Vollhorst-Sperrung der Horstbrücke

Radfahrer absteigen

Durch einen Hinweis wurde ich auf einen Artikel in der Rheinpfalz aufmerksam, welcher sich mit der Sperrung der Horstbrücke in Landau befasst. Jene Brücke ist eine von nur drei Möglichkeiten, die Bahnstrecke Neustadt – Wissembourg im Landauer Stadtgebiet zu überqueren; ganz im Süden gibt es noch eine reine Fußgänger- und Radfahrerbrücke. Die zuständige Straßenverkehrsbehörde hat dort mal eben (auch noch auf eine fürchterlich amateurhafte Art und Weise) den Radverkehr komplett verboten, ohne jenem eine (zumutbare) Umleitung anzubieten. Man fordert die Radfahrer hingegen auf, abzusteigen und zu schieben! Landau verharrt in Sachen Radwege bekanntlich noch auf finsterstem Mittelalter-Niveau, weshalb sich diese Geschichte prima in die sonstigen Beobachtungen aus dieser Stadt einfügt.

Hier wurde zum Wohle des automobilen Verkehrs mal eben der Radfahrstreifen eingezogen, damit der motorisierte Zweirichtungs-Verkehr unter Inanspruchnahme jenes Streifens allein auf der südlichen der beiden Brücken abgewickelt werden kann. Alle Beteiligten machen sich hier mal wieder ohne jede Scham zum Vollhorst. So lässt sich auch die Polizei in der Weise zitieren, dass es hier ja nicht um Gängelung oder Schikane ginge; man sei hier natürlich nur um die „Sicherheit“ der Radfahrer besorgt!

Verzeihung – aber: was für ein Blödsinn! Die „Sicherheit“ spielt sowieso grundsätzlich keinerlei Rolle – wenn keine zumutbaren Alternativen möglich sind, kann der Radverkehr auf einer öffentlichen Straße noch so sehr „gefährdet“ sein – ein Verkehrsverbot ist dann unzulässig!

RSA? Noch nie gehört!

Wer sich das zweite Foto ansieht, erkennt nebenbei grobe Mängel in Sachen RSA, die Verkehrszeichen haben dort auf dem sehr schmalen Gehweg überhaupt nichts verloren, sondern müssten rechts neben dem Brückengeländer angebracht werden, da sie den eh schon sehr schmalen Gehweg zusätzlich einengen! Das fällt der Polizei natürlich nicht auf.

Allein die Reihenfolge, wo und wie diese Verkehrszeichen dort aufgestellt wurden, ist an Boshaftigkeit, Ignoranz und Absurdität nicht zu überbieten: zuerst endet (in Richtung Osten) plötzlich der Radweg im Nichts – und Radfahrer werden zum absteigen gebeten. Es folgt ein offenbar nur für den Radfahrstreifen gelten sollendes Vorfahrt gewähren, dann wird 30 km/h angeordnet – und noch ein paar Meter weiter taucht nach einem Gefahrzeichen „Gegenverkehr“ erst ein Verbot für Radverkehr auf!

Umleitung?

Eine ausgeschilderte Umleitung gibt es keine. Die einzige Möglichkeit wäre ein 2,2 km langer Umweg über die südliche Queichheimer Brücke, der allerdings wegen möglicher alternativer Fahrbahnnutzung unzumutbar wäre. § 45 (1) S. 1 StVO lautet:

Die Straßenverkehrsbehörden können die Benutzung bestimmter Straßen oder Straßenstrecken aus Gründen der Sicherheit oder Ordnung des Verkehrs beschränken oder verbieten und den Verkehr umleiten.

Ohne zumutbare und gleichwertige Umleitung ist auch kein Verkehrsverbot rechtmäßig – das gilt im Großen, wie auch im Kleinen! Zumal es hier auch keine Gründe der angeblich „gefährdeten Sicherheit“ gibt – denn auf der Strecke gilt Tempo 30 km/h – und die erreiche ich jedenfalls ohne Probleme auch auf dem Rad. Man hätte dort ja auch max. 20 km/h anordnen können – dann kämen auch langsamere Radfahrer ohne Probleme drüber, ohne „den Verkehr aufzuhalten“.

Auf der Fahrbahn schieben

Da der Gehweg dort extrem schmal ist, kommen schiebende Radfahrer sowieso nicht der StVO entsprechend auf dem Gehweg über die Brücke, denn dann gilt § 25 (2) S. 1 StVO:

Wer zu Fuß geht und Fahrzeuge oder sperrige Gegenstände mitführt, muss die Fahrbahn benutzen, wenn auf dem Gehweg oder auf dem Seitenstreifen andere zu Fuß Gehende erheblich behindert würden.

Ich würde ja in Landau deshalb mal eine spontane CM anregen, in der zahlreiche Radfahrer dort ihre Räder in beiden Richtungen über die Fahrbahn schieben! Und sich dabei extrem viel Zeit lassen! Um gegen diesen den Radverkehr völlig diskriminierenden Blödsinn zu protestieren!

Leider geht aus dem Artikel nicht hervor, wie man als Radfahrer eigentlich in westlicher Richtung über die Brücke kommen soll? Darf man da etwa doch die Fahrbahn benutzen?

Folgebeitrag

Andauernde Sperrung der Horstbrücke

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