Nach ein paar Tagen mit zahlreichen (mehr oder weniger erfolgreichen) Datenrettungsversuchen will ich mir mal wieder wenigstens etwas Zeit für den Blog nehmen. Da die e-mail aus dem Büro der Landrätin Dr. Susanne Ganster erst am 7. September abgeschickt wurde, fiel sie nicht dem Betriebssystems-GAU zum Opfer. Ich erwarte mir zwar nicht viel davon, aber ich will es wenigstens auch auf dem demokratisch-parteipolitischen Weg versucht haben. Immerhin gab es auf meine Beschwerde recht schnell eine Antwort, jene lautet:
Sehr geehrter Herr Schneble,
mit E-Mail vom 18.03.2018 hatten Sie eine Aufhebung des Verkehrsverbotes für Radfahrer auf der Bundesstraße 10 zwischen Hinterweidenthal und der Kreisgrenze zur Sprache gebracht. In der Folgezeit wurde von uns zunächst die komplette Beschilderung im genannten Abschnitt in Augenschein genommen und anschließend mit den zuständigen Stellen darüber beraten, ob Ihrem Wunsch entsprochen werden kann. Das Ergebnis dieses Abstimmungsprozesses wurde Ihnen mit Mail vom 31.08.2018 mitgeteilt. Eine Aufhebung des Radfahrverbotes kommt nicht in Betracht. Eine Provokation war unsererseits hiermit in keiner Weise beabsichtigt.
In Ihrer Mail führen Sie aus, dass Sie seit mehr als einem Jahr versuchen, in einen konstruktiven Dialog mit der Verwaltung zu treten. Ich möchte diesen Punkt gerne aufgreifen und Ihnen ein Gespräch in unserem Hause mit dem zuständigen Geschäftsbereichsleiter und Abteilungsleiter am Mittwoch, 17.10.2018, um 14:30 Uhr, Zimmer Nr. 301 in der Kreisverwaltung Südwestpfalz ermöglichen. Im Rahmen eines solchen Gespräches können dann die Gründe, die für die Aufrechterhaltung des Radfahrverbotes auf der B 10 sprechen sowie die weiteren komplexen Themen im Zusammenhang mit der Benutzungspflicht von Radwegen gemeinsam erörtert werden.
Mit freundlichen Grüßen
Dr. Susanne Ganster
Landrätin
Auch wenn die Landrätin „unterzeichnet“ hat, wurde zumindest der erste Absatz wohl vom Sachgebietsleiter des Straßenverkehrsamts verfasst. Nebenbei: Die haben für diese „Prüfung“ (mit dem Ergebnis, dass alles bleibt, wie es ist…) nur ein knappes halbes Jahr gebraucht!
Ich bin mir noch nicht einmal sicher, ob ich das Angebot annehmen soll? Der Tenor lautet: „wir haben hier Fakten geschaffen“ – und werden Ihnen das (erst) jetzt begründen. „An unserer Entscheidung werden Ihre Einwände nichts mehr ändern“. Ich bin zwar ein wenig gespannt drauf, wie man vor allem die Ansichten des wissenschaftlichen Dienstes des Bundestags auszuhebeln gedenkt – aber auch das ist im Grunde wieder eine Ohrfeige – und bezeichnend dafür, wie man hier „von oben herab“ behandelt wird. Ich würde am Liebsten einfach eine Klage einreichen – aber ich hab halt auch keine Lust auf unnötige finanzielle Risiken. „Recht bekommen“ ist in diesem Land halt leider auch eine Frage des Geldbeutels!
Die Zustände an der B 10 sind eigentlich das mir bedeutendste Thema und waren auch ein wesentlicher Grund, diesen Blog hier zu starten. Aber die Resonanz von anderen Teilen der Radfahrerschaft aus der Region ist äußerst „bescheiden“. Scheinbar hat außer mir wirklich keiner ein Problem damit, dass der Radverkehr auf der B 10 per verboten ist – oder gar schon vornherein gar nicht eingeplant wurde? Anders lässt es sich ja nicht erklären, warum an den westlichen Abschnitten, die ja inzw. eine
ist, ebenfalls teilw. gar keine Radwege existieren – und die vorhandenen ebenfalls nicht geräumt und gestreut werden.
Wenn ich da dann auch wieder alleine aufkreuze, ist das für die wieder der beste Beweis, dass das Thema wirklich sonst keinen juckt… :o( Aber leider steckt die Radverkehrsaktivisten-Szene in der Pfalz halt noch nicht einmal in Säuglingsschühchen…!