Am gestrigen 20. September hatte ich einen Brief der Kreisverwaltung Südliche Weinstraße im Briefkasten. Bislang kommunizierte ich mit dem freundlichen und sachlich kompetenten Sachbearbeiter nur per e-mail. Wegen der von mir gegen die Verbandsgemeinde Bad Bergzabern eingereichten Fachaufsichtsbeschwerde wollte man wohl einen etwas formelleren Weg gehen – und sendete mir einen Brief. Im Ergebnis überzeugt mich das, was mir die Kreisverwaltung hier mitteilt, nicht. Es bleiben viel zu viele Ungereimtheiten, was die Blauschild-Posse entlang der B 427 in der Kurstadt am Rande des Pfälzerwaldes betrifft.
Dann muss ich das Schreiben halt wohl doch abtippen – kann es aber bei der Gelegenheit auch gleich kommentieren:
Sehr geehrter Herr Schneble,
zuständige Verkehrsbehörde für den Erlass verkehrsbehördlicher Anordnungen an der B 427 im Verlauf der Ortsdurchfahrt Bad Bergzabern ist die Verbandsgemeindeverwaltung.
Die Umsetzung der Anordnungen erfolgt durch den Straßenbaulastträger, hier den Landesbetrieb Mobilität (LBM), vertreten durch die zuständige Straßenmeisterei, da es sich um eine klassifizierte Straße handelt.
So weit, so klar. Jetzt wird es spannend:
Offenbar wurden die Verkehrszeichen beseitigt, ohne dass hierzu eine verkehrsbehördliche Anordnung bzw. die Aufhebung der ursprünglichen Anordnung vorlag. Damit liegt auch kein begünstigender Verwaltungsakt vor. Der LBM bzw. die Straßenmeisterei war in die Beseitigung der Verkehrszeichen nicht eingebunden.
Das ergibt für mich alles weiterhin keinen Sinn! Der vorherige Sachbearbeiter hat mir (leider gingen die e-mails ja kürzlich verloren) mehrfach bestätigt, dass die entsprechenden Verkehrszeichen aufgrund meiner Einwände hin entfernt wurden. Ich glaube auch kaum, dass ein erfahrener Sachbearbeiter einer Straßenverkehrsbehörde kurz vor seiner Pension überhaupt gar keine Anordnung zur Entfernung von Verkehrszeichen erlässt – und gar noch selber auf das Leiterchen steigt und jene eigenhändig abschraubt (…und mit nach Hause nimmt?). Leider hat man offensichtlich auch keinen Versuch unternommen, bei diesem mal nachzufragen:
Der damals zuständige Sachbearbeiter ist zwischenzeitlich ausgeschieden.
Dann wäre evtl. rausgekommen, dass er seine Anordnung nur falsch adressiert hat (bspw. an den Bauhof der VG)? Dies wiederum würde diese Anordnung bzw. Aufhebung aber nicht nichtig machen! Es ist ja schon erstaunlich, dass es hierzu offenbar überhaupt gar nichts in den Akten mehrerer Beteiligter zu geben scheint?
Vielmehr wurde durch die Straßenmeisterei das Fehlen der Beschilderung bemerkt und der ursprüngliche angeordnete Zustand wieder hergestellt, indem die Verkehrszeichen wieder angebracht wurden.
Warum fragt die (zuständige) Straßenmeisterei in solchen Fällen dann aber nicht erst einmal bei der Straßenverkehrsbehörde nach, ob diese Verkehrszeichen evtl. aufgrund einer Anordnung entfernt wurden, bevor sie jene eigenmächtig wieder an den vorherigen Standorten anbringt…? Und wieso hatte die Straßenmeisterei grade diese Verkehrszeichen eigentlich (dazu noch in passender Größe und Anzahl) grade zufällig vorrätig, wenn sie jene vorher nicht evtl. doch selbst abmontiert hat? Warum wurde nicht geklärt, was mit den alten blauen Schildern geschah? Müsste da eine VG-Verwaltung eigentlich keine Anzeige wegen Diebstahls von Verkehrszeichen und Eingriffen in den Straßenverkehr stellen…?!
Dies ist nicht zu beanstanden, da durch den bloßen Realakt, nämlich die Beseitigung der Verkehrszeichen, die bestehende (alte) Anordnung nicht aufgehoben wurde.
Aha. Wenn es eine „alte“ (bestehende) Anordnung gab, dann muss es ja wohl doch eine „neue“ gegeben haben? Und durch was, wenn nicht das Entfernen angefochtener Verkehrszeichen, soll dies denn bitteschön sonst bekanntgegeben werden? Es lag daher eben sehr wohl ein begünstigender Verwaltungsakt vor, einerseits durch die mehrfache Bestätigung durch den ehemaligen Sachbearbeiter – und die entfernten Verkehrszeichen selbst!
Damit bleibt unseres Erachtens auch kein Raum für ein fachaufsichtliches Einschreiten.
Bedauerlich. Ich hatte schon die Vermutung, dass die KV hier nicht einschreiten will, weil sie sich direkt nach dem Einreichen meiner Fachaufsichtsbeschwerde sofort die Behauptung (die Anordnung sei nie aufgehoben worden) der VG-Verwaltung zu eigen gemacht hatte! Ich hätte richtig Lust, mal nach Landau zu fahren und mir diese Akten mal selber anzusehen – und möglichst auch mit dem ehemaligen Sachbearbeiter ein Schwätzchen zu halten. Es kann doch nicht sein, dass hier mal eben begünstigende Anordnungen samt Verkehrszeichen spurlos verschwinden?
Aber das kann ich mir wohl sparen:
Es besteht aber Einvernehmen mit der VG-Verwaltung, dass die Benutzungspflicht des Radweges aufgehoben wird. Es wird eine entsprechende verkehrsbehördliche Anordnung erlassen, auf deren Grundlage anschließend die Beschilderung durch die Straßenmeisterei beseitigt werden kann.
Warum musste dieser ganze Umstand dann letzten Endes eigentlich sein…?
Ebenso wird die Weiterführung des Radweges an der B 427 im Bereich der Kapeller Straße und weiter Richtung Kapellen-Drusweiler einer entsprechenden Prüfung unterzogen.
Hmmm. Abwarten; derzeit kann man sich ja noch drauf berufen, die blauen Schilder an diesem schmalen Außerort-Hochbord-Wegelchen zu übersehen. Nicht, dass da etwas „klargestellt“ wird.
Fazit
Da die blauen Schilder demnächst wieder abgeschraubt werden, möchte ich über den ganzen abstrusen Vorgang mal großzügig hinwegsehen. Mein Vertrauen in Verwaltungen im Allgemeinen hat hier aber wieder einen ziemlichen Knacks erlitten. Entspricht mehr den Zuständen einer Bananenrepublik, denn einem Rechtsstaat mit transparenter Verwaltung.
Au weiß. Ich hatte ja bisher keine sonderlich gute Meinung von StVB, aber wirres Zeug kriegt man selten zu sehen.