Pressemeldung der PD Landau vom 19. August 2018:
Schweigen-Rechtenbach (ots) – Am 18.08.2018 parkte eine 67-jährige Frau ihr Fahrzeug am rechten Fahrbahnrand, in der Hauptstraße in Schweigen-Rechtenbach. Beim Aussteigen übersah sie den von hinten heranfahrenden 62-jähriger Pedelecfahrer. Dieser stürzte beim Anstoß an die Tür, da er nicht mehr ausweichen konnte, und verletzte sich bei dem Sturz schwer. Er musste mit dem Rettungshubschrauber in ein umliegendes Krankenhaus verbracht werden.
Was geht mir diese tendenziöse Schreibe auf die Nerven! Die Frau „übersah“ den Mann nicht – sie hielt es erst gar nicht für nötig, in den Rückspiegel oder über ihre Schulter zu schauen, bevor sie vollkommen rücksichtslos trotz § 14 StVO die Tür aufriss!
Und der Mann hat sich auch nicht selbst verletzt – das ist allein das Verdienst der Frau, die es wohl nicht mehr erwarten konnte, zur Weinprobe in eins der zahlreichen Weingüter in der Schweigen-Rechtenbacher Hauptstraße einzukehren…!?
Das Perverse an unserem fast nur auf das Auto ausgerichteten Rechtssystem ist, dass die Kfz-Haftpflicht hier auch noch dem Opfer eine Mitschuld an dem Unfall anlasten wird. Aber an diese Sorte victim-blaming haben sich inzwischen selbst schon viele Radfahrer gewöhnt.
Ja – man sollte nicht zu nah Autos vorbeifahren! Es gibt aber grade im fließenden Verkehr auch mehr als genügend Gründe, auch mal durch eine Lücke zu schlüpfen – und im Gegensatz zur Pflicht des Autofahrers gibt es auch keine konkrete Vorschrift, die das verbietet. Die Sache mit dem ominösen Mindestabstand war ein Geschenk von Richtern an die Kfz-Haftpflichtversicherer. Dass auf deutschen Straßen in zahllosen Städten wahrscheinlich tausende Kilometer „Schutzstreifen“ markiert sind, die genau in dieser „Dooring-Zone“ liegen – kann man daher auch nur noch als pervers bezeichnen.
In Großbritannien ist (wenn ich mich nicht völlig irre) sogar das „Filtering“ völlig normal und legal: Radfahrer dürfen auf und zwischen allen Fahrstreifen auf allen Seiten an wartenden Autos vorbeifahren, damit sie nicht inmitten des giftigen Miefs warten müssen. In Deutschland darf man hingegen rechts nur auf dem äußersten linken (natürlich) rechten ;o) Fahrstreifen vorbeifahren – und dies auch nur unter extremster Vorsicht. In der Mitte durchmogeln ist auch verboten.