da (zumindest linksseitig) ein benutzungspflichtiger Radweg überhaupt notwendig sein soll…? Es gilt dort zwar Tempo 100 (wie an der Mehrzahl der Kreis- und Landstraßen) – aber diese Straße ist insgesamt doch auch recht übersichtlich. Man traut dem Radfahrer ausdrücklich hier nicht zu, die etwa 1,1 Kilometer auf der Fahrbahn eigenverantwortlich und unfallfrei befahren zu können. Da fragt man sich doch, wie man selbst eigentlich seine bis zu 230 Kilometer langen Touren auf bestimmt ca. 90 % radwegfreien Außerortstraßen seit 20 Jahren bis heute unfallfrei überleben konnte…?
Nun denn! Ihr meint, der Weg war bislang schon ziemlich eng…? Ach was, das geht noch krasser; denn an der Einmündung eines Feldwegs macht der Weg einen Satz nach rechts hinter eine Baumreihe und wird nochmal schmäler – es passt bei ca. 1,60 Metern nicht mal mehr mein Rennrad quer drüber!
Verdreckt ist er zudem auch noch.
Auch hier ist der Weg natürlich beidseitig benutzungspflichtig! Als Beleg der Blick von der (von den Blauschildern übrigens abgeschnittenen…) Einmündung des kleinen Banner Industriegebiets. Links liegt die Einmündung zum Netto-Markt.
Diese Einmündung von etwas weiter südlich betrachtet – von wegen und „straßenbegleitend“ – Radfahrer haben hier gefälligst in beide Richtungen
zu warten!
Der Weg wird auch dort dann nicht mehr breiter. Eher schmäler, da kurz vorm erlösenden Ende auch noch eine Menge Hecken und Büsche in den Weg wachsen (= „Sicherheitsraum“, s. u.). Da der Weg ja laut Schild vor der Einmündung der Friedhofseinfahrt endet, ist zudem die Vorfahrt auch trotz markierter Furt nicht wirklich eindeutig klar. Gilt da etwa doch Rechts vor Links…?
Behördenwillkür
Soviel erst einmal zur Strecke selbst, nun zum (frustrierenden) behördlichen Kampf gegen das blaue Blech. Bereits am 11. Februar 2017 hatte ich bei der Kreisverwaltung Kaiserslautern den Abschnitt der L 363 zwischen Linden und Queidersbach moniert. Insbesondere gefiel mir die Beschilderung des eigenständigen Forstweges per nicht, da dieses Schild Autofahrer zu Fehlinterpretationen verleitet. Eine Benutzungspflicht besteht so oder so nicht. Auch kritisierte ich die übrigen, den Vorgaben der VwV (Regelmaß 2,40 Meter, mindestens 2 Meter) unzureichenden Wegbreiten. Ich forderte, zumindest die linksseitigen Benutzungspflichten aufzuheben. Nach Nachfrage erhielt ich am 30. März vom zuständigen Sachbearbeiter folgende Antwort:
(…) haben wir uns am 06.03.2017 die Gegebenheiten an dem betroffenen Radweg zusammen mit Vertretern der Straßenbaubehörde (Landesbetrieb Mobilität KL + Straßenmeisterei Landstuhl) und der Verbandsgemeindeverwaltung Kaiserslautern-Süd angeschaut.
Wir kamen zunächst zu dem Zwischenergebnis, dass für Radfahrer bei einer Mitbenutzung der Fahrbahn der L 363 eine Gefährdungssituation besteht, die über das normale Risiko einer Verkehrsteilnahme hinausgeht.
Schöne, altbekannte Behauptung, ohne wirklichen Beleg. Nach dieser Risikobewertung müsste ich jedenfalls aufgrund meiner Fahrleistung und dem Befahren wesentlich „schlimmerer“ Straßen schon tausende Tode gestorben sein! Was macht man, wenn die Unfallzahlen mit Radfahrern nicht reichen (gab wohl schlicht keine), um eine „Gefahrenlage“ zu begründen? Man zieht Verkehrsunfälle zwischen Autofahrern heran – um Radfahrern die Fahrbahnnutzung zu verbieten!
Der Streckenverlauf zwischen Queidersbach und Linden ist kurvig und in Teilbereichen unübersichtlich, lässt aber hohe Fahrgeschwindigkeiten des motorisierten Straßenverkehrs zu. In einer nachträglich angeforderten Stellungnahme der Polizei wird diese Einschätzung geteilt. Laut Polizei kommt es auf dem Teilstück der L 363 auch immer wieder zu Verkehrsunfällen, hauptsächlich im Gegenverkehr.
Wenn es dort doch so gefährlich ist, wieso gilt dann nicht durchgehend Tempo und
…?
In einem zweiten Schritt haben wir die Beschaffenheit bzw. den Ausbauzustand des gemeinsamen Geh- und Radweges geprüft. Die Asphaltflächen der vor den Ortsgemeinden Queidersbach und Linden unmittelbar an der L 363 verlaufenden Teilstücke weisen eine Breite von ca. 1,90 m auf. Das ebenfalls asphaltierte Zwischenstück verläuft in einem Abstand von ca. 80 m parallel zur Fahrbahn. Trotz windigen/stürmischen Wetters in den Vortagen waren auf dem breit ausgebauten Weg keine größeren Verschmutzungen (Laub und Äste) festzustellen. Der Vertreter der Verbandsgemeindeverwaltung Kaiserslautern-Süd erklärte hierzu, dass sich die Ortsgemeinden Queidersbach und Linden die Unterhaltung dieses Zwischenstückes aufgeteilt hätten. Der Ortsgemeinde Linden obliegt der Winterdienst, die Ortsgemeinde Queidersbach sorgt für die sonstige Reinigung des Weges.
Interessant – man stellt fest, dass die Wegbreiten die Vorgaben der VwV deutlich verfehlen. Auf die Tatsache, dass dieser Weg absolut nichts mit der L 363 zu tun hat, geht der nette Herr (übrigens bis heute…) mit keinem Wort ein. Ein Fahrbahnverbot gem. § 2 (4) StVO besteht hier auch weiterhin keines, da es diesem Weg – deutlicher wie es kaum sein könnte – an jedem direkten Bezug zur L 363 fehlt! Ich verstehe schon das sture Beharren nicht; 90 % der ängstlichen Radfahrer würden diesen Weg auch benutzen, wenn er mit beschildert oder noch nicht einmal für Radfahrer offiziell freigegeben wäre – aber Nein, die 10 % Rennradfahrer muss man schon aus Prinzip mit einem überflüssigen und rechtswidrigen
der Wut unwissender Autofahrer aussetzen. 😡
Unter Berücksichtigung der Gesamtumstände kamen wir abschließend zu dem Ergebnis, dass wir die Benutzungspflicht nicht aufheben werden. Die in Teilbereichen sicherlich nicht optimale Breite des gemeinsamen Geh- und Radweges kann auf Grund der relativ geringen Nutzungsfrequenz noch akzeptiert werden. Auch in dem etwas abseits von der Straße verlaufenden Teilstück sehen wir keine Veranlassung für eine Aufhebung der Benutzungspflicht. Für die Radfahrer entsteht kein wesentlicher Umweg. Die Unterhaltung ist ebenfalls geregelt. Bei extremen Witterungsbedingungen kann natürlich nicht eine sofortige Räumung des Weges gewährleistet werden. Dies trifft allerdings auch auf unmittelbar an der Straßen verlaufenden Radwegen zu. Sofern unter diesen Bedingungen Radfahrer unterwegs sein sollten, wird ihnen sicherlich nicht die Nutzung der ggf. besser geräumten Straße vorzuwerfen sein.
Die „nicht optimale Breite“ rechtfertigt man also mit einer „geringen Nutzungsfrequenz“. Nur macht die VwV dazu überhaupt keine Angaben – selbst wenn da nur 2 oder 2000 Radfahrer am Tag fahren, haben die Werte so zu sein, wie sie die VwV vorschreibt. Man sieht zudem auch keine Veranlassung, eine Benutzungspflicht aufzuheben, die eigentlich ja gar nicht existiert…!
Orwell’sche „Sicherheitsräume“
Es ging dann in der Folgezeit noch ein wenig hin und her, ohne Fortschritte, dafür mit stetig wachsendem Zorn meinerseits. So lernte ich u. a. auch, dass unbefestigte, zugewachsene und teils verschmutzte Wegränder als „seitliche Sicherheitsräume“ von ca. 2 mal 25 Zentimetern zu werten seien, die eine asphaltierte Oberfläche dann auch entbehrlich machten. Mir kam da beim Begriff „Sicherheitsraum“ sofort Orwells Neusprech aus „1984“ in den Sinn! Besonders ärgerlich wurde es dann, als ich am 1. April von ihm forderte, auch den Abschnitt zwischen Queidersbach und Bann zu überprüfen. Ich musste meine Bitte dann noch einmal wiederholen und klarstellen; die Antwort am 22. Juni lautete:
selbstverständlich werden wir zur gegebenen Zeit auch den Radweg zwischen Queidersbach und Bann überprüfen. Ich bitte jedoch um Verständnis, dass wir hierfür keine separate Verkehrsschau einberufen werden. (…)
Auf gut Deutsch: „Ich hab keine Lust“!
Es musste dann eine von der Kreisverwaltung Südwestpfalz organisierte, die Kreisgrenzen überschreitende Verkehrsschau am 12. September an einer südlicheren Stelle (zwischen Horbach und Linden) angesetzt werden, um den Herren leibhaftig ins „Tal der blauen Schilder“ zurückzuholen. Leider mit ebenfalls niederschmetterndem Ergebnis. Mehr dazu dann im entsprechenden Beitrag! Auf dem Rückweg hat er übrigens den schmalen Pfad zwischen Queidersbach und Bann dann doch mal schnell „vermessen“:
Wir haben uns am Dienstag auch den von Ihnen angesprochen Geh- und Radweg zwischen Queidersbach und Bann angeschaut. Die Asphaltdecke weist dort Breiten von ca. 2,00 bis 2,10 m auf. Ähnlich wie zwischen Linden und Horbach steht auch diese in Teilbereichen durch Pflanzenbewuchs und abgelagerten/angespülten Grund (beidseitig ca. 10 cm) nicht vollumfänglich dem Rad- und Fußgängerverkehr zur Verfügung.
Da fällt einem wirklich nicht mehr viel zu ein…! 🙄
Ergänzend sei noch auf den „Leitfaden“ der KV KL-Land verwiesen!
Ich wohn ja direkt an der französischen Grenze – und da stehen auch ein paar dieser eckigen Schilder herum. Da werden wir in D aber noch lange drauf warten können. Das Zeichen 260 erfüllt im Grunde ja den gleichen Zweck, sogar noch eher im Sinne des Radfahrers (da Fußgänger hier keine völlige „Narrenfreiheit“ haben). Die verbreitete Gehweg-Freigabe mit Schrittgeschwindigkeitskonsequenz wird ja m. E. auch nicht ungewollt zum „divide et impera“ zwischen den beiden unterschiedlichen Radfahrer-„Lagern“ verwendet.
Ja, mit den Begrifflichkeiten haben selbst die „Profis“ erschreckend oft ihre Probleme. 🙄
Die werden dafür bezahlt, also sind es „Profis“. Aber auch da gibt es gute und schlechte. 😉 Ja, F ist insgesamt entspannter drauf.
Wobei du auch bei den Galliern von einzelnen Vollidioten nicht verschont wirst.
260er sind hier auch eher die totale Ausnahme. Hab oft das Gefühl, dass die Straßenverkehrs- und -baubehörden sich dbzgl. keine Gedanken machen, da man den Radverkehr eben nicht im Blick hat. Da ist das 250 einfach Standard, wenn irgendwas gesperrt werden soll – ob die Sperrung für Radfahrer überhaupt gerechtfertigt ist, fällt den Anordnenden ja nicht mal bei Anliegerstraßen auf.
Theoretisch könnte man ja auch außerorts grade nicht benutzungspflichtige straßenbegleitende Radwege mit Z 260 beschildern (Schrittgeschwindigkeit auf einem leeren Weg ist total bescheuert) – das wird aber auch auf Anregung hin unterlassen. Einzig plausibel scheint die Befürchtung zu sein, dass der KFZ’ler das „verwechseln“ könnte… 🙄
Der Autofahrer könnte meinen, das Z 260 beziehe sich auf die Fahrbahn. Ist blöd, ich weiß – aber ist vermutlich halt ein Grund dafür, warum es eher selten in Fahrbahnnähe (als Alternative zu freigegebenem Z 239) zu sehen ist.