Pressemeldung der PD Landau vom 20. August 2018:
Maximiliansau (ots) – Am Sonntag, dem 19.08.2018, um 16.25, beabsichtigte ein 51-jähriger Autofahrer von der Sparbenhecke nach rechts in die Pfortzer Straße abzubiegen und missachtete hierbei die Vorfahrt einer von rechts auf dem Radweg fahrenden, 78-jährigen E-Bike-Fahrerin. Die Frau stürzte mit ihrem Gefährt und wurde leicht verletzt. Sie wurde vom DRK am Unfallort versorgt.
„Pfortzer Straße“ – die kenn‘ ich doch von irgendwoher…?! Schon der zweite Unfall auf dem selben, ach so sicheren „Radweg“; dieses Mal mit einer E-Bikerin, die in der „falschen“ Richtung unterwegs war. Keine Ahnung, ob man den gar linksseitig benutzen muss oder darf; es ist zu befürchten. Von oben sieht man schon, dass das vor allem wegen hoher Hecken eine extrem unübersichtliche Stelle ist.
Ja, das ist gemein: aber auf der Fahrbahn wär der Frau dieser Unfall erst gar nicht passiert! Maximiliansau scheint generell ein ziemlich gefährliches Pflaster für Radfahrer zu sein.
Selbstverständlich ist der Weg in beide Richtungen beschildert.
Es gibt sogar die Doppelpfeile Zz 1000-32 an den Vorfahrtachten-Schildern (Z 205) an den Ausfahrten.
Interessanterweise sind die Zz oben und die Z 205 unten am Mast.
Logisch. Was genau stand nochmal in der VwV zu § 2 StVO, Rn. 33?
Aber ich befürchte, dass die Frau auch ohne Z 240 auf dem Gehweg gefahren wäre.
Ja, hab ich auch schon öfters gesehen. Unter anderem hier. Das Z 205 ist dann halt das Zusatzzeichen zum Zusatzzeichen.
Die Position des ZZ 1000-32 über (!) Z 205 ist so korrekt, eben so über Z 206, falls das vorkommt.
Wird der Schildermast in Fahrtrichtung umgelegt, ist somit deutlich, dass erst „Vorfahrt achten“ kommt, dann noch bevorrechtigter Radverkehr von links und rechts, dann der unsichtbare „Rest“.
Eine kaum beachtete Eigenart der Beschilderung für Zweirichtungsradwege.
An etlichen Stellen frage ich mich, wie es geht, ein ZZ zu bestellen und zu montieren, ohne mal einen kurzen Blick in den Verkehrszeichenkatalog zu riskieren, in dem das ja steht.
Ich weiß nicht, ob „drüber“ wirklich der bessere Ort für so ein Zz ist? Man ist es ja sonst („mit beiläufigem Blick“) gewohnt, dass Zz drunter hängen. Ich seh da auch vom logischen Verständnis her keinen Vorteil, eher einen weiteren Grund, es zu übersehen. In der VwV steht auch nicht, dass die über dem 205 oder 206 hängen sollen / müssen.
Wo genau steht denn das? Der VzKat ist ja genau genommen „nur“ eine Anlage zur VwV. Und die Zusatzzeichen selber betreffend stehen da kaum Erläuterungen drin. Wahrscheinlich muss man dafür ins „Verkehrsblatt“ schauen. Dieses wiederum ist aber ja auch schon privatisiert worden – und nur gegen ordentlich Asche einsehbar.
Ich hatte beim Beitrag von Jo, nach dem zweiten Lesen, eigentlich den „Ironiemodus“ unterstellt.
Es steht u.a. in der Anlage 2 zu §41 Absatz 1 StVO.
http://www.gesetze-im-internet.de/stvo_2013/anlage_2.html
Unter Randnummer 2.1 bei Z 205 bzw. 3.1 bei Z 206 bei „Erläuterung“.
Ahja, Danke. Da hätte ich natürlich auch mal kucken können. Manchmal sieht man den Wald vor lauter Bäumen nicht! ;o)