Wie angekündigt, stand heute das Gespräch mit der Landrätin Dr. Susanne Ganster auf dem Programm. Leider ließ sich jene nur vertreten. Anwesend waren noch der Sachgebietsleiter als auch der Sachbearbeiter der Straßenverkehrsbehörde. Ich hatte ja vor einiger Zeit die Aufhebung der Sperrung der B 10 per beantragt, weil es in Sachen Winterdienst einfach keinerlei Fortschritte zu verzeichnen gab. Ich hatte mir noch Verstärkung durch zwei Rennradkollegen aus Wernersberg als auch ein Mitglied des ADFC Südliche Weinstraße / Landau organisiert. An dieser Stelle nochmal Danke, dass ihr den weiten Weg auf euch genommen habt!
Es fing ganz lustig an: auf dem Vorplatz der Kreisverwaltung fanden wir schlicht gar keine Fahrradständer. Wir behalfen uns damit, die Räder an die Bauzäune und Laternen anzuschließen. Die Dame am Empfang empfing uns mit den Worten „So, wie Sie aussehen, weiß ich glaube ich, wo Sie hinwollen.“ Natürlich hatte sie das nicht abwertend gemeint, da wir überwiegend in „sportlicher“ Montur erschienen. 😉 Sie wies dann darauf hin, dass das Treffen statt in einem Büro im Sitzungssaal stattfindet. Immerhin!
Das Gespräch war lang und teilweise auch hitzig – während mir die Rolle des unnachgiebig nach einer rechtlichen Grundlage fragenden „bad cops“ wie auf den Leib geschneidert war, wurden die Wogen durch meine drei (teils kommunalpolitisch desillusionierten erfahrenen) und nicht ganz so emotionalen Begleiter etwas geglättet. 😉 Am Anfang verwies der Vertreter der Landrätin in seiner einleitenden Stellungnahme auch auf die Niederlande und Amsterdam. Da würde der Radverkehr ganz anders wahrgenommen. Seine Urlaube verbringe er oft in Friesland, wo es wesentlich bessere Radwege gäbe als hier. Naja…
Begründung der Gefahrenlage
Mich brachte ja vor einiger Zeit die völlig unbegründete Ablehnung meines Antrages richtig in Rage, weil sie eben auch sinnbildlich für die Belange des Radverkehrs in Deutschland stand. Diese Begründung hat man nun mündlich „nachgeliefert“. Man verwies erwartungsgemäß auf die Verkehrsbelastung, den hohen Anteil an Schwerlast- und Transitverkehr als auch die zahlreichen Unfälle auf diesem Abschnitt. Und sinngemäß: dass es im Grunde ja sowieso bekloppt wäre, da überhaupt Radfahren zu wollen. Ich will ja noch nicht einmal abstreiten, dass dieser Abschnitt der B 10 nicht grade für einen Familienausflug per Rad geeignet ist und ich mich da auch nicht mehr wirklich „wohl“ fühlen würde. Ja; man kann hier von mir aus sogar so etwas wie eine „besondere örtliche Gefahrenlage“ im Sinne des § 45 (9) S. 3 StVO erkennen.
Fehlende zumutbare Umleitung
Das, was mich auch heute wieder auf die Palme brachte war, dass die noch so große „Gefahr“ genau dann schlicht keine Rolle mehr spielt, wenn dem Radverkehr keine gleichwertige (und das heißt eben auch Winterdienst) Umleitung im Sinne des § 45 (1) S. 1 StVO angeboten wird. Das jedoch wurde trotz mehrerer Nachfragen, wie die Alternative da nun aussähe, ignoriert. Ich wies ja mehrfach darauf hin, dass ich die Aufhebung nur deshalb beantragt habe, weil eben keine zumutbare Alternative vorliegt. Ich bekam auch keine Begründung dafür, warum jene Straße eigentlich nicht auch für Mofafahrer und Fußgänger gesperrt sei? Schließlich sei es ja meine einzige legale Möglichkeit, mit dem Rad auf der Fahrbahn zu schieben. Immerhin waren wir uns darin einig, dass das nun wirklich die unsinnigste Lösung sei. Eine Alternative wollte man mir einfach nicht nennen. Klar – wie auch? Es gibt ja auch keine! Man ließ immerhin ein wenig durchscheinen, dass es wohl nach Ansicht des LBM zumutbar sei, halt eben den weiten Umweg über Vorderweidenthal zu nehmen…! Nebenbei bekleckerte sich der ADFC Kaiserslautern hier auch einmal mehr nicht mit Ruhm. Aber das sollen die intern klären…
Ernüchternd war auch, dass die KV auf das Urteil verwies, nach welchem die Sperrung der B 270 und L 367 zwischen Kaiserslautern und Siegelbach für Radfahrer trotz ebenfalls nicht vorliegender, zumutbarer Umleitung rechtmäßig sei. Da mir der Kläger persönlich bekannt ist, wies ich darauf hin, dass das Einlegen einer Berufung vor dem OVG Koblenz auch daran scheiterte, weil der ADFC dem Kläger eine weitere juristische Unterstützung verweigerte.
Gefahrenlage egal
Mir hingegen sind allerdings auch Urteile oder Beschlüsse bekannt, nach denen eben ein Fahrbahnverbot (auch durch blaue Schilder) trotz vorliegender Gefahrenlage nicht rechtmäßig ist, wenn die Alternative (wie bspw. ein hundsmiserabler Radweg) nicht nutz- oder zumutbar ist. Dazu bspw. das OVG Sachsen in einem Beschluss (Az. 3 A 798/16, pdf) zu einem benutzungspflichtigen Radweg an einer Straßenbahnhaltestelle; siehe insb. die Randnummern 5, 6 als auch 13:
Anders als die Beklagte meint, hat das Verwaltungsgericht die besondere Gefahrenlage für Radfahrer auf der Fahrbahn auch im Einzelnen festgestellt und hinreichend gewürdigt. (…) Angesichts der damit nicht in Frage gestellten tatsächlichen Feststellungen zu dem Gefahrenpotential für Radfahrer ist auch die verwaltungsgerichtliche Einschätzung, dass im fraglichen Straßenbereich die Voraussetzungen des § 45 Abs. 9 StVO mangels (zumutbarer) Alternative nicht vorliegen, nicht zu beanstanden.
Nicht zuständig
Im Ergebnis beharrte die KV weiter auf dem Standpunkt, dass die VG Hauenstein als auch der LBM (als Vertreter des Bundes) die unmittelbaren Ansprechpartner – und sie somit nicht zuständig – wären. Meine Forderung, als Fachaufsichtsbehörde auf die VG Hauenstein in irgendeiner Form Druck auszuüben, wurde unter Verweis auf die „kommunale Selbstverwaltung“ abgelehnt. Es wurde auch einmal mehr bestätigt, dass es eine solche Vereinbarung zwischen dem LBM und der VG Hauenstein gibt – die KV weiß aber ebenfalls nicht, was deren Inhalt ist.
Da sich die Kreisverwaltung jedoch schon zu Beginn des Gesprächs primär als Vermittlerin bezeichnete (dafür bin ich ihr trotz allen Ärgers grundsätzlich auch dankbar), beendeten wir das Gespräch mit der Zusicherung, dass die KV die VG Hauenstein als auch den LBM noch einmal anschreibt, darauf hinweist, dass es jener gemäß der „Grundsätze 2008“ auch möglich sein müsste, für die Durchführung eines Winterdienstes finanzielle Mittel beim Bund zu beantragen. Man sicherte mir auch zu, diese Schreiben auch an die von mir eingeschaltete Bürgerbeauftragte zu senden, damit diese sie an mich weiterleitet.
Allerdings hatte ich mir insgeheim erhofft, dass man dies bereits alles bei dem von der Bürgerbeauftragten erwähnten Gespräch am 15. Oktober geklärt hätte. Dort kamen wohl alle Beteiligten einmal mehr zum Schluss, dass sie weiterhin nichts zu tun gedenken. Nun denn: der nächste Winter naht- aber der Winterdienst auf den Radwegen entlang der B 10 ist weiterhin nicht gesichert!
Leider ging das weitere Thema (die vielfach von mir bemängelten bebläuten Radwege im Kreis) dann fast völlig unter. Gegen Ende versicherte man mir aber, dass man weiterhin unter Zuhilfenahme des Verkehrsministeriums an einer einheitlichen Lösung arbeite. Ich konnte zumindest noch einmal (nach einem Missverständnis) meine Ansicht äußern, wonach man Radwege ohne Benutzungspflicht schließlich auch mit beschildern könne.
Mal gespannt, wann und was demnächst mit der Post aus Mainz kommt…
Spannender Bericht. Insbesondere der Umstand, dass Antworten auf Fragen, welche die ganze Konstruktion ad absurdum führen, nicht gegeben werden. Das ist meiner Erfahrung nach überall so, wo man mit Ämtern zu tun hat, leider.
Martin
Ich war ja mal selber Beamter (wenn auch nur auf Widerruf), ich weiß das also besser als viele andere. 😉 Aber genau das war es im Grunde auch, warum ich wohl „scheiterte“: ich gab mich nicht damit zufrieden, dem Bürger gegenüber vom Dienstherren aufgenötigte Gesetzesinterpretationen zu vertreten, die mich selber nicht überzeugten. Im Grunde sehe ich die Nichtbeantwortung zahlreicher von mir gestellter Anfragen dann auch als Zeichen dafür, dass man sich sehr schwer damit tut, meine Rechtsauffassungen zu widerlegen.
Um die ganze Situation ad absurdum zu führen, gibt es weitere 2 Möglichkeiten:
1) jede Fahrt dort mind. 48h zuvor per Fax als Fahrraddemo gegen die Sperrung anzumelden.
2) das Rad auf einen Einachs-Schlepper laden (das Schild „sorry, ich würde hier gern mit dem Rad schneller fahren, aber die Behörde hat das verboten“ nicht vergessen) und die die betreffende Strecke mit den erlaubten 6 km/h zurücklegen. Möglichst zur Hauptverkehrszeit.
😎
Eine Demo / CM hätte ich sehr gerne mal gemacht. Es ist aber leider so, dass hier in der Gegend wirklich nur sehr wenige Leute Radfahren. Und die paar wenigen, die das auch noch „ernsthafter“ betreiben, interessieren sich kaum für Radverkehrspolitik.
Auch für einen einzigen Teilnehmer einer Fahrraddemo gegen das Verbot ist die B 10 befahrbar, wenn er die Demo auf der B 10 rechtzeitig angemeldet hat, und die Demonstration als solche erkennbar ist.
8->
Ach, das wäre mir dann doch zu albern. Von der Außenwirkung einer „Demo“, an der nur einer teilnimmt, ganz zu schweigen. 😉 Außerdem sind die Wettervorhersagen ja auch nicht so zuverlässig, dass du bereits vorher weißt, wann der tolle „Radweg“ da jetzt garantiert zugeschneit und vereist sein wird. Die B 10 und der Verkehrsfluss auf jener sind hier in der Gegend darüber hinaus sowieso ein absolutes „Heiligtum“, an dem du dich besser nicht vergehst…!
Momentan scheint der Weg frisch gereinigt. Nicht mal nenneswert Laub. Auch die eine Senke mit der Kurve und die Querrinne am hauensteiner Weganfang sind sauber.
Vielleicht Vorbereitung für einen Ortstermin?
In Höhe Katharinenhof steht ein neues Schild (ich hab´s zumindest noch nicht gesehen und es sieht neu aus) Z 263-3,5 (was ja wohl Z 253 einspricht), mit Zz „Auf eigene Gefahr“.
Ganz verstehe ich den Sinn nicht.
N’amd Joachim. Dann wäre ich aber einmal mehr angepisst, wenn man mich dazu nicht einladen würde! Interessante Beobachtungen jedenfalls; die „Senke“ war schon vor einer Weile gereinigt; was evtl. auch mit meiner Beobachtung eines Ölfilms zu tun haben könnte. Das 263-3,5 wär mir auch neu, in welche Richtung steht es denn? Auch wenn ich meine, da hätte Richtung Hauenstein auch vorher schon eins in der Art gestanden.
Meine Recherche verlief zwar erfolglos: aber es gab doch vor einigen Jahren auch mal einen Unfall, bei dem meine ich ein Holzlaster oder ein Holzernter den Radweg befuhr – und dieser dann in Richtung Bahnstrecke abrutschte?
Das 263-3,5 steht am Katharinenhof Richtung Hauenstein. Dort, wo es den Berg hinter der Bahnbrücke hochgeht. Vielleicht ist es nur erneuert und fällt deshalb auf.
Ja, genau – dann meinen wir das Gleiche! Da hab ich vor einer Weile auch schon mal mit dem Kopf geschüttelt. Wegen geringer Auswirkungen auf den Radverkehr hab ich es dann aber wieder vergessen. 😉
Ich kam da am Freitag wieder vorbei. Es ist ein Z 262-3,5. Mit dem seltsamen Zusatzzeichen will man dem dort trotzdem rumfahrenden forstwirtschaftlichen Verkehr wohl mitteilen, dass wenn der sicher nicht besonders stabile Unterbau das Gewicht eines Holztransporters nicht trägt und er auf die Bahnstrecke kippt, er dann selber Schuld sei.
„Auf eigene Gefahr“ gilt ja aber sowieso nur für Fahrzeuge über 3,5 Tonnen. Und nur in diese Richtung. Als leichtgewichtiger Radfahrer darf ich mir im Winter auf dem vereisten Weg zum Glück weiterhin auf Gefahr der VG Hauenstein die Haxen oder die Rippen brechen. 😉