Gehwegradler kollidiert mit Pkw

Pressemeldung der PD Pirmasens vom 18. August 2018:

Pirmasens (ots). Am Freitagnachmittag, um 15:00 Uhr, kam es in der Zweibrücker Straße zu einem Zusammenstoß zwischen einem PKW und einem Fahrrad. Die Fahrerin eines PKW Peugeot wollte aus einer Grundstückseinfahrt auf die Straße fahren. Sie blieb auf dem Gehweg stehen. Der 22-jährige Radfahrer fuhr zunächst auf der Straße. Als eine Ampel vor ihm auf Rot schaltete, wollte er diese Ampel, laut Angaben einer Zeugin, wohl verbotswidrig über den Gehweg umfahren. Hierbei stieß er dann aus Unachtsamkeit gegen den dort stehenden Peugeot und stürzte über die Motorhaube auf den Asphalt. Der Radfahrer erlitt Prellungen und kam vorsorglich ins Krankenhaus. Am PKW und am Rad entstand leichter Sachschaden.

Da es im Verlauf der Zweibrücker Straße nur 3 bzw. 4 Ampelanlagen gibt und an nur einer davon Grundstückszufahrten liegen, müsste der Unfall im Bereich der Ausfahrt vom Gelände der Park-Bräu, stadteinwärts passiert sein. Sobald meine Anfrage an die Pressestelle beantwortet wurde, reiche ich die Information nach.

Fraglich ist hier allerdings, ob die Pkw-Fahrerin hier nicht erst genau in dem Moment aus der Zufahrt fuhr, als der Gehwegradler ankam? Die Straße ist dort kerzengerade – und man muss schon ziemlich blind sein, um ein auf dem Gehweg stehendes Auto zu übersehen. Es zeigt sich hier auf jeden Fall, wie gefährlich das Befahren von Gehwegen (vor allem in einer Stadt) mit dem Fahrrad ist.

Eigentlich könnte man dem jungen Mann wegen der Missachtung der roten Ampel auch noch ein Bußgeld von 180 Euro inkl. Punkt in Flensburg (gem. Lfd. Nr. 132a.3.2 BKat) verpassen. Und dazu noch 25 Euro fürs Gehwegradeln (Lfd. Nr. 2.3). Dann hätte er (wenn er den Schaden am Pkw ersetzt hat) seine Lektion unter Umständen gelernt.

Die Polizei scheint das mit der Fahrbahn und der Straße jedenfalls scheinbar auch nie mehr zu lernen.

Update 20. August

Kurze Rückmeldung der PD Pirmasens auf meine Anfrage:

Ihre Vermutung bezüglich der Unfallstelle kann ich bestätigen. Weitere Angaben zum Unfallhergang bzw. stand der Sachbearbeitung kann ich nicht machen. Es handelt sich um ein offenes Verfahren.

Mountainbiker-Sturz in Dahn

Ergänzend noch die Pressemeldung der PD Pirmasens vom 18. August 2018:

Am Freitag, 18. August 2018, 16.00 Uhr befuhr ein 51-jähriger Mountainbike Fahrer das Waldgebiet zwischen Burg Altdahn (Dahn) und der Fischwoogmühle, die an der K 39 liegt. Hierbei ist er auf einem etwas breiteren „Single Trail“ durch eine Vollbremsung zu Fall gekommen und verletzte sich schwer. Er konnte sich noch mühsam bis zur K 39 schleppen, wo dann Hilfe verständigt werden konnte. Durch den Sturz hat er sich eine Schulterfraktur und möglicherweise noch eine Rippenfraktur zugezogen. Er wurde durch das DRK zur weiteren Behandlung ins Krankenhaus nach PS gebracht.

Das Datum ist falsch. Gestern war der 17. August. ;o)

Ich vermute, dass der Sturz evtl. auf dem mit dem „gelb-roten Balken“ markierten Weg passiert ist. Der ist in der Tat ziemlich steil und wegen leichter „Schräglage“ auch äußerst blöd zu befahren.

Schreibe einen Kommentar