Tödlicher Radwegunfall in Steinfeld

Pressemeldung der PD Landau vom 7. September 2018:

Steinfeld (ots) – Am Donnerstagmorgen ereignete sich um 08.35 Uhr an der sogenannten Steinfelder Kreuzung am nördlichen Ortsausgang von Steinfeld, Lkrs. Südliche Weinstraße, ein Zusammenstoß zwischen einem Linienbus und einem Radfahrer. Der 79jährige Radfahrer befuhr den Radweg entlang der L 546 in Richtung Schweighofen. Er wurde im Kreuzungsbereich durch den in Richtung Bahnhofstrasse fahrenden Linienbus erfasst. Der Radfahrer stürzte infolge der Kollision auf die Fahrbahn. Er wurde mit schweren Kopfverletzungen in eine Karlsruher Klinik eingeliefert, wo er im Verlauf des Nachmittags verstarb. Sowohl der Linienbus als auch das Fahrrad wurden polizeilich sichergestellt. Die Ermittlungen zum Unfallablauf dauern an. Ein kraftfahrzeugtechnischer Gutachter wurde zur Rekonstruktion des genauen Unfallgeschehens eingeschaltet.

Zeugen des Unfalls werden gebeten, sich bei der Polizeiinspektion Bad Bergzabern unter Tel. 06343-9334-0 zu melden.

Ich kenne diese Stelle mehr als gut und wollte sie schon mehrfach der Straßenverkehrsbehörde des Kreises Südliche Weinstraße melden, weil sie äußerst unübersichtlich und ein äußerst mieses Beispiel für gefährliche Radwegeinfrastruktur ist – und die Benutzungspflichten schleunigst aufgehoben gehören! Ich ignoriere den Weg auch daher quasi immer. Es stehen dort auch nicht einmal überall blaue Schilder; der Blick aus Gegenrichtung (der Radfahrer befuhr den Weg also innerorts, linksseitig) zeigt, dass dort teilweise die uralten Ausgaben des Z 244 von vor 1992 stehen.

Der Unfallbericht ist etwas undeutlich – so ist mir nicht klar, wieso der Busfahrer hier wohl in die Bahnhofstraße einfahrend den Radfahrer „übersah“? Das macht nur Sinn, wenn jener aus dieser ausfuhr und die Furt querte. Aus allen anderen Richtungen hätte er jenen (von Weitem) sehen müssen. Die Linie 544 verläuft im Bereich Steinfeld wie auf dieser OSM-Karte eingezeichnet auch mit alternativer Route Richtung Niederotterbach.

Der Bus kann also ansonsten den Radfahrer hier nur beim Linksabbiegen (von Schaidt kommend) oder dem Geradeausfahren von der L 545 kommend (nach Halt am Stop-Schild) „erfasst“ haben. Ich werde daher bei der zuständigen Pressestelle noch einmal nachhaken.

Festzuhalten bleibt: Auch dieser Mann starb, weil er an die Sicherheit von (linken) Radwegen glaubte! Und weil unzählige Straßenverkehrsbehörden seit über 20 Jahren ihren Bestand an blauen Schildern nicht im vorgeschriebenen Turnus von 2 Jahren, sondern einfach gar nicht überprüfen!

Update 12. September

Meine Bitte um Information, in welche Richtung der Bus eigentlich fuhr, wurde von der Polizeiinspektion Bad Bergzabern folgendermaßen abgebügelt:

die Polizei ist nicht befugt, Ihnen zu dem Verkehrsunfall Auskunft zu erteilen.

Wenden Sie sich in der Sache bitte an die zuständige Staatsanwaltschaft in Landau und wegen der Beschilderung des Radweges an die Verkehrsbehörde der KV Südliche Weinstraße.

Wir bitten um Ihr Verständnis und verbleiben mit freundlichen Grüßen.

Ja, Sie haben mein vollstes Verständnis! Denn wo kämen wir hin, wenn jeder dahergelaufene Blogger Dinge von öffentlichem Interesse erfahren möchte. So sieht sie halt aus, die moderne Öffentlichkeitsarbeit der Behörde Polizei Rheinland-Pfalz im Jahre 2018…!

Update 1. Oktober 2018

Ich hatte die Straßenverkehrsbehörde des Kreis Südliche Weinstraße auf die gefährliche, nicht mehr zeitgemäße Beschilderung hingewiesen. Man antwortete mir am 17. September folgendermaßen:

vielen Dank für den Hinweis.

Der Weg im Bereich Steinfeld stand schon länger auf unserer Agenda.

Daher wurde bereits mit Anordnung vom 14. August die Benutzungspflicht (sofern sie auf Grund der unzureichenden Beschilderung überhaupt noch bestand), aufgehoben.

Leider hat dies den Unfall von Anfang September nicht verhindert, wobei dieser Unfall als eher untypischer Kreuzungsunfall an fahrbahnbegleitenden Radwegen angesehen werden muss.

Der Bus kam von der gegenüberliegenden Seite, so dass hier eigentlich ausreichende Sicht vorhanden gewesen sein müsste. Weiteres bleibt aber den Ermittlungen der Staatsanwaltschaft vorbehalten.

Im weiteren Verlauf bis zum Bahnhof Schaidt ist der Weg nicht benutzungspflichtig.

Zwischen dem Windhof und Schweighofen besteht kein fahrbahnbegleitender Weg.

Der Weg zwischen Schweighofen und Kapsweyer muss noch überprüft werden.

Die Schilder hingen am Tag des Unfalls aber wohl noch. Ansonsten wäre der Radfahrer auf dem Gehweg bzw. mit viel Wohlwollen auf einen „anderen Radweg“ gefahren. Warum der Busfahrer mit Vollgas die Kreuzung überquerte und nicht auf den Radfahrer achtete, könnte u. U. damit zusammenhängen, dass er wegen herannahenden Verkehrs halt schnell über die Kreuzung drüber wollte.

Nebenbei könnte man dort auch endlich mal die Ortstafeln den Bestimmungen der VwV gemäß entlang der L 546 aufstellen.

Folgebeitrag

Am 14. Mai 2019 kam es auf dem ehemaligen Radweg erneut zu einem tödlichen Unfall:

Aus dem Polizeibericht (Teil 36)

9 Gedanken zu „Tödlicher Radwegunfall in Steinfeld“

  1. Ein paar Wochen vor dem beschriebenen Unfall befuhr ich auch die Strecke. Dabei viel mir auf, dass einige der Radwegschilder entfernt wurden und die Regelung unklar ist, auch, da die Markierungen ja noch auf der Straße waren.
    Heute war ich wieder dort. Nun sind alle Radwegschilder entfernt. Es wurden nun neu Gehwegschilder Z239 mit „Radfahrer frei“ aufgestellt (ganz neue Schilder), ganz im Osten (Einmündung Gebertshohl) ein Schild linksseitig, ganz im Westen (nach der Einmündung Bahnhofstraße) ein Schild linksseitig, sowie von Westen kommend, in der „Alte Landstraße“, eins rechtsseitig.
    Die grünen Wegweiser wurden ebenfalls erneuert (auch druckfrisches Blech) und stehen natürlich linksseitig am Nicht-Radweg.

  2. Das hat sich gerade gekreuzt.
    Zum Update: Der Weg zwischen Steinweiler und Scheidt ist nicht nur nicht benutzungspflichtig, sondern aufgrund der Beschilderung eigentlich verboten.
    In Scheidt steht jedoch in Richtung Steinweiler vor dem Bahnübergang linksseitig ein einsames Z240.
    Hier also linksseitige „Benutzungspflicht“, rechtsrum „verboten“. Aber alles mit grünen Schildern versehen.

    1. Schaidt, nicht Scheidt – und Steinfeld, nicht Steinweiler! 😉

      Es könnte auch daran liegen, dass hier die Grenze zw. dem Kreis Südliche Weinstraße und dem Kreis Germersheim verläuft. Ich frage mal bei der KV Südliche Weinstraße an, ob die KV Germersheim in die Prüfungen mit involviert war.

      1. Peinlich;).
        Steinweiler ist quasi unser Nachbarort. Da war das wohl so im Kopf. Aber Schaust mit e hätte auch nicht passieren dürfen.
        Der Bahnhof Schaust steht übrigens auf Steinfelder Gemarkung. Kann aber sein, dass das Radwegschild doch schon in Schaust steht und damit im Kreis HER.

          1. Hab heute ne e-mail von der StVB Südliche Weinstraße erhalten:

            nach Überprüfung der Örtlichkeit haben wir umgehend die Beseitigung des Zeichens 240 angeordnet.

            Dieses macht dort keinen Sinn, zumal es nur für den linksseitigen Radverkehr aufgestellt ist und die Zufahrt von der L 546 aus bereits durch Zeichen 250 mit Zusatz Radfahrer frei beschildert wurde.

            Des Weiteren verengt sich der Weg im Bereich des Bahnhof Schaidt (innerorts), so dass hier teilweise die erforderlichen Breiten nicht eingehalten werden.

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