Fahrbahnradeln verhindert Schlimmes

Radhelmwerbung Pressemeldung der PD Landau vom 22. August 2018:

Germersheim: Fahrradhelm verhindert Schlimmeres

Germersheim (ots) – Leichte Verletzungen zogen sich ein 65-jähriger und ein 66-jähriger Fahrradfahrer bei einem Verkehrsunfall auf einem Fahrradweg im Industriegebiet zu. Beim Überholvorgang des 66-Jährigen kam es zu einer Berührung, durch die beide Fahrradfahrer zu Boden stürzten. Der Überholende zog sich mehrere Schürfwunden am Arm und eine Risswunde am Bein zu. Der 65-Jährige fiel auf den Kopf und erlitt diverse Prellungen. Er wurde zur weiteren Behandlung in ein nahegelegenes Krankenhaus gebracht.

Keine Ahnung, wo dieses Industriegebiet liegt; vermutlich im Bereich des Rheinhafens. Ich verstehe nicht, warum die Polizei es nicht gebacken kriegt, in den Pressemeldungen stets den genauen Unfallort zu benennen? Das Wegelchen wird mit Sicherheit mal wieder deutlich zu schmal gewesen sein, mit den entsprechenden Folgen. Aber anstatt den gefährlichen Unsinn der Separierung zu hinterfragen, nutzt man einen derartigen Unfall mal wieder ganz dreist für Fahrradhelm-Werbung!

Glücklicherweise trugen beide Unfallbeteiligten einen Fahrradhelm, der schwerere Verletzungen verhinderte.

Sowas nennt sich „Behauptung ohne Beleg“. Und hat in einer Pressemeldung der Polizei nix verloren!

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