Die Rheinpfalz befasst sich in einem Artikel vom 3. September mit dem Thema benutzungspflichtige Radwege in Neustadt an der Weinstraße. Der „Qualitätsjournalismus“ beginnt schon damit, dass man im Foto zum Artikel ein abbildet und es als „Verkehrszeichen 240“ bezeichnet…
Auch interessant: Es ist der ADAC, der was das Thema Radwege betrifft die vernünftigste Ansicht vertritt. Herr Ehm verweist auf den aktuellen Stand der Verkehrsunfallforschung. Die wenigsten Unfälle passierten im fließenden Verkehr und innerorts sollten Radfahrer daher auf der „Straße“ fahren. Mit Herrn Ehm hatte ich sogar mal kurz per e-mail korrespondiert. Auch der ADAC-Vertreter, den ich damals bei den Verkehrsschauen in Horbach und Hinterweidenthal kennengelernt habe, war äußerst progressiv und stimmte mir auch mehrmals zu.
Am meisten Angst macht den Leuten hier hingegen bezeichnenderweise der „Radbeauftragte“ der Stadt Neustadt:
Es besteht dann Gefahr für die Radler: „Sie wären dann Freiwild.“
Die Verwaltung scheint sich dessen bewusst zu sein, dass die Beschilderung nicht rechtmäßig ist. Immerhin; da ist sie manch anderen Städten in der Pfalz weit voraus. Allerdings muss sie sich die Frage gefallen lassen, warum noch nicht entschildert wurde? Das mag wohl daran liegen, dass in Neustadt offensichtlich das Straßenverkehrsrecht vom Wohlwollen des Stadtrats abhängt…!?
Der Stadtrat hat hier rein gar nix zu bestimmen oder zu „empfehlen“ – wenn die Benutzungspflicht nicht mehr rechtmäßig ist, dann hat die Behörde die Verkehrszeichen zu entfernen!
Am traurigsten ist jedoch die Umfrage…! Die Mehrheit will halt auf „gefühlt sicheren“ Wegelchen fahren – selbst wenn jene um ein Vielfaches gefährlicher sind, als die Fahrbahn. Tja, man kann den Leuten halt auch nicht zig Jahre das Gehirn waschen – und sie von heut auf morgen auf die „gefährliche Straße“ schicken. Gehwegradler sind das Produkt einer vollkommen nur auf den ungehinderten Fluss des motorisierten Verkehrs ausgerichteten Gesellschaft.