Sturz durch Baumwurzelschäden

Pressemeldung der PD Kaiserslautern vom 29. August 2018:

Offenbach-Hundheim (ots) – Auf dem Fahrradweg entlang der Draisinenstrecke ist am Dienstagnachmittag in Höhe der Gaststätte „Zur Einsamkeit“ ein Biker gestürzt. Er verletzte sich dabei an der Schulter. Der 66-Jährige musste dem Gegenverkehr ausweichen und fuhr so über eine Bodenerhöhung auf der geteerten Fläche, die vermutlich durch eine darunter befindliche Wurzel entstanden war.

Schon der zweite Unfall auf dem Glantal-Radweg bei Offenbach-Hundheim; beide Male „Radfahrer gegen Radfahrer“. Liegt sicher auch daran, dass der Weg dort offensichtlich nicht sonderlich breit ist (per google maps gemessen sind es genau 2 m), kommen dann noch Bodenunebenheiten hinzu, erfordert die Separation halt hin und wieder auch ihren Tribut. ;o)

Wär noch interessant zu wissen, ob das Ausweichen evtl. wegen zweier stur Nebeneinanderherfahrender notwendig wurde?

Derartige Probleme hat man auf der breiten Fahrbahn einer Bundesstraße wie der parallelen B 420 natürlich nicht. Es gibt zwar genug Straßen, bei denen man auf Fahrbahnschäden achten muss – gefährliche (weil meist erst sehr spät erkennbare) „Wurzel-Hubbel“ kommen da jedoch nie vor.

2 Gedanken zu „Sturz durch Baumwurzelschäden“

  1. 2 Meter sind auch, wenn keine zwei nebeneinander fahren, zu schmal, auch die ERA sehen ja mindestens 2,50 m vor.
    Auf jeden Fall sind bei so schmalen Wegen Begegnungen immer mit Stress verbunden.
    Kommt dann noch ein Belag hinzu, der unter Mountainbikern als Wurzelpassage durchgeht, ist so ein Unfall vorprogrammiert.
    Je nach Interpretation der STVZO dürfen Fahrräder mind. 1,00 m breit sein. Trikes und Velomobile haben fast diese Breite und die Laufräder sind der äußerste Punkt. Da wird bei 2 m Radwegbreite Begegnungsverkehr praktisch unmöglich, da man nicht noch mit dem Lenker über irgendwelchen Sicherheitsstreifen fahren kann.
    Ich versuche mir gerade eine Außerorts-Bundesstraße vorzustellen, die genau 5,10 m hat (2* maximale Fahrzeugbreite), einschl. Markierungen selbstverständlich.

    1. Ich hatte aber auch schon Radfahrer (und grade auch ne Menge Fußgänger), die auf solchen Wegelchen stur nebeneinander fahren / laufen. Da darfste dann halt aufs Grün ausweichen.

      2 Meter sind auch, wenn keine zwei nebeneinander fahren, zu schmal, auch die ERA sehen ja mindestens 2,50 m vor.

      2 Meter sind generell nicht nur zu schmal, sondern nachweislich gefährlich. Sieht man auch hier wieder. Für mich unverständlich, dass bei Zweirichtungs-Außerort-240ern die Mindestbreite in der VwV nur 2 m beträgt. Und das seltsame Sollmaß von 2,4 m (warum nicht 2,5 m?) empfinde ich auch nicht als „angenehm“. Unter 3 Metern ist im Zwei-Richtungsverkehr für mich alles inakzeptabel. Selbst das langt ja oft nicht; um noch gar weniger als 2 m schmale Wegelchen unbedingt mit Z 240 beschildert zu lassen, werden dann auch mal Orwell’sche „Sicherheitsräume“ herangezogen. Also genau den „Sicherheitsraum“ (die Bankette), die den 1. Unfall im Juni verursachte. Regelkonform überholen kannste auf 2 Metern eh vergessen; der Mindestabstand von 1,5 m gilt natürlich im Grunde auch für Radfahrer, die Radfahrer überholen wollen. Und bei manch Torkelradler oder grade Kindern reichen selbst 3 Meter breite Wege nicht.

      Auf jeden Fall sind bei so schmalen Wegen Begegnungen immer mit Stress verbunden.

      Das gilt grade auch wegen der zahlreichen Fußgänger auf derartigen Wegen. Steht deshalb bei mir persönlich auf einer Ebene mit Engüberholern mit Kfz. Ob ich mich wegen eines Radfahrers oder wegen eines Autofahrers auf die Fresse lege, macht da keinen Unterschied. Wenn ich Pech hab, verletzt sich der andere Radler richtig übel, ist ein Prozesshansel – und macht mich noch dafür mitverantwortlich! Wenn mich ein „glattes“ Auto streift, ist der an seinen Lackschäden selber Schuld.

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