Tempo 80 auf deutschen Landstraßen?

Bienvenue en France

Seit dem 1. Juli darf auf französischen Landstraßen außerorts nur noch mit maximal 80 statt 90 km/h gefahren werden. Da ich ja unweit der französischen Grenze lebe und regelmäßig im „Großen Osten“ unterwegs bin, konnte ich über die Jahre feststellen, dass das Verkehrsklima dort doch wesentlich angenehmer ist als in Deutschland – was wohl auch an der allgemein lockereren Lebenseinstellung der Franzosen liegt. Eine Rolle spielt wahrscheinlich auch: Es gibt im Bitscherland als auch dem nördlichsten Teil des Elsass quasi überhaupt keine straßenbegleitenden, benutzungspflichtigen Radwege; weder innerorts, noch außerorts.

Franzosen kennen es also nicht anders, als sich mit Radfahrern zu arrangieren! Wobei ich mich über das Verkehrsklima in meiner unmittelbaren Heimat auch nicht beschweren will; denn auch hier gibt es kaum benutzungspflichtige Radwege oder Verkehrsverbote – und folglich auch kaum entsprechendes „Revierverhalten“ von Seiten der Autofahrer. Ausnahmen (siehe die Kategorie „Alltag“) bestätigen natürlich die Regel!

Durch die erlaubte Geschwindigkeit von 100 km/h auf Außerorts-Straßen fühle ich mich ja auch in Deutschland nicht in irgendeiner Weise „gefährdet“, obwohl die Herausnahme der Außerorts-Radwege aus dem § 45 (9) StVO grade mit der Geschwindigkeitsdifferenz begründet wurde, um die Verkraftfahrstraßierung weiter voranzutreiben.

Im verlinkten Beitrag hatte ich ja die ketzerische Frage gestellt, wie es eigentlich sein kann, dass man Radfahrern nur dann per Gemeinsamer Geh- und Radweg die Befahrung von Landstraßen verbietet, wenn zufällig eben ein Wegelchen daneben liegt? Wohl wissend, dass es in Deutschland immer noch zigtausende Straßenkilometer gibt, an denen es überhaupt keine Radwege gibt. Wenn also hier vom die StVO-Änderung vorangetrieben habenden Bundesratsausschuss eine generelle, allgemeine „Gefahrenlage“ für Radfahrer festgestellt wird, müsste doch die Konsequenz eigentlich lauten, dass auf allen Land- und Bundesstraßen ohne Radwege wegen der „hohen Differenzgeschwindigkeiten“ eben das gegenwärtige Tempolimit von 100 km/h herabgesetzt gehört, z. B. auf 70 km/h! Oder man ändert einfach den § 3 (3) StVO – 80 km/h wie in Frankreich wären da doch ein guter Anfang. Nur dann, wenn ein „Radweg“ vorhanden ist, dürfen ausnahmsweise noch 100 km/h angeordnet werden.

6 Gedanken zu „Tempo 80 auf deutschen Landstraßen?“

  1. Wahrscheinlich wird dann in D eher jeder sich in der Nähe einer Straße befindliche Trampelpfad blau beschildert als die Geschwindigkeit zu reduzieren.
    Ansonsten werden momentan ja schon viele noch so unbedeutende Kreisstraßen mit einem sinnlosen Radweg versehen.
    Ich würde mir ja auch innerorts ein generelles Limit von 30km/h wünschen, und 50 nur in Ausnahmefällen.

    1. Es wurde doch bereits jeder sich in der Nähe einer Straße befindliche Trampelpfad blau beschildert. 😉

      Diabolisch wie ich bin, überlege ich grade, ob ich nicht einfach mal für irgendeine Landstraße (bei der die Gefahr eines Radwegebaus relativ gering ist) mal zu Versuchszwecken die Anordnung von Tempo 70 zu beantragen. Unter Verweis auf die Begründung, warum man die Radwege außerorts aus dem § 45 (9) StVO herausgenommen hat. Da sie das aber sehr wahrscheinlich ablehnen werden (weil kein Geld / Platz für einen Radweg da ist), hätte man schwarz auf weiß, dass es mit der angeblichen, oft behaupteten „Gefahrenlage“ ja eben doch nicht soooo schlimm sein kann!

      Mit Tempo 50 innerorts kann ich leben; ich möchte es auch als Radfahrer zumindest bergab auch mal rollen lassen und mir nicht sinnlos die Bremsbeläge verschleißen. Es würde reichen, die 30er-Zonen auszuweiten – und dort auch die Einhaltung öfter zu kontrollieren. Innerorts wie außerorts kann man doch eh nur recht selten die max. erlaubte Geschwindigkeit fahren. Innerorts isses meist der Verkehr, der einen einbremst sowie zahlreiche Ampeln; außerorts lassen vor allem eine kurvige Streckenführung oder Steigungen keine 100 km/h zu. Zumal ja auch außerorts nicht selten Beschränkungen (meist auf 70 km/h bspw. wegen Wildwechsel) gelten.

  2. Ketzerische Frage : Wie kommt es eigentlich , das Motorradfahrer ein höheres Unfall/Todesrisiko als Radfahrer auf Landstrassen haben, obwohl deren Geschwindigkeitsdifferenz zu den anderen KFZ-Führern vernachlässigbar ist. Ist da vielleicht die Annahme, das die Geschwindigkeitsdifferenz eine Rolle für das Unfallrisiko spielen würde, falsch ? Und wo bleiben eigentlich die „sicheren Motorradwege“ agO ?

    1. Ich hab mir die statistische Seite von tödlichen Motorradfahrer-Unfällen bislang nicht näher betrachtet. Ich vermute aber, dass deren eigenes (nicht selten überhöhtes) Tempo halt eine wesentliche Unfall- und Todesursache darstellt. Vor allem dann, wenn einem Motorradfahrer von einem Kfz die Vorfahrt genommen wird. Oder wenn er eben eigene Fahrfehler begeht oder an Stellen überholt, an denen er besser nicht überholt hätte. Wäre man da konsequent, müsste man viel mehr Straßen für Motorradfahrer einfach komplett sperren. Wie bspw. irgendwann auch das Elmsteiner Tal im Pfälzerwald an Wochenenden. Oder ein eigenes, niedrigeres Tempolimit für Zweiradfahrer einfordern. Die Analogie mit den „Radwegen“ passt halt wegen der Tatsache, dass diese Gruppe „den Verkehr“ nicht vergleichbar „aufhält“, nicht so wirklich. Bei Kleinkrafträdern / Mofas kann man aber schon die Frage stellen, warum jene eigentlich nicht auch von der Fahrbahn verbannt werden müssen…!? Schließlich ist manch Mofa- oder Rollerfahrer langsamer als ich mit dem Rennrad unterwegs.

      Streif- und Überholunfälle (DIE Begründung für Radwege) kommen ja allgemein extrem selten vor. Die Geschwindigkeitsdifferenz an sich habe ich persönlich auch noch nie als wirklich „gefährdendes“ Element wahrgenommen. Da muss dich wirklich einer komplett „übersehen“ (oder besoffen sein / mit dem Handy spielen usw.). Und dann spielen ein paar km/h mehr oder weniger wohl auch keine Rolle mehr… Und vor denen biste auf dem Radweg dann auch nicht unbedingt sicher

  3. Der Unterschied mit allgemeinem Tempolimit in geschlossenen Ortschaften zu Tempo-30-Zonen besteht darin, dass das allgemeine Limit nur für KFZ gilt, beschilderte Zonen aber für alle.
    Du dürftest also mit dem Rad bei allgemein trotzdem schneller fahren, in der Zone nicht.

    1. Dass das mit den 50 innerorts nur für Kfz gilt, war sicher nur ein Versehen. Für viele ist es halt unvorstellbar, dass ein Radfahrer überhaupt schneller als 50 fahren kann. Im Zweifel und Falle eines Unfalls heißt es dann aber halt einfach „unangepasste Geschwindigkeit“. 😉

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