Radverkehrsverbot auf der B 10 soll bleiben

B-10-Radwege im Winter

Seit Monaten warte ich darauf, dass die Straßenverkehrsbehörde des Kreises Südwestpfalz über meinen Antrag entscheidet, die Verkehrsverbote per Verbot für Radverkehr für Radfahrer entlang der B 10 zwischen Hinterweidenthal und der Kreisgrenze Südliche Weinstraße aufzuheben, da auf den parallelen Wegen kein Winterdienst geleistet wird. Heute erhielt ich folgende „Untwort“:

Sehr geehrter Herr Schneble

dass Anhörungsverfahren zwecks Ihrer beantragten Aufhebung des Radfahrverbots auf der B 10 zwischen Hinterweidenthal und Kreisgrenze ist nun abgeschlossen.

In Abwägung der Interessen aller Verkehrsteilnehmer, ist im Ergebnis festzuhalten, dass keine Änderung an der vorhandenen Beschilderung vorgenommen wird.

Alleine die arrogante Art und Weise, wie man mir hier mitteilt, dass man an den grob rechtswidrigen und den Radverkehr diskriminierenden Zuständen nichts ändern will, ist in meinen Augen pure Provokation! Man hält es nicht einmal für nötig, ein paar begründende Zeilen zu tippen.

Ich habe jedenfalls umgehend um eine (gerichtsfeste) Begründung gebeten, auch von Seiten des rheinland-pfälzischen Verkehrsministeriums – welches mich ebenfalls schon seit mehreren Monaten ignoriert.

Verkehrsverbote gem. § 45 (1) S. 1 StVO bedingen eine (natürlich ganzjährig) benutzbare und gleichberechtigte Umleitung. Jene ist entlang der B 10 schlicht nicht vorhanden! Folglich ist das Verkehrsverbot rechtswidrig!

Nachgetragen sei noch folgender Witz – auf meine Antwort an den Sachbearbeiter kam umgehend folgender Auto-Responder:

Ich bin bis einschließlich 21.09.2018 nicht im Hause. In wichtigen Fällen wenden Sie sich bitte an Hr. XYZ

Nicht das erste Mal, dass ein Sachbearbeiter einer Straßenverkehrsbehörde „unangenehme“ Post erst unmittelbar vorm Abgang in einen längeren Urlaub verschickt. Im „duck und weg“ sind auch Beamte echte Profis! :oP

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