Homburger Verwaltung sträubt sich

Das Kommunikationsverhalten vieler Straßenverkehrs- und -baubehörden, aber auch Verkehrsministerien (wie jenem in Mainz in Sachen B 10) ist mit „schweigsam“ noch sehr euphemistisch umschrieben. Ich habe ja selbst 3 Jahre lang im Staatsdienst studiert – und dort wurde während der Ausbildung wenigstens annähernd Wert darauf gelegt, den Bürger möglichst nicht ewig warten zu lassen, wenn er denn mal etwas wissen will oder ein berechtigtes Anliegen hat. Müsste ich Noten vergeben, bekämen die meisten Behörden eine 5 – oder eine glatte 6. Das teils beharrliche und monatelange Schweigen hat mit „moderner und bürgernaher Verwaltung“ meiner Ansicht nicht das Geringste zu tun!

Eine löbliche Ausnahme scheint das Verkehrsministerium des Saarlandes zu sein. Ende Juli reichte ich wegen der Zustände in der Talstraße im blau-anarchistischen Homburg, in welcher der § 45 (1c) S. 3 StVO zu Tempo-30-Zonen

Sie darf nur Straßen ohne Lichtzeichen geregelte Kreuzungen oder Einmündungen, Fahrstreifenbegrenzungen (Zeichen 295), Leitlinien (Zeichen 340) und benutzungspflichtige Radwege (Zeichen 237, 240, 241 oder Zeichen 295 in Verbindung mit Zeichen 237) umfassen.

völlig ignoriert wird und diese zweifelhafte Radverkehrsanlage grade im Sommer erst – trotz der von mir erhobenen Einwände (die allerdings erst fälschlicherweise an die Straßenverkehrsbehörde des Saarpfalz-Kreises adressiert waren, jedoch weitergeleitet wurden) – gar neu bemalt wurde (siehe letzter Abschnitt; das Durchklicken der mapillary-Aufnahmen lohnt sich) eine Fachaufsichtsbeschwerde ein! Unaufgefordert erhielt ich nach einer raschen Annahmebestätigung im August am 13. September erneut eine e-mail, in der mich das zuständige Referat des Ministeriums für Wirtschaft, Arbeit, Energie und Verkehr auf den aktuellsten Stand brachte:

wie ich Ihnen in meiner E-Mail vom 26. Juli 2018 angekündigt hatte, möchte ich Ihnen zunächst einen ersten Zwischenbescheid hinsichtlich unserer Bemühungen geben, die aus Ihrer Sicht empfundenen Fehlentwicklungen im Zusammenhang mit dem Radverkehr im Saarpfalz-Kreis sowie der Kreisstadt Homburg aufzulösen.

Zunächst freut es mich, Ihnen mitteilen zu können, dass uns die Straßenverkehrsbehörde des Saarfalz-Kreises darüber informiert hat, dass die von Ihnen getroffenen Beanstandungen – soweit diese im Zuständigkeitsbereich der Straßenverkehrsbehörde des Landkreises liegen – aufgenommen und in Ihrem Sinne bearbeitet werden. Wie Ihnen von dort mitgeteilt wurde, befindet sich die Behörde derzeit in einem personellen Umbruch, weswegen die Arbeiten eine gewisse Zeit in Anspruch nehmen werden. Wir bitten Sie daher, der Straßenverkehrsbehörde diese Zeit einzuräumen.

Nicht ganz so eindeutig gestaltet sich die Situation hingegen hinsichtlich der von Ihnen nicht ganz zu Unrecht festgestellten Umstände in der Talstraße in Homburg, die in der Zuständigkeit der Kreisstadt Homburg liegt.

Hier befinden wir uns in aktueller Diskussion. Über die Ergebnisse werden wir Sie zu gegebener Zeit unaufgefordert informieren. Bis dahin bitten wir Sie gleichermaßen um Nachsicht.

Die Stadt Homburg sträubt sich wohl auch deshalb, weil dieses schmale, gefährliche und konfliktträchtige Wegelchen Teil einer touristischen Radroute ist. Dass hier überhaupt „diskutiert“ werden muss, lässt befürchten, dass die Homburger Verwaltung wohl nur wenig an dem (teils uralten) blauen (und klar rechtswidrigen) Blödsinn auszusetzen hat, welcher im Stadtbereich an unzähligen Stellen vorzufinden ist. Um jenen (linken) Weg (in Richtung Nordost) freizugeben, würde eigentlich auch die (meines Erachtens bescheuerte) Radverkehr frei-Regelung im § 2 (4) S. 4 StVO ausreichen:

Linke Radwege ohne die Zeichen 237, 240 oder 241 dürfen nur benutzt werden, wenn dies durch das allein stehende Zusatzzeichen „Radverkehr frei“ angezeigt ist.

Ein Zusatzzeichen ist ein Zusatzzeichen. Und heißt so, weil es als Zusatz ein „richtiges“ Verkehrszeichen benötigt, um eine Wirkung zu entfalten! Diese Regelung bewirkt absurderweise, dass man auf jenen Wegen nicht der Schrittgeschwindigkeitsregelung unterliegt, welche hingegen bei Gehweg Radverkehr frei dann aber wieder greift. Dieser Fall zeigt einmal mehr: Auch in Deutschland bedarf es unbedingt quadratischer Radwegschilder – es ist vollkommen unverständlich, dass sich das Bundesverkehrsministerium weiterhin dagegen wehrt!

Das einzig „Positive“ an dieser „Radverkehrsanlage“ ist (wenn überhaupt), dass Radfahrern hier durch das Getrennter Geh- und Radweg in südwestlicher Richtung das Befahren entgegen der Verbot der Einfahrt erlaubt wird. Auch wenn ich persönlich das dort eben für zu gefährlich halte. Für Radfahrer und Fußgänger.

Aber vielen Sklaven gefallen ja diese schweren Ketten, mit denen man sie gefesselt hat – und halten jene sogar für Schmuck! Dazu passt auch, dass ich die grade erst in diesem Jahr gegründete Ortsgruppe des ADFC in Homburg auf diese absurden und gefährlichen, Radfahrer diskriminierenden Zustände hinwies – aber nur auf Unverständnis stieß.

Folgebeiträge

Blaue Schilder in Tempo-30-Zonen

„Gipfeltreffen“ in Homburg

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