Wenig los hier im Blog die letzten Tage. Liegt auch daran, dass mir die Themen ausgehen. Der meiste Blödsinn aus der näheren Gegend ist größtenteils dokumentiert – und da ich wegen der äußerst trägen Verwaltungen auch nur selten Post bekomme, kann man auch keine Fortschritte oder Skandale thematisieren. Joachim hat mir dankenswerterweise ein paar Fotos aus Kandel zugeschickt. Dort werden Radfahrer ganz fies per in eine Sackgasse geschickt, aus welcher sie (genau genommen) nie mehr entfliehen können.
Beginnen wir an der Lauterburger Straße (L 554). Die Straßenbezeichnung „Am Dörniggraben“ ist bereits etwas rätselhaft, da offensichtlich die in dieser ca. 270 m langen Seitenstraße weiter hinten liegenden Supermärkte ebenfalls in der „Lauterburger Straße“ residieren. Es handelt sich hier um eine klassische Seitenstraße in einem Gewerbegebiet ohne größere verkehrliche Funktion.
Radwege gibt es da ja offensichtlich keine?
Zu früh gefreut! Kurz hinter der Einfahrt zum Netto-Discounter gilt ab sofort per für Radfahrer die absolut lebensnotwendige Gehwegbenutzungspflicht! Schließlich herrscht in dieser (nicht als eine Solche beschilderten) Sackgasse ein derart gewaltiges Verkehrsaufkommen, dass bei der vorgeschriebenen „sorgfältigen Prüfung“ von jener Radfahrer-Gehwegbenutzungspflicht nicht abgesehen werden konnte:
Immerhin: über die Zufahrt zum Edeka wurde eine Furt gepinselt:
Die sich anschließende Sackgasse links hat man als eine Solche ausgeschildert:
Dabei geht es gradeaus ja halt auch nicht weiter. Außer, man fährt Traktor (oder Fatbike…?):
Im Gestrüpp findet man Gerüchten zufolge das Gerippe eines dort gestrandeten und verhungerten, besonders regeltreuen Radfahrers. Denn da er hier kein blaues Schild fand, welches ihm die Befahrung des Wegelchens auch in die entgegensetzte Richtung erlaubt hätte, das nicht ignorieren wollte und auch nicht über das schmale Grünstreifchen auf die verbotene Fahrbahn wechseln wollte, musste er sein Leben halt zum Wohle der Aufrechterhaltung des Rechtsstaates opfern! 😉
Innerorts, linksseitig
Retour gibt es jedenfalls ab der Einmündung des Edeka-Parkplatzes eine innerörtliche, linksseitige Gehwegbenutzungspflicht für Radfahrer:
Die Post unterhält hier ein kleines Umlade-Lager – mit den entsprechenden Konsequenzen:
Die willkürliche linksseitige Bebläuung endet dann nach 80 Metern schon wieder, allerdings erst HINTER der Zufahrt zum Netto – auf dem 1. Foto weiter oben erkennt man ja, dass die Sichtbeziehungen hier äußerst mies sind:
Blaue Anarchie
Auch dieser Fall dokumentiert wieder unschön, was für Zustände in Deutschland in Sachen Radwegbenutzungspflichten im Jahre 2018 immer noch herrschen. Sowas wie das hier ist mit „Blödsinn“ noch äußerst wohlwollend umschrieben. Manch eine(r) würde es aber sicher auch hier als „hirnrissig“ bezeichnen, mit dem Rad auf der Fahrbahn zu fahren…
Oh, schon wieder Beschilderung nach Bauplan statt nach StVO.
Warten die wirklich darauf, dass da jemand Widerspruch einlegt?
Die Stelle für den Wechsel zwischen Fahrbahn und Hochbord dann auch noch genau in eine Parkplatzeinfahrt zu legen ist echte „Kunst“ in der Maximierung der überkrauzenden Verkehrsströme.
Im Luftbild wird die Idee klar: da soll in ~50 Jahren mal eine Süd-West-Umfahrung entstehen, es fehlt noch an der Bahnunterführung.
Jahrzehnte im Voraus in dieser Sackgasse aber bereits den überbordenenden (Haha!) Radverkehr regulieren zu müssen, das ist völlige Missachtung von §45/9 StVO und des Geistes der Schilderwaldnovelle von 1992.
Bernd Sluka hatte Recht; da müsste mal jemand aufräumen…
Ich kann mir nicht vorstellen, dass man da überhaupt jemals eine Brücke über die Bahnstrecke bauen wird; eine „Umfahrung“ ist ja mit der A 65 bereits vorhanden. Es fasziniert mich aber auch, was für einen „Weitblick“ da viele Straßenverkehrsbehörden plötzlich zu haben scheinen, wenn es darum geht, blaue Schilder aufzustellen. An der B 10 am Ständenhof musste man ja auch unbedingt ein paar Meter fuffzisch Gehwegradelpflicht anordnen, weil da in 20 Jahren vielleicht mal ein Wegelchen entlang der K 36 gebaut werden könnte.
Tja, einer allein wird das leider wohl nicht schaffen. ;o) Es bräuchte wohl eine völlige Aufhebung der an Schilder gekoppelten Benutzungspflicht von Radwegen. Die damalige Aufhebung der allgemeinen Benutzungspflicht hat doch im Grunde recht wenig gebracht. Auch der § 45 (9) ist wegen seiner schwarz-weiß-Willkür („Gefahrenlage“ Ja? / Nein?) doch auch nur ein recht stumpfes Schwert, zumal der Rechtsweg ewig lange dauert – und ein nicht unbedeutendes Kostenrisiko besteht, da viele Gerichte das eben im Sinne des Kfz-Verkehrs aburteilen. Außerorts hat man die Einhaltung dieser Vorschrift ja mal eben als überflüssig betrachtet und einfach abgeschafft, weil es ja eh „viel zu gefährlich“ ist. Es dürfte im Straßenverkehrsrecht jedenfalls kaum einen anderen Bereich geben, in welchem eine derartige Willkür herrscht, wie in Sachen Radwegbeschilderung. Da kommt höchstens noch die ausdrücklich geduldete Gehwegparkerei in vielen Kreisen und Städten annähernd ran…
Für mich ist sowas wie in Kandel schlicht und ergreifend nichtig im Sinne des § 44 (1) VwVfG – aber dass da kaum ein Gericht mitspielen wird, ist halt ein weiterer Teil des Problems.
Die Weiterführung der Straße war wohl geplant, ist aber am Geld gescheitert.