„Radweg“ Moschelmühle – Biebermühle

B-270-Radweg an der Moschelmühle

Der Kampf mit den Straßenverkehrsbehörden ist eine ziemliche Sisyphus-Aufgabe. Und daher definitiv nichts für Leute ohne Geduld. ;o) Wo man an der einen Stelle versucht, überflüssige Benutzungspflichten an (mehr oder weniger) straßenbegleitenden Wegelchen aufheben zu lassen, muss man selbst im Jahr 2018 dafür an anderen Stellen noch dafür kämpfen, dass Radfahrer abgesetzte und eigenständige Wege überhaupt legal benutzen dürfen. Wie zum Beispiel auch jenen Weg entlang der B 270 zwischen der Biebermühle und Waldfischbach-Burgalben. Für das südliche Ende ist die VG Thaleischweiler-Wallhalben zuständig, für den (überwiegenden) nördlichen Teil die VG Waldfischbach-Burgalben. Die Verwaltung der Letztgenannten eignet sich recht gut als Beispiel dafür, mit welcher Ignoranz man den Hinweisen von Radfahrern auf unpassende oder gar rechtswidrige Verkehrszeichen immer noch begegnet.

Für Radfahrer gesperrter Radweg

Am 5. November 2017 wies ich den zuständigen Sachbearbeiter bei der VG Waldfischbach-B. per e-mail freundlich darauf hin, dass der eigenständige Radweg (den es in einem asphaltierten Zustand übrigens auch noch nicht soooo lange gibt) zwischen der Moschelmühle und der Biebermühle per Verbot für Fahrzeuge aller Art für Radfahrer gesperrt ist (siehe Beitragsbild; aufgenommen am 30. August 2018). Das ist selbst bei bedeutenden HBR-Wegen hier in der Region ja Standard. Frei ist dort per (extra breitem Zusatzzeichen) nur Anliegerverkehr. Nebenbei regte ich an, die weiteren von der B 270 abgesetzten Wege dbzgl. zu überprüfen. Ich erhielt am 6. November folgenden Einzeiler als „Antwort“:

wir prüfen das. Es kann aber dauern, da im Moment Haushalt Priorität hat.

Aha. Irgendwie ist man mit dem Haushalt dann wohl bis heute nicht fertig geworden, denn das war die einzige e-mail, die ich vom Sachbearbeiter jemals erhielt! Meine weiteren Hinweise auf andere „Baustellen“ wie z. B. ein linksseitiges, uraltes Z 244 an der Zufahrtstraße zur Bruchwiesenhalle am 24. März 2018 als auch meine nicht mehr ganz so freundliche Erinnerung am 16. Mai 2018 wurden munter ignoriert. Selbst die Androhung einer Fachaufsichtsbeschwerde wegen Untätigkeit an eine andere Sachbearbeiterin in der VG-Verwaltung am 4. August 2018 bewirkte nichts. Jene erfolgt dann halt eben in den nächsten Tagen. Neben einer Beschwerde beim VG-Bürgermeister, die ich am 30. August versendete.

Das Tragische ist: ich als ehemaliger Staatsdiener verteidige eigentlich immer die Verwaltung und Beamte, wenn es heißt, die wären doch alle unheimlich träge, faul, überheblich und fürchterlich ineffizient. Die Mehrzahl der Straßenverkehrsbehörden, mit denen ich es bislang zu tun hatte, macht es mir unheimlich schwer, mich noch für jene in der Weise einzusetzen. Ja, ich selbst sehe mich als Opfer des radikalen Personalabbaus in den Ämtern und ich habe Verständnis dafür, dass da nicht alles von Heute auf Morgen geht. Eine fast ein Jahr lang andauernde Ignoranz wie jene der VG-Verwaltung Waldfischbach-B. ist trotz alledem völlig unentschuldbar.

Ende mit Schrecken

Im Beitrag zum Schwarzbachtalschmalweg hatte ich ja kurz angesprochen, dass da vorm Schwimmbad von links über die L 477 hin und wieder auch noch Radverkehr auf das schmale Wegelchen auffahren möchte. Vielleicht liegt es auch am baulich total bescheuerten und unübersichtlichen Ende am großen Parkplatz zum Schwimmbad, dass der Weg für Radfahrer selbst im Jahr 2018 straßenverkehrsrechtlich immer noch nicht freigegeben wurde!? Dann kann man ja frech sagen, dass der überfahrene Radler da hätte gar nicht fahren dürfen!

Der Weg selbst ist an und für sich ausreichend dimensioniert, sogar auch stellenweise recht „romantisch“, verläuft allerdings nicht direkt im Talgrund des Schwarzbachs, sondern lehnt sich an den nordwestlichen Hang an, weshalb man auch an mehreren Stellen kurze, aber knackige Steigungen überwinden muss.

So fällt am südwestlichen Ende des Weges jener auch mit einem Gefälle von ca. 2 bis 3 % in Richtung L 477 und Parkplatz ab. Die Autos queren den Weg auch mit ordentlich Karacho:

Einfahrt Parkplatz

Damals bei der Asphaltierung wurde diese Ecke verschlimmert, denn der ursprüngliche Weg führte geradeaus zur derzeitigen Einfahrt auf den Parkplatz; nun macht er jedoch einen Linksknick hinüber zur Querungshilfe. Jener Schotter-Stummel ist übrigens heute auch immer noch mit Verbot für Fahrzeuge aller Art (frei für forstw. Verkehr) beschildert. Am Beginn des „Radwegs“ hingegen hängt nur ein Zeichen 257-51 „Verbot für Reiter“, also darf man diesen Weg in Richtung Waldfischbach auch mit Kfz befahren! Aber damit habe ich die VG Thaleischweiler-Wallhalben noch nicht „belästigt“. Jene ignoriert bspw. auch (seit März 2018) die Hinweise auf gesperrte HBR-Wege. Sogar welche, die auf mit Gehweg beschilderten Wegen verlaufen. Eigentlich hätte auch bei der ein oder anderen Verkehrsschau evtl. ja mal irgendwem was auffallen müssen.

Über die Drängelgitter verliere ich nicht unnötig viele Worte – die gehören da weg! Auch wenn es sein mag, dass vom Parkplatz aus auch viele Kinder in Richtung Schwimmbad laufen; dann wäre ggf. das Aufstellen einer Bedarfsampel zu prüfen! Und nebenbei: auf dem Foto erkennt man im Hintergrund das im verlinkten Beitrag erwähnte, „versteckte“ Gemeinsamer Geh- und Radweg im Gestrüpp der Hecken des Schwimmbades.

Jedenfalls kreuzt der Radweg hier ja nun die Einfahrt zum Parkplatz. Vorfahrtregelnde Zeichen gibt es keine, auch kein Querender Radverkehr, keine Furt – und der Bewuchs wird auch nicht im Zaum gehalten. Wer von der L 477 auf den Parkplatz einfährt, hat hier eigentlich wenig ersichtliche Gründe, um überhaupt mit querendem Radverkehr rechnen zu müssen:

Blick aus Einfahrt

Auch Radfahrer, die die Querungshilfe über die L 477 genutzt haben, sehen nur schlecht, ob und was da von links eigentlich gefahren kommt. Diese Stelle ist auch quasi immer mit Schottersteinen und Sand verdreckt:

Blick von den Drängelgittern

Im Grunde gilt da dann halt „Rechts vor Links“! Der Zustand kann so jedenfalls nicht bleiben! Irgendwann wird es da einen bösen Unfall geben; grade wenn Kinder die leicht abschüssige Strecke etwas schneller herunterrollen – und die Zufahrt zum Parkplatz queren.

Ein unschönes Beispiel dafür, dass auch viele abgesetzte Radwege ihre Tücken haben! Im Winter wird übrigens auch dieser verkehrlich nicht unwichtige eigenständige Radweg natürlich weder geräumt, noch gestreut. „Hartgesottenen“ Radfahrern bleibt so nur die Nutzung der B 270, die dort im „2+1-System“ ausgebaut ist. Wenigstens ist diese im Gegensatz zur B 10 nicht per Verbot für Radverkehr gesperrt.

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