Am 1. September hatte ich mal beim Bundesverkehrsministerium angefragt, warum meine Anfrage, die ich vor mehr als 4 Monaten gestellt hatte, nicht beantwortet wurde? Am 20. September erhielt ich dann doch mal eine Antwort mit der Bitte um Entschuldigung, die Nichtbeantwortung hätte ein „Büroversehen“ als Grund gehabt. Am 2. Oktober erhielt ich dann auch eine inhaltliche Auskunft.
Diese im Wortlaut:
vielen Dank für Ihre E-Mail vom 30.04.2018 zur Finanzierung und Unterhaltung des Radweges entlang der B 10 in der Südwestpfalz. Die späte Antwort bitte ich zu entschuldigen.
Nach den Artikeln 90 und 85 des Grundgesetzes planen, bauen, unterhalten und verwalten die Bundesländer im Rahmen der Auftragsverwaltung des Bundes die Bundesfernstraßen. Zu diesen Aufgaben gehören auch die sogenannten unselbstständigen Radwege im Zuge von Bundesstraßen.
Im Rahmen der Auftragsverwaltung hat das Land, im Namen des Bundes, die Vereinbarung mit der Kommune geschlossen. Sie liegt uns daher nicht vor. Ihr Schreiben habe ich jedoch zum Anlass genommen, mich bei der obersten Straßenbaubehörde im Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Landwirtschaft und Weinbau zu erkundigen.
Wie Sie wissen, handelt es sich bei dem von Ihnen angesprochenen Radweg um einen ursprünglichen Wirtschaftsweg in der Baulast der Verbandsgemeinde Hauenstein, der – aufgrund der hohen Verkehrsbelastung der B 10 zwischen Hinterweidenthal und Hauenstein sowie seiner geeigneten bundesstraßennahe Lage und Führung – ausgebaut und für Radverkehre freigegeben wurde. Hierfür beteiligte sich der Bund an den Kosten des Wegeausbaus.
Ungeachtet der erlaubten Nutzung für Radverkehre verblieb dieser Weg in der Baulast der Verbandsgemeinde Hauenstein, die somit für die Unterhaltung zuständig und in der Verkehrssicherungspflicht ist. Die Verbandsgemeinde Hauenstein erhält keine finanziellen Mittel vom Bund zur Erfüllung ihrer Unterhaltungsverpflichtung.
Nicht sehr viel Neues. Ich bat darum, mir diese in den „Grundsätzen 2008“ genannte „Vereinbarung“ zukommen zu lassen, jene liegt aber dem Bundesverkehrsministerium selbst nicht vor.
Selbständiger Radweg?
Das Bundesverkehrsministerium vertritt hier die Ansicht, dass die unmittelbare Unterhalts- und Verkehrssicherungspflicht weiter bei der Verbandsgemeinde Hauenstein liegt, wonach dieser Weg auch aus deren Sicht am ehesten eine „Sonstige Straße“ in Form eines „selbständigen Radwegs“ im Sinne des § 3 Nr. 3 b) aa) LStrG RLP – aber eben auch ausdrücklich KEIN „reiner“ Wirtschaftsweg ist.
Unselbständiger Radweg?
Das steht allerdings im Widerspruch zur Aussage, dass der Weg ein „unselbständiger Radweg im Zuge einer Bundesstraße“ sei. Denn dann gehört dieser zur B 10 – und die unmittelbare Verkehrssicherungspflicht läge eben beim Bund, vertreten durch das Land gem. § 5 FStrG.
Ja, watt denn nu?
Die Tatsache, dass die VG jedoch keine finanziellen Mittel für die Unterhaltung erhält (und wohl auch nie welche beantragt hat), lässt wiederum darauf schließen, dass hier keine – oder wenn, dann nur eine sehr „oberflächliche“ – Vereinbarung mit dem LBM getroffen wurde.
Wie ich bereits mehrfach anmerkte: Hier fehlt eindeutig eine klare und unmissverständliche Regelung im Fernstraßengesetz! Außerdem gehören meines Erachtens derartige Wege verstaatlicht und in Bundeseigentum überführt. Dann muss man sich nicht mit einer Vielzahl von bockigen Eigentümern herumschlagen.
Ein überaus trauriges Bild, das sich hier ergibt. Schwarze-Peter-Spielchen von allen Seiten und zuständig sind natürlich immer die anderen. Bleib hartnäckig!
Es ist halt leider so, dass der Gesetzgeber das ja auch ermöglicht. Sonst hätte er es klar und eindeutig ins FStrG geschrieben, dass die Baulast und somit die Unterhalts- und Verkehrssicherungspflicht bei derartigen Wegen beim Bund liegt. Der Widerspruch fällt dem Bundesverkehrsministerium ja hier auch nicht auf – einerseits vertritt man die Ansicht, das sei weiterhin ein selbständiger Weg, für den die VG verantwortlich sei, andererseits spricht man von einem unselbständigen Weg im Zuge der B 10…
Wir leben zwar im Zeitalter der totalen Privatisierung, die auch vor Straßen nicht Halt macht – aber es kann nicht sein, dass Radfahrer entlang staatlicher Bundesverkehrswege auf abgetrennten „privaten“ Wegen verkehren müssen. Und sich dann mit mehreren, alle ihre Zuständigkeit bestreitenden Beteiligten herumschlagen müssen, damit im Winter wenigstens gestreut und geräumt wird…!