Pressemeldung der PD Landau vom 26. August 2018:
Edenkoben (ots) – Aufgrund nasser Fahrbahn stürzte gestern Morgen (25.08.2018, 11 Uhr) in der Weinstraße ein 60-jähriger Mann mit seinem Pedelec und zog sich Verletzungen im Gesicht zu. Er musste in ein Krankenhaus gebracht werden. In dem Zusammenhang ein Hinweis der Polizei: Fahrräder mit Elektromotorunterstützung erreichen spielend eine höhere Geschwindigkeit als herkömmliche Fahrräder. Dies erfordert nicht nur für die Pedelecfahrer, sondern auch für die anderen Verkehrsteilnehmer um sie herum eine notwendige Umgewöhnung. Das Tragen eines Helms ist momentan kein “ Muss“. Allerdings ist ein solcher Schutz mehr als nur empfehlenswert. Im Falle eines Unfalls sollte gerade der Kopf bestmöglich vor Einwirkungen geschützt werden. Achten Sie auf das europäische Prüfsiegel DIN EN 1078 CE, das gute Helme auszeichnet.
Schade…! Da hatte ich mit dem Herrn Baron grade erst eine sehr angenehme Konversation bzgl. dieser Radfahrer-Gefährdung hier geführt, er lieferte mir sogar noch einige Fotos die Beschilderung betreffend.
Und nun serviert der uns hier einen regelrechten Werbeprospekt für den Erwerb „guter Helme“. Anstatt betagten Pedelecfahrern eher mal Fahrtechnik-Kurse zu empfehlen. Und das auch noch bei einem Unfall, bei dem ein 60-jähriger Verletzungen im Gesicht erlitten hat. Also genau jenen Bereich des Kopfes, den handelsübliche Radhelme sowieso überhaupt nicht schützen können! Im Gegenteil können da grade wegen des Überstands noch Hebelwirkungen zu schwereren Verletzungen führen…
Außerdem ist die Aussage, dass man mit Pedelecs „höhere Geschwindigkeiten“ als mit anderen Rädern erreicht, in dieser Pauschalität schlicht falsch. Ein „normales“ Pedelec darf max. bis 25 km/h unterstützend wirken. Diese Geschwindigkeit mag zwar für einen Untrainierten unerreichbar erscheinen – sie ist es aber nicht. Ich kenne genügend Rentner, die auf ihren Rennrädern immer noch locker 25 oder 30 km/h in der Ebene schaffen! Auch mit dem MTB ist das mit etwas Schmackes in den Beinen keine „hohe Geschwindigkeit“!
Und ganz absurd wird es, wenn man sich vergegenwärtigt, dass wir hier in einer topographisch abwechslungsreichen Region leben – wo es unzählige mehr oder weniger steile und lange Gefällstrecken gibt, auf denen man allein mit Hilfe der Erdanziehungskraft auch mit dem Hollandrad Geschwindigkeiten von > 40 km/h erreichen kann!
Die mangelnde Vorstellungskraft des Schreiberlings in Bezug auf Geschwindigkeiten von Fahrrädern ist ja leider kein Einzelfall.
Selbst bei der Planung der (m.M. in der aktuellen Form un- bis schwachsinnigen) Radschnellwege wird mit einer Entwurfsgeschwindigkeit von lächerlichen 20 km/h bemessen.
Passt doch. Fehlt nur noch, dass dann Z 274-20 aufgestellt und die Geschwindigkeit somit auf 20 km/h begrenzt wird. Ist meine ich an einigen eigenständigen Radwegen der Fall. In Frankreich (wenn ich mich nicht irre) z. B. auch am Radweg entlang des Saarkanals südlich von Sarreguemines.
Anderes Problem ist aber halt leider auch, dass für viele Ottonormalradler selbst die 20 km/h noch zügig sind. Als Rennradfahrer biste ja deshalb für viel der rücksichtslose A…, weil du halt einfach gerne etwas schneller fahren würdest. Man merkt daran, wie willkürlich das Radfahren betreffend die Begriffe „schnell“ (im Bezug zu Oppa Karlheinz) und „langsam“ („hält den Verkehr auf“) verwendet werden.
Vielleicht gibt´s ja in Deutschland auch eine „Richtgeschwindigkeit“ wie an Autobahnen.
Die 20er-Schilder am Saarradweg haben mich auch schon genervt, aber keiner stört sich dran.
Ich wurde da auch schon bei knapp 30km/h überholt.
Im Vinschgau vom Reschenpass runter sind´s immerhin 30 km/h.
Das ist doch schon soweit.
Auf einer Fahrradstraße mit Z 244.1 gilt:
„Für den Fahrverkehr gilt eine Höchstgeschwindigkeit von 30 km/h.“
Das schafft selbst ein Sack Kartoffeln locker bergab ohne zu treten.
Bleibt also noch Z 260 als Möglichkeit für einen echten Rad-schnell-weg…
Auf „Radschnellwegen“ haben meiner bescheidenen Meinung nach Fußgänger sowieso nix verloren. Aber da wir hier in der Gegend sowieso so schnell nicht in den „Genuss“ derartiger Wege kommen werden, brauchen wir uns darüber auch nicht den Kopf zu zerbrechen. Mir würden ein paar neu asphaltierte und freigegebene Forstwege im Pfälzerwald schon reichen.
So ist ja z. B. der Wieslauter-Radweg zwischen Hinterweidenthal und Wissembourg überwiegend beschildert. Bei Dahn (am Ortsausgang, in Richtung Neudahner Weiher) steht auch noch ein Z 274-30 – allerdings in der uralten Fassung mit dem „km“ hintendran (also ungültig). An das Gebot, auf solchen Fahrbahnen nur am äußersten Rand zu gehen, hält sich das niedere Fußvolk natürlich auch nie! ;o)